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Wiener Morgenzeitung · 1920-02-24 · Heft 392 (24.2.1920) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
2 (1920)
Issue
Heft 392 (24.2.1920)
Date
1920-02-24
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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01t 892 Wien, MensraF Vpeinzak betontv, daß mit der realen Arbeit sofort de» gönnen werden muß. Der Jüdische Nationalfonds muß besonders in der Propaganda außerordentlich gestärkt verden. Anleihen seien möglich und notwendig. Es nüsse vom Aktionskomitee -er Wunsch ausgesprochen «erden, daß die Frage der Anleihe ernst zu verfolgen ist. Die Zionistische. Kommission mutz sofort Ärbeitsnöglichkeiten bekommen. Der Häuserbau dürfe nicht der Privatinitiative anvertraut werden. Der jüdische Grund und Boden muß dem Jüdischen * Nationalfonds gehören. -?Der Ausbildung der felbstarbeitenden Bauern, respektive der jüdischen Landarbeiterschaft muß die größte Unterstützung gewährt werden, da von ihnen das nationale Werk abhängt. Die Zionistische Kommission muß den Arbeitern einen größeren Platz einräumen. De Stinte wünscht, daß die Leitung vollkommen einheitlich austrete. Für Palästina gelten dieselben ökonomischen Gesetze, wie für die übrige Welt. Deswegen sind gutfundierte reale Pläne notwendig, welche uns auch den Weltmarkt eröffnen. Anleihen sind unmöglich, so lange kein sicherer Zinsendienst garantiert ist. Der Jüdische-Nationalfonds kann gewaltige Steigerungen jeiner Erträgnisse erwarten, aber seine Organisation mutz ausgebaut werden. Seine .Kolonisationsarbeit in Nalästina darf nicht in eigener Regie geschehenseine Aufgabe ist nur. der Bodenkauf. Auf ihn müssen sich seine Kräfte konzentrieren. Dr. Bernstem-Kogan betont die Notwendigkeit der Privatiyitiativs. Adolf Böhm vermißt in den Aeußenmgen der Leitung die notwendig" Einheitlich""'!: und möchte hauptsächlich wissen, welche Prinzipien.die Leitung bei ihren Forderungen in bezug auf ihren Vertrag mit der.. Mandatarmacht anssiellt, da hiervon ein großer Teil unserer Kolonisationsvläne abhängt. Er betont mit größtem Nachdruck, daß alle jüdische Kolonisation auf dem 8oden des Nationalfonds vor sich geht .u.d ist überzeugt, daß diese Forderung kein Hindernis für die Heranziehung des "rivotkapitals für die Landwirtschaft lein vird. wenn den Pächtern nur genügend lange Verträge gegeben werden. Aber man wird eine Nationalsubsknpsion brauche^, welche eventuell Jüdischer Nationalwnds zur Verfügung gestellt werden soll. Liquidations- Hanken sind notwendig, sie müssen von London aus unterstützt .werden. Es ist notwendig, üb?r die Kompetenz der Zionistischen Kommission Ausklärung zu haben. 1 Dr.. Motzkin verwerft auf die Notwendigkeit der sireng^n Durchführung des Gemeineigentums. Herr llbramoff erklärt daß groß- Finanzinstitute notwendig sind. Der Boden muß deck Jüdischen Nation^', ,.dZ gehören und eine Anleihe durchgeführt werden, für MMsich:f, Komitee her. großen stidis^en Finanzleute Mn?°«e. In der Nachmittägssitzung leitete die Debatte Herr H. - Sacher ein^ welcher soeben aus Palästma zurückgekehrt ist. Sv ging speziell auf . die Möglichkeiten für Mntliche Urbeiien in Palästina ein. Was das Gemeinstgentum anlangt, sei eine Ausschaltung des' Privateigentums durch Zwangsmaßnahmen unmöglich. Herr Nuiditsch unterbreitet der Sitzung einen Vorschlag zwecks Finanzierung der Immigration. Unter der .Poraüsseh'ÜM daß 5000^Fackilicn jährlich äbzusiedeln sind,^gtbL er der Ueberzeugnng Ausdruck, daß sich die hierfür Wgen Gelder auf folgender Basis beschaffen ließen' Er schlägt vor, an Lausend Personen heranzutreten und sie zur Zahlung von je 1000 Pfund jährlich auf. zehn Fahre einzuladen. Dies würde einen Betrag von zelm Millionen ergeben. Weitere 20 Millionen wären von 2000, respektive 10.000 Personen in Raten von je 800 oder 100 Pfund aufznbringen. Aus diese Weise ließe sich W Finanzierung der Immigration sichern. Redner ist der Ansicht, daß nicht nur in England und Ainerstu an daß Publikum herangutreten ist. Er betont bis Notwendigkeitden durch dre Bekanntgabe des Ma-rdats entstehenden EvLbusiasm"s auszunütut und;üi dicwn Fonds, welchen er neben dem dtationalfoniö altden wichtigsten auffaßt, zu propagieren. Mit der Arbeit könnte sofort begonnen werden. Herr Kaplan glarwt, das beste Mittel, an das Volk heranzutreten, wären Laten. In unlerer Palästinaarbeit müßten tvir damit rechnen, daß' es im nöglich t?f, ohne Nationalisierung des Bodens, eine wirklich jsidische Arbeit zu haben. Wir/müssen jetzt nicht soviel siber weite Zukunstßplänediskutieren, sondern sofort unsere ünmittelbaren Arbeitspläne präzisieren. Abgeordneter Stricker meint, daß die Frage der nationalen Wirtschaft in Palästina nicht durch Resolutionen,' sondern nur durch die Arbeit in Palästina selbst mtschiedeü werden kann. Man mutz Vertrauen zu der Kraft des. jüdischen Volkes haben, auch wenn > arotze Teile unter den Dalutaverhältnissen leiden. Es gibt Mittel, auch diese Teile zur Arbeit heranzuziehen. Unsere politischen Erfolge geben die Basis für die große Volksbewegung notwendig ist. Die Vorbereitung des Ein- 'vanderermäterials, welches die für die Entwicklung des Landes notwendigen Kräfte zur Verfügung stellen soll, muß und kann schon in der Diaspora systematisch durchgeführt werden, Professor Harburg verweist darauf, daß die liebernähme öffentlicher Arbeiten eventuell sehr aktuell werden kann, daß für die geschäftlichen Unternehmungen die oon Herr Simon vorgebrachten Vorschläge richtig sind,' «mb daß für alle anderen Arbeiten große Fonds aufge» bracht Gvsrden müssen. Die Vorschläge von Herrn Naiditsch seien ernste BeaLtuna wert. Doktor Wiener Morsenzerttm- 24. Febmar 1929 Fricdmann meint, daß die Durchführung der großen Aktionen nur auf Grund von Garantien möglich sein wird, welche nach Sicherung der politischen Resultate geschaffen werden können. PoMifche^Rundschau. Der Ungarische Verweser. Budapest, 23. Februar. (Ung. Tel.-Korr.-Vnr.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung brachte Ministerpräsident Huszar den Gesetzentwurf über die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit und die provisorische Regelung der Ausübung der staatlichen Obergewalt ein. Der Entwurf besagt in seiner Einleitung: Die Nationalversammlung als ausschließliche gesetzmäßige Vertretung der nationalen Souveränität stellt fest, daß die Ausübung der königlichen Gewalt feit, dem 13. November 1918 paus je Lt, ferner baß die Bande des unteilbaren und unlösbaren gemeinsamen Besitzes, die zwischen Ungarn und seinen Nebsnländern einerseits und de» im ehemaligen österreichischen Retchsrat vertretenen» Königreichen und Ländern andererseits bestanden habere, infolge der eingetretenen Ereignisse zu bestehen auft gehört haben.- > Der Entwurf enthält sodann folgende Bestimmungen: Die gesetzgebende Gewalt wi"d von der Nationalversammlung ausgeübt. Bis zur' Bes"tzung des Postens ei^es Reichsverwesers, wird die Exekutivgewalt' von. einen: der Nationalversammlung verantwortlichen , Ministerium ans ge übt. Zur Verteidig» n g d e s Landes und zur Mitwirkung an der Aufrechrhaltung der inneren Ordnung und Sicherheit wird eine nationale Armee errichtet, die auf die ungarische Verfassung beeidigt wird. Alle Verfügungen der Organe der sogenannten Volksrepublik und Räterepublik sind ungültig, doch wird die Regierung ermächtigt, diese Verfügungen, sofern es im Interesse der Rechtssicherheit notwendig ist, pw-- viso:isch in Geltung zu lassen. ' ' / Nachdem die gemeinfamen Beziehungen mit den im .gewesenen, österreichischen Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern aufgehört. haben, haben Gefetzartikel 12 vom Jahre 1867 sowie alle übrigen aus dieses^ Verhältnis bezüglichen gesetzlichen Veftmrmungen ihre Geltung verloren und ist das aus. seiner uralten Unabhängigkeit sich ergebende frei« Berfü.güngsrecht des ungarischen Staates auch in diesem Belange vollständig hergestellt. Die NationalvevsÄmmlung hält, die Insprüche^des MgarijMyD aalss -Msrscht, die diesem infolge des Äufhörens d«Z Erwähntest gemeinsamen Ver- HÜl.ms.es.hinsichfl'ch der bestau-enen gemein,'amen Institutionen und - vermögensrechtlichen Verhältnisse zuwmmen. Die Nationalversammlung wählt bis zur endgültigen Regelung -der Ausüüunz soer Gewalt des Staatsvberharch es zur provisorisch nr Vorsehung der Agenden des Staatsoberhauptes aus der Mitte der ungarischen Staatsbürger mittels geheimer Abstimmung einen B er wes er. Die Verfassung Mäßige Ausübung fce£ mit der königl chen Macht einhergehenden Rechte kommt dem Verweser inner den nachstehenden Veschrankung-en zu: Die in der Nationalversammlung ge'chafsenen Gesetze bedürft n keiner Sanktion; der Verweser kann unter Mitteilung der Gründe ein Gesetz behufs neuerlicher Beratung' einmal an die Nationalversammlung zurücksenden. Wenn die Nationalversammlung es aber unverärr ert aufrecht erhält, ist der Verweser verpflichtet, es iniierhalb 15 Tagen zu verlautbarm. Von dem Rechte, ein Gesetz zurückzuschicken, kann jedoch der Verweser bei Desetzen über die Staatsforrn und über die Wahl der Person des.Staatsoberhauptes keirren Gebrauch machen. Der Geschcn'wurf wur'>e dem staatßrrchtlichenAusschüsse zügewiescns der ihn morgen in Verhandlung ziehen Wird. . ’ . . Telegramme. Inland. Der neue französische Kopful. Der Graf von St. Sauvenr, der zum französischen Konsul in Wien ernannt worden ist, ist gestern aus Paris hier eingetroffen. Graf St. Sauvenr war bereits vor dem Kriege der französischen Botschaft in Wien attachiert. Eine Demonstration vor der Staatskanzlei. Die niederösterrnch'schen Landssbeamien, die bekanntlich neue Gehaltsregulierungen verlangen, wollten gestern um 2 Uhr nachmittags vor der Staatskanzlei eine große Demonstra.ion veranstalten. Ein Plakat mit der Aüfschr'.ft „Die hüngcruden nieoeröstervetchischen Län.esb-'amten" wurde Vvränge.ragen. Polizei trat den Denuonstran.en entgegen und sperrte die Herrengasft, in der sich die Staatslanzlei befindet, von beiden Seiten ab. Infolge der Zusichl'.cung des Staatssekretärs Elderjch, daß d!e Forderungen der Beam!en bewilligt werten würden, beruhigten s'.ch die Beamten und zogen durch die Herr nzasss auf den Müüa-lerLlatz, wo Ausprache» getzallsn wurde«. * Dis amerikanische Hilfe für die Jude« ii Osteuropa. Warschau, 20. Februar. (Privat.) Unter dem Vorsitze von Dr. Vogen, welcher vom Joint Distributiv«!. Committee in New-Uork zur Reorganisation der Hilfstätigkcit nach Warschau entsendet wurde, fand my 17. d. M. eine Konferez,der Vorsteher der jüdische» Rayotls-Hilfskomitees in Polen, Litauen und Weiß-! rußland statt. An der Korlferenz rrahmrn fast all«. Mitglieder des Joint Distribution Committee und bie;. Borst.her der Rayvnshrlsskomitees Warschau, Lemberg< Krakau, und ehemaliges österreichisches Okkupationsgebiet, Bialystock, Wilna, Minsk, Brysk und Pinsk, teil. - Dv. Bogen entwickelte das Programm für dis künftige Tätigkeit des Joint in Pole«. Er wies darauf hin, daß die Konferenz den Zweck habe, die Verteilung! der 38 Millionen Mark, welche Dr. Bogen vom Joint; für den Monat Februar überbracht hatte, zu regeln. Die Vorsteher der Rayons erstatteten Bericht über die Lage der jüdischen Bevölkerung ihrer Kreise und die, für sie notwendige Hilfe. Nach längerer Diskussion wurde hie. Verteilung der 38 Millionen festgesetzt, urrd zwar 10 Millionen für die Ukraine und Wolhynien, 5 Millionen für den Kreis Lemberg, 2Vs Millionen für den Krakaucr Kreise 83/4 Millionen für den Nahvn Wilna, 3% Millionen für den Rayon Minsk, 3 Millionen für den Warschauer Rayon, außerdem 1,700.000 Mark ausschließlich für die Stadt Warfchau, ebensoviel für die Stadt Lodz, 2 Millionen für den Rayon Bialystoch. 1,700000 für Pinsk, 1,400,000 Mark für Brsst-Litowsk und ebensoviel für das ehemalige österreichische .Okknpatio^nsgx:ll1ejz Polens.- . , ■ ■■■.* . Dr. Bogen hat eine Kommission nach, dem! gali'ischen Teil Podoliensentsendet, um die Lage de« dortigen Juden zu studieren und Vorschläge für dwi Hilsstätigkeit in diesem Gebiete zu erstatten. . | Eirre neue Friedenskonferenz in Washington WashingSv«, 28. Februar. (Fmckfpruch.) Senator F 0 rtz hat im Senat einen Antrag aus Einberufung einer i n t e v> nati analen Konferenz in Washrngtö« zur Herstellung des iuterualwnalen Friedens eingebracht. Jetzt Ration soll 3 Abgesandte entsenden. Fi'rr die Abhaltung d« Konferenz werden 15 Millionen Dollar veranschlagt, sie soll t» November 1920 zusamnrcutreteu. Das Schicksal Konftantiaopels. London, 23. Februar. (Funksyruch.) Im britische« Kabinett soll wegen der t ü.r lr i s ch e n Fra g e ein Zwiespalt ausgebrochen sein, da nur ein Teil der Minister der Erklärung Llstzd Georges, daß der Sultan in Korrstanünopel verbleiben solle, befc pflichtete. BomheaaLLentat gegen Tschesik Pascha. Berlin, 22. Februar. Die Blätter melden aus! Kairo: Am Samstag wurde gegen den Wagen T s ch e f i.kP a s ch a s eine Bombe geworfen, die aber ihr Ziel verfehlte. 'Zwei Studenten wurden verhaftet; einer von ihnen legte ein Geständnis ab. Bolfchewikischer Kampfbericht. Äkoskuu, 23. Februar. (Fuutfpruch.l Au der Nordfcotö sind btc Rot truppen hi die Städte K d l rn 0 g 0 r y, M e z e V P i n 0 g a und Archangelsk «ingezvgm. Die Beute » Archangelsk ist unübersehbar. An der Westfront keine AenderunK An der Südwestsront örtliche Kämpfe bei M ö z y r, Vorrückung dtt Rottrupven. Am linken Dujestruser, bei T i r a s p 0 l, wurde» 2609 Mann gefangen. Murmaa bsrr den Bolschewiken besetzt. Lyndon, 23. Februar. (Reuter.) Nach einer Lloyd» Meldung aus Vardö in Norwegen vom *22. b. M. ist der russische Dampfer „Lomonssofs" mit zwei englischen und vier' belgischen Offizieretr aus Murman ange^ kommen. Er bringt die Meldung mit, daß gestern in Murman dis Revolution ausgebrochen sei.'. Die Bab s.hewiken Hütten sich deS Platzes und aller Schiffe mir Aufnahme des „Lomowosofs" bemächtigt, der trotz -heftigen Maschmengewehrseuers entfloh. Der Kapitän des Schisses wurde hierbei schwer verletzt. . SowieLrahlands WaffenftiLftandsbedmgrmgep füv die Nsr-ruffi. Droökau, 23. Februar. (Funkspruch.) Volkskon> mifsär des Auswärtigen, T s ch'd t s ch e r i n, hat an dev britischen Außenminister Lord Curzon mit dem Beifügen, daß die gleiche Depesche an Litwinow ergeht, folgenden Fuakspruch gerichtet: „In Beantwortung Ihrer heutigen Depesche ersuchen wir um Weiterleitung der nachstehenden Bedingungen an die sogenannte nordrussische Regierung und die Besetzungsbehörden des nordischen Gebietes: 1. Alle Nordgebiete, die ehemals? zum russischen Reiche gehörten, sind ohne Hemmnis vier Einschränkung unver-Üglich an die Äowietregierung zu übergeben, einschließlich des karelischen und des Mur? mangebietes sowie der Küstengebiet« bis zu jener Grenze, die vor 1914 zwischen Rußland einerseits und' Norwegen und Finnland andererseits bestand. 2. Alle ära-ischen und misi arischen Güter, einschließlich aller Tran portmütel |itb ter Gowletregierung unbeschädigt, voltstän ig, unaSgenützt und ustvürnichtet einzuhand'ge«. IZ- D.js Truppen Men. im UlEbftL ilriez EraeLM»

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