Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 576 (29.8.1920)
- Date
- 1920-08-29
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seile 4 Wien, Sonntag Artikel 82. .''-.V-'"' MS oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtsfachen besteht der Obersts Gerichtshof in Wien. Artikel 85. Die gesetzgebende Gewalt der Länder wird durch die Landtage ausgeübt, deren Mitglieder auf Grund des gleichen, geheimen, persönlichen und unmittelbaren Verhältniswahlrechtes aller nach den Landtagswahlordnungen wahlberechtigten männlichen und weiblichen PrmdeSangebörigen gewählt werden. Artikel 90. Jeder Landtag kann auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorn Bundetzpräsidenten aufgelöst werden. Artikel 91. Die vollziehende Gewalt jedes Landes wird durch eine vom Landt-ia zu wählende Landesregierung'ansgeübt. Artikel 97 d. Die Gemeinden, Bezirke und Kreise sind auch selbständige Wirtschaftskörper: sie haben das Recht, Vermögen aller Art zu besitzen und zu erwerben und innerhalb der Schranken der Bundes- und Landesgesetze darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben, ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben einzuheben. Artikel 97 e. Die Wahlen in alle Vertretungen finden auf Grund des gleichen, geheimen, persönlichen und unmittelbaren Verhältniswahlrechtes aller Bundesangehörigen statt, die im Bereich der zu wählenden Vertretung ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Artikel 98. Zur Überprüfung der Gebarung der gesamten Staatswirtschaft des Bundes, ferner der Gebarung der von Organen des Bundes verwalteten Stiftungen, Fonds und Anstalten ist der Rechnungshof berufen. Artikel 99. Der Rechnungshof untersteht unmittelbar dem Nationalrat. Artikel 138. Wegen Rechtsverletzung durch die Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde des Bundes oder eines Landes entscheidet nach Erschöpfung des administrativen Jnstanzenzuges der Berwaltnugögerichtshof. Artikel 147. Der Verwaltungsgerichtshos entscheidet alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Ländern sowie zwischen einem Lande und dem Bunde. - y r Telegramme. Derrtsch-errgUsche ErnaherurrgSkorrferenz. Berlin» 28. August. (Wolff.) ReichSernahruugSministrr Dr. Hermes ist pon der dmtsch-englifchen ErnahrungSkonferm-, die uuter Borfitz deS englischen Erirähsunksm'MerS M c E u r d y stattsand und an der auch Bittrerer Froukreichs, Italiens und Belgien» teilnahmr», nach Berlin zurückgekehrt. McTrrdh wünschte insbesondere Auskunft über daS E r n ä h. rungSprogramm Deutschlands für daS eben begonnene Wirtschaftsjahr. ReichSminister Dr. Hermes legte die Seg«»ärtige ErnäbnurgSlage der deutschen Bevölkerung und die Gipfuhrnotwendigkeiteu Deutschlands dar. Df < C u r d y erklärte sich auf Wunsch deS ReichsminißerS kernt. auf die beschleunigte Prgelnng derFragederVprs ch 8 s s e durch die Reparati-nskounmsfio» hmzuwirken. Generalstreik in Stuttgart. Stuttgart, 28. August. (Wolff.) Zur Streiklage wirb gemeldet: Der G e n e r a l ft r e l k hat heute vormittags begonnen. Zn den Industriebetrieben wird nicht gearbeitet. Die Straßenbahn steht still. Gas und elektrischer Strom werden nicht mehr geliefert. Zu Unruhen oder Zwischenfällen ist es nicht gekommen. Scheldeman« und die Ermordung von Liebknecht «ud Luxemburg. Berlin, 28. August. Bei der gestrigen Derhändlung im Prozeß Scheidemann gab der aus der Haft vor-, geführte Zeuge Feldwebel Harro v. Tyszckv auf die Frage des Vorsitzenden, vb er von dem den Befehl zur Verhaftung und Unschädlichmachung von Liebknecht und Rosa Luxemburg enthaltenden Schriftstück wisse, zur Antwort, er besitze dieses D okument und noch mehrere andere Schriftstücke. Er habe sie in sei^r Wohnung. Wv diese sei, wolle er aber nicht sagen. Wenn er hingeführt würde, könnte er bie Dokumente herbeischaffen. Sie seien sämtlich von Scheide» mann unterzeichnet und 'beziehen sich nur auf Liebknecht und Rosa Luxemburg, nicht aber auf Dr. Levy^ Der Raine Georg Sklarz stehe nicht unter diesen Urkunden. Ten mündlichen Befehl zur Verhaftung Liebknechts habe er vom Kommandanten des zweiten Garderegiments zu Fuß, den schriftlichen Befehl von Hauptmann Marx von der NachrichMabttilung .der Kommandantur er- ".r:; _ *;...... Wiener MorgenzeUung - 29. August 1S20 Rr.878^ Tagesbericht. Nordische Ministerikonferenz. Kopenhagen» 28. August.(Wolff.) Morgen beginnt hier die nordische Ministerzusammen- K u n f t, an der die Ministerprässdentenund Minister des Auswärtigen der drei skandinavischen Reiche teilnehmen. Die Verhandlungen werden bis Montag dauern. Die Anrnhen im Irland. Paris, 28. August. (Wolff.) Die „Humcmns* meldet aus London: O'G r a d ri richtete an Lloyd George einen Drohbrief, in welchem er unter anderem ausführt, daß eine Annäherung zwischen England und Irland unmöglich sei, wenn der Bürgermeister von Cork sterben müsse. Kämpfe in Tanger. Paris, 28. August. (Funkspruch.) Nach Me^nugen aus Tanger haben die französischen Truppen in den letzten Tagen in den Kämpfen gegen die B e n i Uad bei Beni Sadden große Erfolge errungen. 1600 Feinde wurden getötet, darunter 26 Arabersührer. Vor einer neuen griechischen Offensive. London. 2S. August. Das Reutersche Bureau meldet auS Smtzrna: Di? Griechen nehmen eine Konzentration vo» zum Zweck einer neuen O f s e n f t ü e, die wahrscheinlich die Einnahme von Uschak zum Ziele hat. Die Türken ziehen beträchtliche Streitkräste zusammen, um dem griechische« Vormärsche Widerstand z« leisten. Emir Faisnl in Rom. Paris, 27. August. (Korr.-Bur.) Aus Rom wird gemeldet, daß Emir Faisul dem Minister des Aeußern Grafen Sforza einen Besuch abgestattet habe. Die Streikabstimmung in England. Paris, 27. August. (Korr.-Bür.) Nach einer Meldung des „Journal" aus London sind bis jetzt bei der Abstimmung der Bergarbeiter für den Streik 174.275 und gegen den Streik 37.518 Stimmen abgegeben worden. Die endgültige Entscheidung. bleibt dem Dreierverband überlassen.; Die Bersammlun sfreiheit in Unaar«. Budapest, 28. August. (Ung. Tel.-Karr.-Bur.) Eine Verordnung des Ministers des Innern fordert die Behörden auf, die im Gesetz vorgeschriebene Kontrolle von Versammlungen und Zusammenkünften nachdrücklichst zu üben, damit gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung gerichtete Bestrebungen im Keime erstickt wachen, Gleichzeitig wird an die Behörden die Aufforderung gerichtet, bei Einberufung von Versammlungen der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeiter, zwecks Besprechung von wirtschaftlichen Fragen weitestgehende Billigveit walten zu lassen und bei der Ausübung der Kontrolle selbst den Schein politischer Verfolgung zu vermeiden. „Heldenbefitze" in Angar«. Budapest, 28. August. (Ung. Lel.-Korr.-Bur.) DaS Amtsblatt wird morgen eine Regierungsverordnung über die Heldenbesitze veröffentlichen. Unter Heldenbesitzen sind zumeist kleine Grundstücke, aber auch kleinere Mittelgrundstücke zu verstehen, die pom Reichsverweser als Staatsoberhaupt auf Grund des Gutachtens eines eigens hiezu bestellten, sich autonom ergänzenden Forums an solche ungarische Staatsbürger geschenkweise verliehen werden, die sich während des Krieges und in dem darauffolgenden Kampfe um hie Wahrung der nationalen Interessen, namentlich gegen die R.ote Gefahr, besonders ausgezeichnet haben. Diejenigen, welche solche Besitztümer erhalten, sowie ihre Nachkommen werden verpflichtet sein, auch in Zukunft solche öffentliche Dienste zu leisten, welche die Verteidigung der nationalen gesellschaftlichen Ordnung und des Friedens bezwecken. Der Verkauf eines solchen Heldenbesitzes ist verboten; auch eine Belastung darf nur in Ausnahmsfällen und nur zu FnvestttionSzwecken erfolgen. Ebenso ist der Grundbesitz von Exekuttonen befrett. Für den Heldenbefitz werden besondere Erbschaftsnormen emgeführt. An den Heldenbesitz knüpfen sich auch besondere Rechte. So ist den Besitzer berechtigt, neben seinem Familiennamen auch die Bezeichnung „Held" zu führen. (Den kleinen Leuten wäre wohl das Geschenk zu gönnen; die statutarischen Bestimmungen lassen aber erkennen, daß nur „Helden", die von Vronah und Osztenburg in Vorschlag gebracht wurden, an dem Glücke teilhaben werden. Jeder Pogrom wird neue Anwärter für „Heldenbesitze" bringen. Horthys Geschellte haben einen üblen Beigeschmack. Anmerkung der Red.) Die Kämpfe der Irrrw' :imit de« Albaner \ Die aus Sussak verbreitete Nachricht, daß da§ gegen die albanischen Aufständischen kommandierte jugoslawische Regiment (ehemals das aus Kroatien rekrutierte k. u. k. Infanterieregiment Nr. 53) vor dem Zusammenstoß zu den albanischen Aufständischen übergegangen sei und die ihm beigegebenen, von Serben hedienten drei Batterien gezwungen habe, sich gleichfalls den Albanern zu ergeben, wird von kompetenter Stelle als tendenziös und der Wahrheit absolut widersprechend, bezeichnet,^ Austrsibnng jüdischer Arbeiter und Arbeiterinnen. Das Staatsamt für Heereswesen schreibt unS: Mit j Beziehung auf den in Ihrem Blatte vom 19. August l 1920 auf Seite 2 unter dem Titel „Austreibung jüdischer Arbeiter und Arbeiterinnen" veröffentlichten Artikel erlaube ich mir, Ihnen auf Grund der amtlichen Erhebungen folgende Mitteilungen zu machen: Die gerichtliche Kündigung erfolgte nicht, well dem „Kommandanten" der Meidlinger Trainkaserne Oberstleutnant Maschek dieses jüdische Arbeiterheim ein Dorn im Auge war", sondern weil der aus dienstlichen Gründen notwendige: Zuschub von Material, dessen Unterbringung anderswo nicht möglich ist, die Heranziehung der beiden vermieteten Baracken zu Depot zwecken erforderte. Die Kündigung veranlaßte nicht Oberstleutnant Masche!" (vermutlich ist hiemit Major Maschl gemeint)'/ sondern die Heeresverwaltungsstelle für Niedrrösterreich (Militärbauamt). Herr Staatssekretär Dr. Deutsch hat allerdings Herrn Abgeordneten Ingenieur Stricker seine Unterstützung zugesichert, jedoch nur so weit, als, eine solche möglich sei. Es erging auch am 8. Juli eine' Zuschrift des StaatsamteS für Heereswesen an 'o«n Obmann des Blau-Weiß-Bundes, Herrn Dr. Hermann Ebner, worin das Staatsamt in Erfüllung der Zusage des Herrn Staatssekretärs sein Entgegendmmen dasdurch an den Tag legte, daß es von der Einbringung der Räumungsklage Abstand nahm und dem Bunde eine Räumungsfrist bis zum 15. August bewilligte. Die Heirnleitung konnte also durch die Aufforderung, die Baracken am 16. August zu räumen, keineswegs überrascht sein.! Rittmeister Graser hat aus diesem Anlaß lediglich die Delogierten seines Mitleids versichert und ihnen im Rahmen seines Wirkungskreises Unterstützung zugesichert. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung I. A: Dr. Rager, Pressereferent im Staatsamt für Heereswesen. Diese Zuschrift bestätigt eigentlich sachlich den Inhalt unserer Mitteilung. Wir hatten bemängelt, daß es. in der gegenwärtigen Zeit möglich ist, jüdische Arbeiters und Arbeiterinnen auf die Straße zu setzen, um totes Inventar, für das sich bei einigem guten Willen auch' noch ein anderer Ort hätte finden können, unter-, zuüringen. Die Zuschrift des Herrn Rager unterstreicht dies noch. Wir halten also unsere Kritik aufrecht ebenso, wie die Behauptung, daß ein gleicher Vorgangeinem, n i ch t j ü d i s ch e n Jugendbund gegenüber nicht versucht worden wäre. Es handelt sich eben'immer nur um. Aeußerungen antisemitischer Denkungsart, die auch durch Versicherungen des Mitleids nicht abgeschwächt werden; Neuerliche Verhaftung der Fra« Jer«salem. AuS Oedenbmg berichtet man rrnS: In der Ange^ legenheit der Hochstaplenn Frau Stella Jerusalem ist in«; sofern eine neue Wendung zu verzeichnen, als die aus; dem polizeilichen Gewahrsam am letzten Montag; Entlassene am nächstfolgenden Mittwoch von der Oedenburger Staatspolizei . wieder verhaftet wurde. ES kam nämlich sowohl auS Wiener-Neustadt als auch von der Polizeidirektion Wien da» telegraphische Ersuchen, die Freigelassene neuerlich in Gewahrsam zu bringen, da sie wegen der« schiedener Straftaten steckbrieflich verfolgt werde. Fra« Jerusalem ist auch schon der Staatsanwaltschaft übev-i stellt worden. Die Staatsanwaltschaft beschränkte sich jedoch bisher darauf, über Frau Jerusalem die Der« wahrungshaft zu verhängen, weil nach ihrem Dafürhalten das von der Beschuldigten verübte Verbrechen nicht genau festgeftellt. beziehungsweise angegeben sei.' Infolgedessen konnten auch weder der UntersuchungS«) richter noch der Anklagesenat deS Oedenburger Strafgerichtes bisher zur Auslieferung der Frau Jerusalem Stellung nehmen. Im übrigen stand Frau Jerusalem auch nach ihrer ersten Enthaftung unter ständiger polizeilicher Aufsicht. _ Die Verpacht««- des österreichischen Tabakmonopols. Dom Reichsverband der Trafikantenvereine wirb mitgeteiltt Am Freitag sprach eine Abordnung der' Trafikanten im Staatsamt für Finanzen vor, um im Namen der österreichischen Trafikantenschaft zu toer*j langen, daß bei einer eventuellen Verpachtung an auB«! ländische Geldgeber der bisherige Verschleißmodus itt Oesterreich, das ist die Beibehaltung der Trafikkonzes-i fronen, gewahrt bleibe. Der Abordnung wurde versichert/ daß von einer Verpachtung an Frankreich im Staats-! amt für Finanzen überhaupt nichts bekannt sei und' die inder Tagespresse enthaltenen Berichte hierüber jeder Begründung entbehren. Sollten aber die inzwischen weiter durchgeführten Verhandlungen wegen Beschaffung ausländischen Kapitals zum Abschluß kommen, so sei das Staatsamt an Parlamentsbeschlüsse gebunden, wonach der Derschleißapparat in Oesterreich in dem bisherigen Ausmaß gesichert wird. Die Abordnung forderte auch, daß die Zuweisung des Vierzigkronentabaks in einem größeren Ausmaß erfolge als bisher. Da wurde Entgegenkommen zugesichert. Die geforderte Erhöhung der Stempel- und Postwertzeichenprovihon konnte wegen der trostlosen finanziellen Lage nicht jttgestsnb«» werde«,!