Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 356 (18.1.1920)
- Date
- 1920-01-18
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Wien. Sonntag Wiener Morgenzeituug 18. Jänner 1920 Nr. 36b Seite 4 *.— Der Schutz -er Minderheiten im Friedensvertrag. Von Dr. Jakob Ehrlich, Gcineinderat der Stadt Wien. «Das vereinigte Wahlkomitee der nich 1 jüdischnationalen Parteien für die Kultuswahlen" — eine trotz des langen Titels namenlose Mißgeburt, die der Oeffentlichkeit bloß »rklärt. wer sie nicht ist, ohne zu verraten, wer sie i st und vaS sie will — ist auf den Minorrtätenschutz des Friedens« «ertrage?, den sie einen »sehr zweifelhaften" nennt, nicht <ut zu sprechen. Bestimmungen über den Schutz der Minder- «eiten befinden sich zwar in allen Friedensverträgen, nicht rur im österreichischen, und eS ist allgemein bekannt, daß sich ^nzelne Staaten, wie die Polen, Rumänen und Südslawen, «egen die ihnen auferlegten Verpflichtungen zum Schutze ihrer Ninoritäten die längste Zeit aufs hartnäckigste gewehrt haben; s ist auch allgemein anerkannt, daß die m den FriedenS- 'erträgen anerkannten Grundsätze über den Minderheitschutz eine der wenigen Errungenschaften der Menschlichkeit «arstellen, die eine Versöhnung der Völker herbeizuführen »eeignet sind; eS dürfte schließlich auch den naivsten poliüichen Analphabeten unter unseren Wiener Gegnern nicht mbekannt geblieben sein, daß während der Friedensverhand« ungen die hervorragendsten jüdischen Persönlichkeiten des Ostens und W e st e n s — und darunter Männer, die unseren stegnern politisch näher stehen als uns — monatelang um >ie Aufnahme dieser Bestimmungen gekämpft haben; nichts- «cstoweniger unternimmt eine Clique von Charlatanen und Lauklern den Versuch, einem politisch wenig informierten und rn den Folgen einer jahrzehntelangen jüdisch-deutsch-liberalen Politik noch immer leidenden Teil der jüdischen Bevölkerung ein- «den zu wollen, daß diese, Bestimmungen geradezu eine teufllche Erfindung sind, nur geeignet, die Juden um die Früchte er staatsgrundgesetzlich verbrieften Gleichberechtigung zu «ringen, sie abzusondern und inS Ghetto zu führen. - Man braucht kein besonders gutes Gedächtnis zu haben, lm sich daran zu erinnern, daß dieselben Herren d t c» >elbe Beschuldigung gegen die P alästi nabest rebuuc e n der Zionisten erhoben haben. Auch damals hieß es: .Die Begründung eines jüd-schnotionalen HeimS in Palätina bedeute für die Juden der Diaspora die Absonderung lnd das Ghetto. Die Errichtung,eines jüdischen Staates rn Salästina sei daher gleichbedeutend mit der Entrechtung der luden in den Landern der Diaspora." Da die Lächerlichkeit dieser lrgumentation heute schon jedermann klar geworden ist, glaubt nan mit denselben Worten und Argumenten — die Herren ind eben nicht sehr gedankenreich — behaupten zu können: Der jüdischnaüonale Standpunkt bedeutet den frerwilligen Verzicht auf die staatsgrundgesetzlich verbriefte Gleichberechtiiung der Juden zugunsten eines sehr zweifelhaften Minorr-. ätenschutzeS, er bedeutet die Forderung nach einer Sonderlesetzgebung für die Juden." So viele Albernheiten als Worte. Die Herren tun ja b, als ob der Minorrtätenschutz von den Antrsemiten gegen «ie Juden bestellt worden wäre. Oder bezieht er sich nicht un Ende beispielsweise auch auf die tschechischen Minoritäten? lnd wenn die Wiener Tschechen unter Berufung auf den viinderheitsschutz unter anderem dre Errichtung tschechischer schulen durchsetzen, bedeutet der tschechischnationale Standpunkt auch den „Verzicht auf die verbriefte Gleich- «erechtigung usw und die Forderung nach einer Sonder- ^esetzgebung für die Tschechen?" Und logischerweise würde nan doch zu diesem Schluß kommen, wenn die gegen den üdischnationalen Standpunkt betriebene Hetze auch nur einen schein von Becechtrgung hätte. Zu diesem Schluß kann man aber nur dann gelangen, senn man zunächst das Taschenspielerkunststückchen auführt, re staatsgrundgeschliche Gleichberechtigung n einen Gegensatz zum Minoritäten schütz ju stellen. Die Frage lautet aber, in Wirklichkeit nicht: Gleichberechtigung oder Minoritötenschutz", sondern «er Sachverhalt ist vielmehr der, daß zu der n Oe st erreich im Staatsgrundgesetz verirr e f t e n, und übrigens auch im FriedenS-' /ertrag sicherge ft eilten bürgerlichen und politischen Gleichberechtigung aller Staats- «gehörigen noch überdies Befti mm u n g e n jber den Schutz der Minderheiten Hinzuge- 'oiitten sind, weil man eben auf Grund der bitteren lriegsersahrungen eingesehen hat, daß neben der vollen ölcichbcrechligung jedes Staatsangehörigen noch überdies ie besonderen Jnteresien der nach „Nasse, Religion oder spräche einer Minderheit angehörenden Staatsbürger" esetzlich ge^ch tzt werden müssen, welchen besonderen Schutz iie Mehrheit eben nicht benötigt, da sie ohnehin politische Rächt genug besitzt, um diese Interessen nach Belieben eahren zu können. Welcher freche Schwindel von einigen unberantwortichen Personen, hinter denen niemand steht, bei Behandlung ieser Frage betrieben wird, ist auch daraus zu ersehen, daß er Wiener Kultusvorstand, bet doch in seiner Mehricit unentwegt deutschnational ist, und von dem Verdacht der .Forderung nach einer Sondergesehgebung für die Juden" «wiß nicht erreicht werden kann, in seiner letzten Sitzung — mb das nicht einmal auf einen jüdischnationalen Antrag — «en Beschluß gefaßt hat, die Frage prüfen zu lassen, welche Forderungen gegen den Staat auf Grund der Bestimmungen iber den Mindscheitsschutz zu stellen sein werden. Der lrtikel 63 des Friedensvertrages enthält nämlich folgende verzolle Bestimmung: _ „In Städten und Bezirken, wo eine verhältnismäßig beträchtliche Anzahl österreichischer Staatsangehöriger wohnt, die einer Minderheit nach Nasse, Religion oder Sprache angchören, wird diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für Erziehung, ReligionS- oder W o h l t ä t i g t e i t S z w e ck c aus öffentlichen Mitteln in Staats- Gemeinde oder anderen Budgets aus- 4 * geworfen werden, ein angemessener Teil zu Nutzen und Verwendung gesichert." Wenn also der Wiener Kultusvorstand dem Staate sagen sollte: „Wir erziehen unsere jüdischen Kinder selbst, weil wir sie dem Judentum erhalten wollen, wir sorgen für unsere jüdischen Kranken und Siechen in eigenen Anstalten, wir verlangen daher eine Zuweisung aus öffentlichen Mitteln", wird er dadurch die Angehörigen der Wiener jüdischen Gemeinde aus gleichberechtigten Staatsbürgern zu minder geschützten Angehörigen einer Minorität degradieren? Oder wird diese Degradation nur dann eintreten, w-nn wir diese Forderung als Minderheit einer Nasse nach erheben? Hingegen dann nicht, wenn wir als Minderheit der Religion, nach auftreten? Die Angst vor den Antisemiten scheint unseren Gegnern den Verstand geraubt zu haben. Bekanntlich haben die Deutschnationalen wiederholt den Versuch gemacht. m verschiedenen Gesetzentwürfen die Verleihung von Re :en vor: der Zugehörigkeit, zum deutschen Volt abhängig zu machen. Beim Wiederbesiedlungsgesetz ist ihnen dies sogar riit Hilfe der Stimme des Abgeordneten Friedmann, eines Gesinnungsgenossen der Unionsisraeliten, gelungen. Und deshalb glauben die Heldrn van der «Israelitischen Union"', nun in alle Welt hinuusl «gen zu müssen, sie seien Dem,che und keine Juden, um ein solches Unglück in Zukunft zu verhindern. Der Fricdensve.trag gibt uns ein viel anständigeres und viel wirkungsvolleres Mittel in die Hand. Er bestimmt in Artikel 66: „Alle öst^-reichischeu Staatsangehörigen ohne Unterschied der R a s s *, bet Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte" Und an bet Spitze der Bestimmungen über den Mnron^'tcnschutz verpflichtet er im Artikel 62 den österreichisch *n Sta rt, aiß Grundgesetz anzuerkennen, daß kein Gesetz und kein- Verordnung und keine am.tliche Handluna mit diesen Bestimmungen in Widerspruch stehen und mehr, gelten darf als diese, und schließlich bestimmt noch Artikel 69, daß alle diese Bestimmungen „Verpflichtungen von in!?rnafionalem Interesse darstellen und nicht ohne Zustimmung der Mehrheit des Rates des Völkerbundesabgeändert werden können". Während also früher die StaatSgrundgtzsetze durch eine qr-al'fizierte Mehrheit der gesetzgebenden Körperschaft abgeändert werden konnten, ist dies heute selbst dann nicht möglich, wenr die' Mehrheit der Nationalversammlung eine überwipgeride judenfeindliche Mehrheit.hätte. Diese Feststellungen genügen, um klarzustellen, welch verwegenes Spiel die HuiohSifraeliten treiben, wenn sie unS das Verlangen nach einer »AusnahmSstellung" unterschieben und mit diesem Verlangen angeblich antisemitische Gesetzentwürfe erklären. So dumm sind die Antisemiten nicht, um an die Einbringung solcher Gesetzentwürfe ernstlich zu denken, aber für die Herren der ..Union" bedeutet jede antisemitische WirthauSrede einen Glücksfall, der skrupellos gegen das nationale Judentum auSgenützt wird, ''wobei diese sonderbaren Retter des deutschen Israelit enturns nicht einmal vor der Möglichkeit zurrickschrecken, daß sie durch ihr läppisches Gerede den Antisemiten mit der Zeit einen Machtdünkel einreden werden, der diesen in richtiger Erkenntnis der realen' Politischen Verhältnisse gar nicht zu eigen ist. Wenn wir für uns das Recht des freien Bekenntj msses zur jüdischen Natron verlangen — den Unionsherren i bleibt es auch weiter überlassen, Germanen zu bleiben —> wird unS oft vorgehalten, daß sich.die Juden des Westens ausschließlich zum französischen, zum englischen oder ’ zum amerikanischen Volk bekennen. Nun wird hierbei ab-! sichtlich übersehen, daß diesem Volksbegriff dieselbe Bedeutung : zukommt,,die er beispielsweise in der Begleitnote ClemenceauS I zu den Friedensvcdingungen vom 2. September 1919 hat,! in der wiederholt vom „österreichischen Volk" die Rebe ist, worunter stlpst.i'erstpndlrch alle Staatsangehörigen ohne Rücksicht aus ihre Rationalität oder „Rasse" verstanden werden, daß man also tut Westen mit dem Worte „Volk" nicht eine nationale Gemeinschaft, sondern die staatliche Zugehörigkeit bezeichnet. Erst bis die Juden Englands sich als Anglos achse n erklären werden, werden sie sich in jener geistigen und moralischen Verfassung befinden, in welcher sich manche österreichisch-israelitische Herren als Deutsche bezeichnen. Den Begriff Volk oder Nation in unserem Sinne kennt man eben im Westen nicht, und wo der Friedensvertrag diesen Begriff benötigt, umschreibt er ihn im deutschen Text mit „Rasse" und rm französischen Text gleichfalls mit diesem Wort oder dem Begriff der «ethnischen" — dar heißt völkischen — Zusammengehörigkeit. Wir werden also unsere Forderung nach Anerkennung der jüdischen Natron trotz aller echten oder simulierten Angstdelirren unserer Gegner nicht aufgeben, schon deshalb nicht, werl wir von einer Lüge nicht leben wollen und unS die jüdische Würde <:u teuer ist und nicht gestattet, unS heute zur deutschen, morgen zur magyarischen und übermorgen zur flowakischen Narionanrat zu bekennen, je nachdem eS die politische Konjunktur verlangt und eS die persönlichen oder politischen GeschäflLiiUercssen einiger israelitischer Macher verlangen. Wir werden auch weiterhin für unsere vollständige politische und bürgerliche Gleichberechtigung einzutreten wissen, wie wir eS auch! "her in stürmischen Tagen brutaler Gewalt gegenüber getan haben, als von den großmäuligen derrcichisch-israelitischen Helden nichts zu sehen und nichrS zu hören war. Wir werden auch werter pflichtgetreue Bürger des österreichischen Staates, oder wenn man will, gute Angehörige des österreichische,l Volkes" sein, was uns aber durchaus nicht hindern wird, von allen zum Schlitze der Mrndcrheiteu vorgesehenen Maßnahmen Gebrauch zu machen, deren Bedeutung nur böser Wille oder Unverstand zu entstellen vermag. Telegramme. Deutsche Nationalversammlung. B-Mn. 17. Jänner. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Nationalversammlung steht zunächst der Gesetzentwurf betreffend eine 150prozentige Erhöhung der Teuerungszulagen für Beamte, Offiziere und Mannschaften. Im Laufe der Debatte erklärt Mgeordneter Se ge r (Unabhängiger), die Regierung stehe mit ihrer Politik vor dem Abgrund. Man könne nicht einfach die Notenpressearbeiten lassen. > Neichsfinanzmi k ster Erz berge r widerspricht ent-« schieden der Behauptung des Borredners, daß durch' diese Poli'ik der Bankerotteintreten müsse.Wenn wir für die Beamten sorgen, fuhr der Minister fort» so ist das Geld, das einer gutbezahlten Beamtenschaft ausgehändigt wird, das beste Anlagekapital, welches der Staat aushändigen kann. Nur müssen die Gelder dazu aufgebracht werden. Es ist gesagt worden, die Arbeiter seien an dem Unglück schuld. Nein! Die Nichtarbeiter sind es! Dr. Heim verteidigt s'ch gegen die Anschuldigungen Dr. Wirths wegen seiner Reise nach Mesbaden, wo er nur einen französischen Begleitoffizier gehabt habe. Wenn behauptet worden sei. daß er sich zur Zeit der RÜtcregierung in persönliche Schutzhaft habe nehmen lassen, so beruhe dies auf einem Mißve ständnis. Er könne sich diesbezüglich auf die Minister Mayer und Braun als Zeugen berufen. . Reichssinanzminister Erzberger erklärt, i» Berlin habeeine Besprechung nicht stattgefunden. - Er wisse auch nicht, ob Dr. Heim damals, mit den Franzosen verhandelt habe. Er habe Dr. Heim erklärt, wenn von französischer Seite Verhandlungen mit ihm (Dr. Heim) gewünscht würben, so möge er darauf eingehen und sehen, ob etwas Ersprießliches für bas Reichs'nieresse dabei herauskommen könnte. Er möge aber vorher nach Berlin kommen, damit man sich mit ihm über den Inhalt dieser Verhandlungen aussprechen könne. Dr. Heim sei wegen ler Verkehrssperre n'.cht nach Berlin gekommen »nb habe bann nichts mehr von sich hören lassen. Einen Auftrag von der Regierung habe er nicht erhalten und einen Bericht nicht erstattet. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erklärt der Minister, er, stehe und falle mit dem Emheitsgedanken des Reiches. Als ein Mittel, den EinheitSgedanken durchzufühven, betrachte er de» Einheitsstaat. Schließlich wird das in Verhandlung stehende Gesetz in allen Lesungen angenommen. Das Haus.verhandelt sodann die von allen Parteien außer den Unabhängigen eirrgebrachte Jnbsrpcllatian betreffend die vom internationalen Ausschuß erlassenen Verordnungen für die Rheinlands. Abg. Spahn (Z-ntrum) begründet die Interpellation, worin gefragt wird, was die Regierung zn tun gedenke, um die Jnnehaltung des RheinlandZabkommens zu sichern. Reichsminister Koch erklärt: Beständen die Verordnungen zu Recht, so würden die Rheinlands kein besetztes, sondern ein unterworfenes Gebiet sein, sie wäre nur. eine den Fremden auf Gnade und Ungnade ausgelieserte Kolonie. Wir haben Protest eingelegt. Wir st-hen auf dem uns feierlich garantierten Rechtsbodrn. Wir können die VerordnungenalszuRechtbestehend nicht anerkennen. (Beifall.) Sie beschränken die Einwohner in ihren staalsbürgersichen Rechten und den Staat in seiner Vcrwaltungshoheit. In den willkürlich.m Ausweisungen liegt ein schwerwi.grnder Uebergriff. In der Erörterung über die Rheinlande müssen wir eine nationale Einheitsfront bilden. Unter den Faltftschlägen der Willkür werben die Rheinlands besser an uns geschmiedet, als je in den Zeiten des Glücks Nach Gesinnung, Blut und Sprache ist der Rhein deutsch, an dem der Friedensvertrag nichts ändern kann. (Beifall.) Damit ist die Interpellation erledigt. Nächste Sitzung um 12 Uhr mittags. Auf der Tagesordnung Sitzung morgen um 12 Uhr mittags. Auf der Tagest ordnung steht die dritte Lesung des Betriebsräbegesetzes. Holland liefert Kaiser Wilhelm nicht aus. Paris, 16. Jänner. ..st'Jnttansigeant" will erfahren haben» daß die Niederlande auf das Berlanaen nach Auslieferung deS Kallers Wilhelm, das vom Rate der Drer, und mar England, Flank»eich und Japan, gestern formuliert wurde, mit emem Guiaäiten holländrsäie, Juristcu beantworten worden, wonach der Vertrag von Beriailles eine „rea inter alios not»" und demnach für Holland nrcht bmdend fei. Man habe also mit dem Widerstand der Nrederlande zu rechnen und es blerbe abzuwarten, welche Maßnahmen dre Alliierten zu treffen gedenken. Hoover lehnt eine PräfideytschaftS» Kandidatur ab. Haag, 17. Jänner. Del. Komp.) Hollandsch NieuwS» bureau meldet aus Washington: Hoover gab erne Elklärung ab, in der er sagte, daß er keinesfalls wünsche, zum Präsidenten dre Bere nigten Staaten gewählt zu werden. AuS dem Wortlaute der Erltärunq geht deutlich hervor, daß er, falls ihm die Kand»datur hoch noch angrboten werden sollte, sie sicher ablehnen würde. Die ReparationskommWon. Paris, 16. Jü'nncr. (Havas.) Die ReparationSkommissiaa wird am 19. d. M. ihre Arbeiten wieder aujnehmen. Millionenbetrügereien in Amerika. London» 17. Jänner. Em Funk'pruch anS San FranciSca meldet: H>rr sind Unterslblapungkn. dre rn MrNionrn gehen, rn Verbindung mir den SchsttSbauten für dre Regierung aufgrdeckr worden. P!re man hört, hat der GencralsiaalSanwalt vaS Sch'ffahrtamt angewiesen^ Zahiungm von ungesähr 87 Mrklio «e n D o l l a r vorläuna zurückzuhaUen.