Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 533 (17.7.1920)
- Date
- 1920-07-17
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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f Beite 2 Men, Samstag_ «Weber ober gemeine Verbrecher waren. Diese gewalttätige Politik des „Ramatama" wird nicht zu machen sein, «davon werden sich die' kompetenten Behörden bald überzeugen müssen.!- Nur nebenbei sei zum Schlüsse noch darauf hingewiesen, daß auch diese Kundmachung an Klarheit alles zu wünschen übrig läßt. Wer kennt zum Beispiel die Verordnungen über den Sommer- und Reiseverkehr", infolge deren jemand sich in Wien unberechtigt aufhalten könnte?! Und dann: Was geschieht mit all den Leuten, die gegen die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung den Rekursweg betreten haben und daher Noch nicht in der Lage sind, ihre Aufenthaltsberechtigung dorzulegen? Alles Unklarheiten, die der Willkür eines mißgünstigen Beamten oder gewinnsüchtigen Hausbesitzers Tür und Tor öffnen. Dieser neuerliche Dertreibungserlaß wird, wie alles, was gegen Recht, Gesetz und Vernunft verstößt, sich selbst ad absurdum führen, und es war wahrhaftig nicht notwendig, sich abermals vor aller Welt als ein undemokratischer, rückschrittlicher Staat zu präsentieren. Der Friedensvertrag ist gestern in Kraft getreten. Wir werden nicht dulden, daß ihn Oesterreich gleich am ersten Tage zerreißt. i’ ' ' Die Gesetzwidrigkeit der Anforderungskundmachung. Von I. U. Dr. Ignaz Kart Aofenfeld. Fast zur selben Stunde, da das Protokoll über hie Ratifikation des Friedensvertrages von' Saint-Germain in Paris unterfertigt wird, zu dessen vornehmsten Pestimmungen der den Ausländern gewährleistete Schutz Kietze Artikel 62-69 und Artikel 228—231) gehört, lUnternimmt die niederösterreichische Landesregierung einen neuen Vorstoß auf die sogenannten Fremden, gemeint sind die ,L)stjuden" Wiens. * Eine Kundmachung über die Konfiskation von Wohnungen, also von erworbenen Vermögensrechten, der Fremden wird generell verfügt und die Ueberhast dieser Neuordnung erklärt den juristisch verfehlten Aushau, zerstört das Quentchen politischen Kredits, das Oesterreich im Auslande besitzt, weil Unvernunft und Naivität verantwortlicher Beamter über den engen Nahmen, den chauvinistischer Parteipatriotismus ^etzogen hat, sich nicht erheben wollen und den Ueberblick perlteren, den ruhigen Sinn für gesetztes Recht. Es soll versucht werden, die Gesetzwidrigkeit der erwähnten Kundmachung aus den bestehenden Gesetzen tzu erweisen. Gestützt wird die Kundmachung offenbar auf die Verordnung des Ministers für soziale Fürsorge vom £8. März 1918, R.-G.-Bl. Nr. 114, betreffend Maß- »nahmen der Wohnungsfürsorge, beziehungsweise auf die Eollz u g s an Weisung des deutschösterreichischen Staatswates vom 13. November 1918, betreffend die Anforderung von Wohnungen durch ' die Gemeinden, Dt.-G.-Bt. Nr. 22. Durch die letztgenannte Vollzugs-- rmweisung, beziehungswOse durch eine - spätere vom K. April 1919, St.-G.-Bl. Nr. 223, wurden die tLMrdesregierungen ermächtigt, Kundmachungen bestreifend die Wohnungsanforderung zu erlassen. Das geschah auch tatsächlich und formgerecht durch die Kund-- »uachung der niederösterreichischen Landesregierung vom *30. Juni 1919, Z. la—1677/49. Die galt und gilt auch — da sie nicht widerrufen ist — als gesetzmäßige Rechtsquelle für die WohnungsaNforderrmgen. , Sie enthalt die Prinzipien der Vollzugsanweisung,, kyne deren Uebernahme sie nicht als deren AusführungSrmweisung austreten könnte. Die gegenwärtige Kundmachung jedoch weicht in Len wichtigsten Grundsätzen ab. Eine sachlich neue Bestimmung bringt sie nicht. Am § 4, Abs. .10 der Kundmachung vom 30. Juni. ',1919 wird das Recht der Gemeinde eingeräumt» ^„Wohnungen, deren Mieter Ausländer sind und wegen Preistreiberei oder einer aus Gewinnsucht begangenen strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wurden",!-anzufordern, die heutige dehnt dieses Recht auch auf ^die zum Aufenthalt Nichtberechtigten aus. . Während jedoch in der Vvltzugsanweisung vom!Ü3. November 1918 ausdrücklich bestimmt wird, daß jdie Wohnungen von „Personen" demnach nur individuell angefordert werden können, daß Einspruch gegen ifcie Anforderung erhoben werden kann, demnach ein manus den Beteiligten zuzustellendes Erkenntnis, sdiesem schwerwiegenden Eingriff voranzugehen habe — swas eigentlich in einem modernen Rechtsstaats selbstverständlich zu sein hätte — setzt sich die gegenwärtige ikundmachung über diesen Grundsatz hinweg und erklärt *ia£te Wohnungen für ange fordert, ohne einen indivi- 'duellen Grund anzufübren. Diele Art des Vorganges sLei Erlassung von Rechtsvorschriften gveuLt an Geifetzesanarchie und Lammt aleicb einem Raub von Ver-!rnögensrechten. Nicht einmal des Einspruchrechtes ist ^in der Kundmachung Erwähnung getan. Infolge dieses 'gewichtigen prinzipiellen. Gegensatzes zur eingangs ers wähnten Vollzugsanweisung des deutfchösterreichrschen jStaatsrates kann sie nicht als im Grunde derselben fLesl'tzmäsng erlassen angesthen werden, so daß un^weifest .s-l.aft bei der neuen Praxis eine Entscheidung Über die fÄnstrderung einer UeberprÜfung durch den Veriwal« tungsg^richtshvf Vorbehalten bleiben muß. Als gesetzmäßige Kundmachung verbleibt demnach die nicht auf- . gehobene vom 30. Juni 1919. Unabhängig hievon; ist der Rat des Völkerbundes, praktisch die NeparütivnS? Wkerrer Morgenzeitrmg —..—" ■■ ■■■■ ..- - - --- Kommission, in Gemäßheit der einschlägigen Bestimmungen des Frtedensvertrages verpflichtet (Art. 69) darauf zu sehen, daß Oesterreich kein Gesetz, keiny Verordnung und keine amtliche Handlung im Widerspruch oder Gegensatz setze" zu den allen Einwohnern gewährleisteten Rechten auf Schutz von Leben und Freiheit und Berufsausübung. (Art. 62, 63, 228.) Da Freizügigkeit den Fremden garantiert ist, zum Aufenthalt eine spezielle Erlaubnis nicht gefordert werden darf, das Wohnungsrecht inbegriffen ist, stellt sich die Kundmachung als Verletzung des Friedensvertrages dar, als eine Handlung, aus der gewiß nicht auf den guten Willen einer loyalen Erfüllung geschlossen werden kann. Die Reparationskommission wird darauf auinrerksa.n gemacht. Sie hat setzt das Wort. Bela Kun abgereist und verschwunden. -y. Sßlln, 17 JvK. Die österreichische Negierung hat auf Grund eines StaätsvertrageZ mit, der Sowjctregierung die in Wien befindlichen ungarischen Volkskommissäre mit Bela Kun an der Spitze in einem Kriegsgefangenentransport nach Rußland ausreissn lassen. Die Nachricht ist geeignet, Freunden eines kräftigen Humors eme gute Stunde zu bereiten. Nachdem sich die Negierung der alten Koalition monatelang alle Pöbeleien der rechtsstehenden Presse hatte gefallen lassen müssen, weil sie das von einem Kabinettsbeschluß bestätigte Asylrecht gegenüber den auf österreichisches Territorium geflüchteten ungarischen Dolksbvaustragten nicht verletzen lassen wollte, mußte die neue, aus allen Parteien gebildete Regierung dem Druck Rußlands nachgeben. Die reaktionären Politiker hatten sehr stark mit dem Gedanken der Auslieferung der Gruppe Kun an die Horthy- Regierung geliebäugelt und es ist sicherlich eine humorvolle Wendung der Geschichte, wenn gerade bas Kabinett, das ein Christlichsozialer als Vorsitzender leitet, das einen christlichsozialen Staatssekretär des Innern und einen deutschnationalen Staatssekretär für Justiz aufweist, den so verhaßten Kommunistenführern den Weg in das ebenso verhaßte Sowjetrußland hat freigeben müssen. Politisch betrachtet ist die Entfernung der ungarischen Volkskommissare aus Wien ein Meisterftreich Lenins und zugleich eine grandiose Dummheit der neuen österreichischen Regierung. Bete Kun, den unsere vereinigten reaktionären und monarchistischen Parteien wie die Pest hassen, mit dem sich aber auch die Sozialdemokraten nur schwer absiuden konnten, ist diesen beiden Richtungen nur dann ungefährlich, wenn er in Wien .festgehalten und unter sichere Kontrolle gestellt werden konnte. Seine Abschiebung über die österreichische Grenze nach dem gerade-jetzt so selbstbewußten Rußland kann für Oesterreich nur Verlegenheiten schaffen. Man muß ohnehin HamM Rechnen, daß die bolschewikische Agitation von nun an sich viel kräftiger in Mitteleuropa regen wird. Rußland' Hatz über Polen und damit über die ganze Entente einen großen Sieg erfochten, den es nun diplomatisch' ausztmützen sucht. Die Aufnahme, die Ingenieur Krassin in: London gefunden hat, und die Tatsache, daß England die Friedeusvermittlung zwischen Russen und Polen übernommen und sich auf den Standpunkt her Anerkennung des heutigen Regimes im Moskauer Kreml gestellt hat, beweisen, haß die Sowjetregierung - seht stark ist und baß Über kurz oder lang auch Frankreich wird in die Laube gehen müssen. Das kaün natürlich nicht ohrte Rückwirkung astf die Situation Ungarns bleiben und in diesem Zeitpunkt ist die Anwesenheit Mte KmiS, der fich wahrend der Zeit seiner Herrschaft als ein sehr geschickter Politiker erwiesen hat, von nicht zu Unterschätzender Bedeutung. Wenn man sich ettibilbet, bäß seine Abschiebung aus Wien eine Entmutigung dar temmunjstischen Elemente bedeutet, so wirb man wahrscheinlich sehr bald innr! werden, daß dies ein Aberglauben ist. Bete Kun hatte m dev letzten Zeit stzinsr Mrk>- sch'aft, deren Zusammenbruch er kommen sah, mit einem großen Aufwand von Gelb und Kvrrüptiou daran gearbeitet, bas wirtfchüstspolftische Systein, rn dessen Namen er Handel und Wandel in Ungarn fast ruinierte, auf Oesterreich' auszudehnen. Es kam im vergangenen Frühsommer zu ^schweren' Zusammenstößen Her von Budapest aus geleiteten Kommunisten mit den Organen der öffentlichen Ordnung, aber der Plan KuNs scheiterte an der Besonnenheit der sozialdemokratischen Partei und au der Festigkeit der Dolkswehr. Der Anmarsch der Rumänen gegen Budapest stürzte Bete Kuns Thron um und die ganze Räteregterung Übertvat auf österreichisches Gebiet, nachdem ihre Ausnahme durch' Kabinettsbeschluß sichergestellt würden war. Die ungarischen Politiker wurden zuerst in Karlstein interniert und sodann nach 'Stockerau und später nach Steinhof gebracht. In der letzten Zeit erfreute sich Kun einer weiterenBewegungssreiheit und konnte auch ander ungarischen kommunistischen Zeitschrift,MoMar" Mitarbeiten, bis ihm ttn Befehl der Regierung die weitere schrifistelte- 'rische Tätigkeit untersagte. Wiederholt hätte die Hvrryy- Regiecung die Auslieferung der Volks koMmissäre unter der Vorgabe verlangt, daß diese nicht wegen ihver politischen Haltung, sondern wegen ihres strafrechtlich zü ahndenden Terrorismus verfolgt werden sollen. Die «österreichische Regierung wollte aber trotz aller Gegünströnnuigen sine Aushebung bcs Asylrechtes nicht zu- 17. 8«n \m Slr. 533 .. ■ " ■ ■ ■■■ i n.i i«üi.6tfrfi ,.. v u. Söffe« und verweigerte die Auslieferung. Da sie aber in rer Anwesenheit Kuns eine Quelle fortwährender Beunruhigungen erblickte, leitete sie zuerst Verhandlungen mit Italien ein, um den Kommuniftenführer dorthin bringen zu können. Die italienische Negierung gestattete jedoch nur dir Anwesenheit der Frau Kun, die, wie bekannt, im Exil Mutter eines Knaben wurde. Es wurden sodann durch VerrnittlUng des Berliner Vertreters der Sowjetvegierung, des Herrn Ko pp, Verhandlungen mit Rußland ringeleitet, die nun zur Ueberpahme der Volkskommissare durch die Sowjetregierung führten. Dir russische Regierung hatte die Heimsendung der auf ihrem Gebiete befindlichen österreichischen Gefangenen als Kompensation ange'boten. Der in Rußland weitende Leiter des österreichischen Kriegsgefangenrnamtes, Abgeordneter Richter, schloß mit dem Kopenhagrner russischen Gesandten Litwinow einen Vertrag ab, der zuerst von Rußland und am Dienstag den 13. Juli von der Regierung und am folgenden Tage dom Häuptausschuß der Nationalversammlung patiftziert wurde. Dir Abreise der ungarischen Volkskommissare ist vorgestern erfolgt. Sie befanden sich in einem Zug. der einen russischen Kriegsgefangenentransport führte. Es ist inzwischen die Meldung eingetroffen, daß man bei der Revision des Zuges in Oderberg das Verschwinden der ungarischen Kommunisten festgestellt hat^ Das gibt der ganzen Angelegenheit einen mystischen Charakter, wie überhaupt an der Sache viel Unklares ist. Die Regierung veröffentlicht ein Communigus, das viele Fragen offen läßt, darunter die nicht ganz unwichtige, ob die tschechische und polnische Regierung in Kenntnis des Vertrages war und ob die Abreise der ungarischen Volkskommissare freiwillig erfolgt ist. Aber da man von Kun sicherlich bald hören wird, kann man auf Klarstellung bald rechnen. Inland. Die Wiener Monarchisten. Das Wiener deutschradikale Organ, die ^.Deutsche Tageszeitung", wendet sich sehr erbost gegen die „Karlisten", über die das Blatt folgende Mitteilungen macht: „Die Rede Kunschaks im christlich sozialen Arbeiterverein in Fünfhaus am 9. d. M. (in welcher er gegen den Anschluß an Deutschland sprach — Anm. der Red.) hat volle Klarheit über die Haltung der christlichsozialen Partei in der Anschlußfrage geschaffen, so daß auch die Völkischen dem Abgeordneten Kunschak zum Danke verpflichtet sind. Wir haben kreilich nie an der babsüuratichen Geftnnuna der Herren Kunschak und Genossen gezv eifelt, in unseren Augen waren diese Herren gerade solche Karlisten als der bis in dte, Knochen schwarzgelbe Oberst Wolfs von der „Staats-, wehr" «oder die Leute des „Volkssturmes" um Herrn Or«l. Wie gut sich diese Leute alle untereinander verstanden und heute immer noch verstehen, bas beweist der geriürezu bübisch zu nennende Kampf, den sie alle gegen den Führer des Nationalverbandes deutschösterreichischer Offiziere, G. d. I. Alfred Krauß, führen. Von der „Reichspost" bis zum Volksst u r m" ein wütendes Anrennen gegen diesen Mann, der die Fahne des Anschlusses in seine reinen Hände nahm und damit werbend unter die deutschösterreichischen Offiziere trat. Stellte Quelle war diesen Anschlußgegnern zu trüb und zu schmutzig, um nicht aus ihr Material gegen den.Anschlußfteund G'. d. I. Alfreds Krauß zu schöpfen! Die „Antisemiten" der „Reichspost", des Grazer „Vvlksblattes", der „Staatswehrl" und . des „Dolksstnrmes" verschmähten es nicht, die Schmähschrift des Juden Kann gegen General Krauß zu benützen, um gegen ihn den Vorwurf, zu erheben^ er sei Judenstämmling. Und heute noch, ha General Krauß in einwandfreier Weise die Belege seines Deutschtums eLbrachl hat, versuchen ■ diese „Ehrenmänner", an diesen' einwandfreien Beweisen in unverfälscht Mischjesuitischee Weise zu mäkeln und zu deuteln. Die jüdislhen NNd klerikalen Karlisten verstehen einander sehr gut. Der Antisemitismus der letzteren ist nicht xcht, er bient nur dazu, um die leichtgläubige^ juden^- feindliche Menge und zu der gehören heute fast alle Deutsche, ob deutschvölkisch oder christlichsozial —;füt bte habsburgischen Pläne einzufangen. Die Karjttftett aus hem klerikalen Lager haben aber in der 'letzten. Zeit «auch Schützenhilfe von eittigen ehernaligcn deütfchnatiottalen Abgeordneten erhalten.. Dazu gehört in erster Linie der ehemalige Abgeordnete Teufel der Stabt Znaim. Dieser sehr wandlnngsfähige und'' ehrgeizige Herr schwärmt heute von einer sehr, innigen Verbindung mit Horthy, verspricht sich gar nichts mehr vom Anschluß an Deutschland, Weber für Deutschösterreich noch für die Deutschen in Der Tschecho-Slowakei, und tritt für den Anschluß an Ungarn ein, selbst auf die Gefahr hin, daß die Habs-... burgrr als Herrscher dabei in den Kauf genommen werden müßten. Der ehemalige Kteishauptmann von Südmähren, der sich heute schon ganz in der Nolle eines Feldhauptmannes fühlt, ist also bei den Karlisten tzekandet. Auch mit dieser Tatsache muß im völkischen Lager gerechnet werden, ebenso mit der Tatsache, daß der Bekämpfet der Freimaurer Dr. Friedrich W i ch t l, ein Busenfreund des Skarlisten Orel geworden ist und aus sein« habsburgischen Gesinnung kein Hehl .mehr macht. Aus gesprochen tarliftischet Gesinnung, ist