Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 531 (15.7.1920)
- Date
- 1920-07-15
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 531/ Wien. Donners lüg chsint umso vorteilhafter.zn sein, älS die Vertreter »ex p o lnisch e n und der tf chechos l o w a k is chen K.eyi e r m h ö, die gegenwärtig in Spa sindnachdem 4e von den Absichten der alliierten Regierungen Kennt- M-erhalten haben, ihnen, mit Zuschrift vom 10. d. M. notifizierten, daß sie b e r e i t s i n d, auföie d e f i n -i- )i.ve Regelung des Streites durch die vH t i e r t e n R e g i e r u n g e n e-i-nzu g e h e n. >, Es ist daher durch die Vertreter der vier Großmächte entschieden worden, daß ihre Entscheidung, nach welcher diese Schlichtung durch den Obersten Rat erfolgen soll, ohne Verzugden Ministern der auswärtigen Angelegenheiten der polnischen und der tschecho-slowakischen Republik mit Aer Mitteilung zur Kenntnis gebracht werden -wird, daß die Vertreter der alliierten Mächte gnf.der Botschasterkonferenz in Baris damit werden betraut werden, die interessierten -Parteien zu hören und ehestens eine Entscheidung im Einklang mit den Instruktionen des Obersten Rates ausznarbeiten. ___ Archerrmiirifter Dr. Benesch für eme tschechischpolnische Annäherung. . Krakau 14. Juli. (Poln. Stimmen.") „Nowa Re-, forma" meldet aus Teschen: Der „Mährisch-schlesische Dennik" bringt folgende Aeutzerungen Dr. Beneschs über die Teschener Frage: „Wir werfen den Polen Terrorismus in Teschen vor. Unser Protest wäre jedoch nur dann wirksam, wenn von unserer Seite keine Schuld' vorläge. Kann jedoch die Entente, uns borwerfen, daß auch auf unserer Seite Mißbräuche vorliegen, dann vertiert mein Protest die, moralische Kraft und bleibt unwirksam. Die freundschaftlichen polmsch-tschechischen Beziehungen sind für beide Staaten eine absolute Not-, wendigkeit, umsomehr, da auf Rußland als einen internationalen Faktor noch lange nichtgezahlt werden kann. 'Kein Staat und-insbesondere nicht.uyser junger Staat wird es' ertragen können, ringsherum von Feinden umgeben zu fein* Deshalb werde ich. wenn es auch unpopulär ist, nicht ckufhören, hie Bedeutung einer, tschechischpolnischen Annäherung zu betonen." Dr. Benesch besprach sodann das polnisch-tschechische Abkommen vom 5. Novetnber 10l8und nannte es einen politischen Fehler. Wegen der 'Okkupation drohte ein bewaffneter Konflikt mit Polen, was vermiedenwerden muhte. Die Okkupation des Teschener--Gebietes war ein umso größerer Fehler, als sie mit Hilfe von Ententeoffizieren zustandekam. 1 . Gleichzeitig erklärt Präsident Masaryk im „Petit Parisien", daß der Teschener Konflikt freundschaftlich geregelt werden wird. Präsident Masaryk erklärte sich für, eine freundschaftliche Annäherung zwischen der Tfchecho-Slowakoi, Polen und Jugoslawien. Das Schicksal Pole«?, Prag, 14. Juli. (Tschecho-flow., Preßbureau.) In einem Artikel, „Das Schicksal Polens" sagt die „Ceskoslovenska Repüblika": Wir sind weit davon entfernt, die Katastrophe Polens mit Schadenfreude zu betrachten. Wir wüiischen nicht, daß Polen ein schwacher Staat sßi und . seinen Nachbarn ausgeliefert werde, sondern wünschen, daß er ein im Innern konsolidierter Staat sei/ mit dem wir in bester Freundschaft und' Frieden leben könnten und der mit itu§ Hand in Hand an der Weltsendüng des gesamten Slawentums arbeiten würde. Wir sind fest überzeugt, daß der Gedanke, einer Union der mitteleuropäischen Völker, der nach dem .Kriege aufgetaucht ist und - dessen erste Ansätze im Jahre 1918 in Philadelphia verhandelt wurden, nicht begraben ist und daß es-nach-Beendigung der bisherigen Gärung zwischen den einzelnen Mitgliedern der eirropäischen Familie zu seiner Verwirklichung kommen wird, und daß Polen eines der ersten Völker sein wird, dein wir die Hand zu weiterer fruchtbringender Arbeit reichen werden. i Inland. Die neue Wahlordnung. , Der VerfassüngsauSschuß zog gestern die Regierungsvorlagen über die Wahl und 'die ' Einbe.ruküna ’ der Nationalversammlung und über btc Wahlordnung für die Nationalversammlung in Beratung» Die Wahlordnung wcrd wre folgt ergänzt und geändert: .8 1 hat. .zu lauten Das Staatsgebiet wrrd für .die Zwecke der Wahl in soWNdd, Wäblktierse ungeteilt: Wien J'nnenost, ,Hien .^nnenwen, Wien Nordwest, Wien Nördost, W.jenv,Küpqst,.vHien^ Sühwest. Wien West, Biertel oberm Wienerwasd, Aiertßl - iznternl B-ienerwald Viertel oberm Viertel'- uchvrM MflnbarDhergj Linz und Hat* llchuüg- Juuviertel, HausruckvierLel,Tramwiertel, Mi'lhltliertel; Sanb f o^burg; Gppz- und jtmge.hung«; Mittel- und Unter-/ steitt,. Oststeier, OberstÄirr; Land Äärntenj Nordtirol- Lienz; - Lan'8 Vorarlberg; 'Burgenland/ Die GebiersabgrenzuM der, Wahlkreise ist aus dem, einen Bestandteil 'dieses Gesetzes bildenden Anhang, ersichrltch. \, Det SriMMzSttel mutz chK'jveicherst Papier sein und das Ausmaß von-10,5 bis 11,5 Zenümeter in der. Länge und von 7 Vis 8 Zentimeter in der Äreite üüfweiserr Äüch ckann die Art des Papiercs durch Bbllzugsanweifung. bestimmt werden. Crist güMg auögefüllt, wenn er die. Partei , bezeichnet oder wenigstens den Namen eines Bewerbers der geivählten Partelliste unzweideutig dartut oder nebst, der Pärteibezeichnung oen Name« eines öder'mehrerer Bewerber der von dieser Partei ausgestellten Pärwistste enthält. Dies. peMtzt dM KandMft, Krttck ‘obejc iojfäfäi AervielMignn^ Wiener Morge«zeit«nA 15. Juli 1920 Sestc S ' Äor dem Abbruch der Konferenz? Paris, 14.' Juli. sHavas.) Die Blätter besprechen die aus der UimächgüllüglEÄrr Deutschest-Mb' Ms der Unterbvtchnng der'VerhändUngen in' Spa'sich ergebende „Matin" stellt fest, es handle sW noch nicht um din-rn Abbruch der Verhandlungen, dach werde man, wenn die Deutschen nicht innerhalb' 48 Stundeneine befriedigende Antwort bringest,, Entschließungen ins Altge fassen ulüssen, die-nicht mehr dem Geiste der Verhaildlunsen entsprechen, der die letzten- Sitztlngen der K>onse.'2nz charakterisierte. , ' - - ' Die Blätter weisen insbesondere aus Pie 'Haltung Lloyd Georges hin, der dem „Petit' Parisierll" zufolge igestern früh Millerand einen Besuch abstättete und ihrn aus eigenem Antriebe erklärte, daß Großbritannien, das die'Bedeutung der' Kohlenfrage 'für Frankreich voll anerkenne, fest entschlossen sei, dessen Standpunkt zu teilen und zu unterstützen. Jur Laufe der Besprechung, die die Delegierten der Verbündeten vor dev Vollsitzung hatten, nachdem Millerand auseinandergesetzt hatte, -daß Deutschland bei gutem' 'Willen die von den Verbündeten geforderten zwei Millionen' Tünnen liefern könne und daß er in diesem Punkte nicht nach gebe, habe Lloyd George, wie „Matin" berichtet, Millerand zugestimmt. Auch me Berufung Fachs und Wilsons nach Spa sei demselben Blatte zufolge auf Anraten Ltond Georges erfolgt. - ' , Kein Nachgeben der Deutschen in den Kohlenfrage. Berlin» 14. Juli. Das „fWjt Uhr-Blatt" meldet : Der heute vormittags in Spa stattgefundenr Kabiuettsrat über die Stellungnahme der Reichsregierung gegenüber der neuen Wendung in Spa krachte erne«t die Ansicht zur Geltung, daß es der , deutschen Delegation unmöglich sei, die Forderungen der Entente, in . der Kohlenfrage anzunehmen. 'weil sie Deutschlands Lebensfähigkeit erschüttern würde. Das Kabinett soll zu dem Ergebnis gekommen sein, unbedingt festznbleibeu und an dem Standpunkt festzuhalten, den die Delegation in den letzten Tagen gegenüber den Ententeforderungen eingenommen hat. Spa, 14. Juli. Der Sonderberichterstatter der Agenek Havas berichtet über die gestrigen Verhandlungen der deutschen Kohlensachverständigrn, qn denen auf deutsche Einladung auch bi* Kohlensachverständigen der Alliierten teilnahmen. Die drntschen Sachverständigen hätten anerkannt, daß der Bedarf der deutschen Industrie an Kohle bis zn 55 Prozent, derjenige Frankreichs aber nur bis zu 35 Prozent gedeckt sei. Eine Herabsetzung der Deutschland zugestandenen Kohlenmengen zugunsten Frankreichs halten sie für unmöglich, da hiedurch das deutsche Wirtschaftsleben und die Erstarkung der deutschen Industrie schwer betroffe» würde. Foch in Spa. Berlin» 14. Juli. Die Blätter melden auS Spö: Marschall Foch ist bereithier emgetroffe». Die alliierten Staatsoberhäupter hatten um 11 Uhr eine Sitzung, an der Marschall Fach teil* nahm. Das Ergebnis dieser Beratung, von der die Meiü-- entmicklung der Dinge abhängt, ist noch nicht bekanut. ^Der Aeberfall auf den Wolff-Vertreter. Köln, 14. Juli. (Wolff.) Dir *£ 5 l n i \ tfj c 8 e 11« «.ft" meldet aus Spa vom 13. d. M. Nachdem der Geueralseftetar der Konferenz und der belgische Minister des Auesiern bereitmündlich ihr Bedauern wegen des Ueberfalles auf den Vertreter des Wölffscheu Bureaus ausgedrückt hatten, traf hente abends beim Minister des Aeußern Dr. von Simons ein besonderes Entschnldigungsschreiben ein, das nochmals dem Bedauern Aus» druck gibt und strenge Untersuchung und Ahndung zusagt. Dckr SÜmmzettel ist ungültig: Wenn er zwei oder mehrere Parteien bezeichnet, wenn er. gar keine Partei, wohl aber zwei oder mehrere NämeN aus verschiedenen. Parteilisten bezeichnet, . wenn er bezüglich ^des .Ausmaßes oder der Art des Papiers den im -erstell Absatz, errthaltenen Vorschriften rchht entspricht. ' r Erscheint innerhalb eines Wahlkreises ein und derselbe Name aus mehreren Parteil-isten, so sind Stimmzettel, welche diesen Namen allein enthalten, nurdanngültig,, wenn der Stnnmzettel auch die Partei „bezeichnet. Streichungen machen den Stimmzettel mcht ungültig, wenn wenigstens der Name , eines Wahlwerbers oder die Partei bezeichnet bleibt. ■ '; Wenn ein Kuvert mehr'als einen gültig ausgefüllten SÜmmzettel enthalt und diese .Stimmzettel-auf-verschiedene Parteilisten lauten, sind alle ungültig.' Lauten die gültig ausgefüllten SÜmmzettel auf dieselbe Partei, so sind sie als ein SÜmmzettel zu zählen. Die Koppelung der Wahllisten ansgehobeü. Im 8 33 entfallen. die Worte ^.beziehungsweise die Summe der auf gekoppelte Listen zusammen, entfallenen Stimmen (Kopplungssunimcn)." . . . Im § 34 entfallen im ersten Absatz das Wort: „(Kopplungslisten)" und der Satz: „Dabei werden zunächst dse gekoppelten Parteien als eine. Partei bezeichnet." Ferner entfällt der letzte Absatz dieses Paragraphen. An Stelle des § 38 treten folgende Bestimmungeu: § 38' Den Parteien, für deren Wahlvorschläge nach der Wahlrrmittlung (§§ 34 bis 36) Neststimmen außer Berechnung geblieben sind, werden »ach Maßgabe dieser Reststimmen 15 writerr Sitze zugewiese». | Zu diese« Zwecke wird nach der Wahlermittlnng in de« einzewen Wahlkreise« („erstes Ermittlungsverfahren") bei der Hasptwahlbehörde rin „zweites Ermittluvftsverfahken" dvrchgeführt. 8 38». Die Parteien, welche auf die Zuweisung weiterer Abgeordnetensitze im zweiten ErmittlungSveftahren Anspruch erheben, müsse«, «m bei der Brrteilung dieser Sitze berücksichtigt zu werden,, diesen Anspruch lei der Hauptwahlbehörde derart rechtzeitig anmelde«, daß die Anmeldung spätestens am 14.Tage vor der Wahl bei der Hauptwahlbehörde emgrlangt ist. Sie muß vor wenigstens 5 Personen unterschrieben sein, welche in bei verschiedenen Wahlkreisen ringebrachtrn Wahlvorschlägen (§ 18) als znstellungsbrvollrUachtigten Vertreter einer Partei der gleichen.Parteibezeichnung ausgenommen sind. Der Anmeldung kann van der Partei ein „Hanptwahlvorschlag" beigeschloffen werden, . welcher die Parteiliste, das heißt, die Liste der Bewerber, um die im zweiten Ermittlungsverfahren zu vergebenden Abgeordnetensitze enthält. Die Anmeldungen samt den etwaigen Hanptwahlvorschlägrn werde» von derHauptwahlbehörde geprüft und längstens am vierten Tage vor der Wahl in der „Wiener Zeitung" verlautbart. Einer Anmeldung können nur die allfälligen Reststimmen jeuer Wahlvorschläge derselben Partei zngerechuet werden, in welchen ausdrücklich die Erklärung ausgenommen ist,, daß. ihre Reststimmen der Anmeldung und dem allfälligen damit verbundene« Hauptwahlvorschlage zuzurechnen sind. 8 38 b. Jede.Kreiswahlbehörde hat der Hauptwahlbehörde die bei ihr emgebrachtm Wühlvorschläge (§ 18) vierzehn Tage vor dem Wahltage zu nÜttsenden und nach Abschluß des ersten Ermittlungsverfahrens der Hauptwahlbehörde in kürzestem Wege mitznteilen: ») die ans jede Partei entiallende Parleisnmyir,? d) die Wahlzahl deS Wahlkreises. . e) auf welche Parteien und wieviel Sitze auf jede im ersten Ermittlungsverfahren entfallen sind, . . ä) die für jede Partei nach de« ersten Ermitilüngsversahrrn . sonach. »rMeh.ev»_AMi«M!k«.) “" . i Die Reststimmen jeder Partei werden irr der Weise ermittelt, daß von der Parteisumme die Zahl abgezogen wird,' die sich aus der Vervielfältigung der Wahlzahl mit der Fahl der dieser Partei zugekommene« Sitze ergibt. ' 8 38 c. 1. Die Hauptwahlbehörde ermittelt 'zunächst die Summe der Reststimmen sür jede Partei, welche eine Anmeldung: ringebracht hat, wobei im . Sinne der Bestimmung deS 38»,: dritter Absatz, nur solche Reststimmen zu berücksichtigen find, die auf Wahlvorschläge entfallen sind, in denen ausdrücklich die Erstäruug enthalten war, daß ihre Reftstiurmen der betreffenden Anmeldung znzurechnrn sind. Die 15 i« zweiten Ermittlungsverfahren zn vergebende» Abgeordnetensitze werden sodann auf die Parteien, welche den Anspruch auf weitere.Abgeordnetensitze gemäß § 38» angemrldet haben, «ach dem in den §8 34 und 35 iestgrsetzten Verfahren verteilt. Keine Partei kann jedoch im zweiten Ermittlungsverfahren mehr Abgeordnetensitze erhalten, als ihr im ersten Ermittlung verfahren zugefallen sind. In einem folchen Falle wird btt betreffende Sitz der nach dem vberwähntrn Verfahren als nächste in Betracht kommenden Partei zugewiesen. Soserne die Parteien, welche nach dem zweiten Absätze weitere Abgeordnetensitze zugeteist erhalte», ihrer Anmeldung (§,38a, erster Absatz) einen Hauptwahlvorschlag brigeschlosseu haben, werden die auf sie entfallenden weiteren Abgeordnetensitze auf die in diesem Hauptwahlvorschlag enthaltenen Bewerber «ach dem im § 36 festgelegten Verfahren zngewiesen. Soserne jedoch^ die betreffende Partei ihrer Anmeldung keinen Hauptwahlvorschlag beigeschloffen hat, werden die ihr zufaüendru Abgeordnetensitze auf die nach § 38 », dritter Absatz, in Betracht kommende« Kr?is- Wahlvorschläge uach Maßgabe der ans jeden dieser Wahlvorschläge entfallenden Reststimmen nach dem in den §§ 34 bis 36 festgesetzten Verfahren mit der Maßgabe aufgeteilt, daß, wenn ein Wahlwerber in Abgang kommt, als sein Ersatzmann der nächstverzeichnet Bewerber desselben Wahlvorschlages heraugrzvgen wird. § 38 6. (i.) Nach Abschluß des ersten ErmittlnngsverfahrenS bezeichnet dir Kreiswahlbehörde die Wahlzahl und' das Wahl" rrgebnis im Protokoll, fertigt es und sendet den Wahlakt unter .Verschluß an die Hauptwahlbehörde. welche der Kreiswahlbehörde daS Einlangm des Wahlaktes telegraphisch bestätigt. (2.) Das Einlangen deS Aktes bei der Hauptwahlbehörde wird von der Kreis- Wahlbehörde kundgemacht. Wenn binnen 14 Tagen nach Einlangt« de» Aktes von dem znstellungsbevvllmächtlgten Vertreter eintr Partei gegen die'Ermittlung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben wird, so, überprüft die Hauptwahlbehörde auf Grund der eingesendeten Schriftstücke die Wahlhandlung. Ergibt sich aus diesen Schriftstücken die llnrichtigkrit der Ermittlung, kan«', die Hauptwahlbehörde sofort das Ergebnis der ersten' und allenfalls auch der zweiten Ermittlung richtigstellen, die Berlautbarnng , der KreiSwahlbehvrde und notwendigen Falles auch ihre eigene Verlautbarung für nichtig rrNarrn und daS richtige Ergebnis verlautbaren. Andernfalls wird der Beschwerdeführer Ä» den Wahlgrrichtshof verwiesen? Das Arbeitsprogramm der Nationalversammlang. Im Hauptausschuß der Nationalversamlntümf lvurde gestern eine Reihe von Bollzugsaniveisungerr genehmigt, darunter eine, durch' die zur Ernwglichung vmr Kreditgewinnung bei ausländisch e n R o hstoffen den Besitzern ein Eigentrnnsvorbehalt-für die von ihnen zur Verarbeitung eingeführten Moh'->; stofse zügestanden wird. ,1 Bei der Besprechung der von der r>äationatversamtn< lung noch zu, erledigenden Arbeiten ergab sich', daß das) Hans in dieser Woche sein Pensum nicht aufarbeiter^ kann, zumal die gestern im.Finanzausschuß fertigt VermöLensabgabe.änU.^tuditzTr duM biq