Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 182 (22.7.1919)
- Date
- 1919-07-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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SeVe 2* y Wien, Dienstag halten, wird zu ihren Lasten auf das Wiederherstellungskonto Deutschösterreichs gebucht, wobei die von den anderen Staaten übernommenen Schulden, soweit sie den von ihnen süx dieses Staatseigentum gemachten Aufwendungen entsprechen, abgerechnet werden. Dagegen gehen das Vermögen von Ländern und Gemeinden, Schulen, Spitälern und ferner die Wälder des ehemaligen Königreiches Polen ohne Zahlung auf die neuen Staaten über. Eine Kommission der beteiligten Staaten wird sich über alle finanziellen Fragen verständigen, die durch die Auflösung der Monarchie und, durch die im Friedensvertrag enthaltene Reorganisation der Staatsschulden und des Geldwesens notwendig werden. Insbesondere werden Vereinbarungen betreffend Banken, VersicherunbZgesellschaften, Sparkassen, Postsparkasse, Pfandbrief- und Hypothekenanstalten zu treffen sein. Wenn keine Einigung erzielt wird oder eine der beteiligten Regierungen eine ungerechte Behandlung ihrer Staatsangehörigen beklagt, wird die Wiederherstellungskommission ein Schiedsgericht bestimmen, dessen Entscheidung inappellabel ist. Banknoten: Innerhalb zweier Monate - haben alle Sukzessionsstaaten die auf ihrem Gebiete befindlichen' Noten abzustempeln und sie innerhalb 12 Monaten durch ihr eigenes Geld zu ersetzen. Die aus dem Verkehr gezogenen Noten find der WiederherstelluntzSkomniission zu übergehen. Die Oesterreichifch-ungarische Bank ist sofort zu liquidieren. Die am 15. Juni 1919 im Auslande befindlichen Noten übernehmen Deutschösterreich und Ungarn allein. Jeder einzelne Staat behält die auf seinem Gebiete befindlichen Scheidemünzen. Zivil- und Militärpensionisten des alten österreichischen Kaiserstaates, die auf Grund dieses Vertrages die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates als Deutschösterreich erwerben oder erwerben werden, haben aus dem Titel ihrer Pension gegen die deutschösterreichische Negierung keinen Anspruch. Die Verkehrsfragen. Aenderungen desersten Entwurfes: Streichung des Konkurrenzverbotes, Teilnahme an der Konferenz zur Festsetzung des neuen Donauregimes, Jnternationalisierung des Rhein-Mam-Donau-Kanals und Streichung der allgemein gehaltenen Verpflichtung zur Duldung von Bahnkanten. Ferner: Einbeziehung der March und Thaya in das internationale Donauregime. Die neuen Grenzbah.nhöfe zwischen Deutschösterreich und den benachbarten alliierten nutz,. qssyziierten Staaten, sowie die Betrieb-» führüng zwischen den Grenzbahnhöfen soll durch eine Vereinbarung unter den beteiligten Bahnverwaltungen, festgesetzt werden. In Ermanglung dieses Einverständnisses wird von den alliierten und assoziierten Mächten eine sachverständige Kommission bestimmt werden, in der Deutschösterreich vertreten sein wird. Wenn Privatbahnen der früheren österreichisch-un-- garischen Monarchie mehrere Staatsgebiete berühren, soll die administrative und technische Reorganisation dieser Netze durch eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaften und den beteiligten Staaten, durchgeführt werden. Wenn kein Einverständnis zustande kommt, sowie auch im Falle von Streitigkeiten über den' Rückkauf, entscheidet ein Schiedsrichter, - der vom Rate des Völkerbundes bezeichnet wird. Dieser Schiedsrichter kann im Falle der Südbahn sowohl von der gesellschaftlichen Verwaltung wie auch von den Prioritäten angerufen werden. Den Bau der Reschen- und Predil-Bahn kann Italien fünf Jahre nach Inkrafttreten des Friedensvertrages von uns verlangen. Italien wird die Kosten zahlen, es wird aber ein vom Völkerbund zu bestimmender Schiedsrichter entscheiden, welchen Teil der Kosten wir an Italien refundjeren müssen. Der. tschechische Korridor von Preßburg gegen Fiume ist in zwei Linien geteilt: Die eine von Preßburg über Oedenburg, also über deutschösterreichisches Territorium nach Pragerhof, die andere durchaus auf ungarischem Gebiete nach Pragerhof. Es ist ein neuer Artikel ausgenommen worden über die Freiheit des Transits für den Telegramm- und Tetephonverkehr nach Analogie der Grundsätze für die Freiheit des Transits beim Eisenbahn-, Schiffs- und Postverkehr. Territoriale Bestimmungen. Die abgeänderten Bedingungen in bezug auf die Territorialftagen sind folgende: Von der Schweizer Grenze gegert Italien unverändert nach dem Entwürfe der Friedensbedingungen vom 2. Juni« bis zum Mallestieger MittagSkogel an der Südgrenze von Kärnten, Gerichtsbezirk Villach. In Kärnten Volksabstimmung in einem Gebiete, dar folgendermaßen begrenzt wird: 1. Im Westen, Norden und Osten von einer Linie vom Mallestieger Mittagskogel, zwischen Mallestieg und Faak über die Bahn zur Schleife der Drau etwa sechs Kilometer östlich von Villach, dann längs der Drau bis etwa 2 Kilometer stromaufwärts von St. Martin, dann nördlich bis Oberwinklern, Gemeinde Köstenberg, weiter längs der in den Friedensbedingungen vom 2. Juni bezeichnet«! Grenzlinie bis zum Hühnerkogel, Gerichtsbezirk St. Paul. 2. Im Süden durch eine Linie vom Mallestieger Mittags« koge! längs der Wasserscheide zwischen Drau und Save bis zum Uschowa, Gerichtsbezirk Eisenkappek, längs der Westgrenze des Beckens des Miesbaches, südlich.Lavamünd über die Drau bis zum Hühnerlogel. In diesem Gebiete wird Volksabstimmung in zwei Zonen dnrchgeführt. Mener Morgenzeitung 22. Juli 1919 /Nr? 182 , RNKEmsch-ruMche Friedensverhandlungen. Ein Vorschlag Lenins betreffend Betzarabiens. Bukarest, 21. Juli. (Tel.-Komp.) Das Rumänische Preßbureau meldet: In K r s ch im e tv ist eine russische. bolschemikifcheDelegatton eingetroffen, dem Kommando der rumänischen Dnjestrtruppen im Aufträge Lenins einen Friedens ab schlutz anAnbieten. Lenin überläßt Rumänien ganz Beßarabien mit der Bedingung, daß sich Rumänien verpflichtet, -die Einreise der ukrainischen Staatsangehörigen und der Anhänger Koltschakszrt verbieten. Bukarest, .21.. Juli. (Tel.-Komp.) Das Rumänische Preßbureau meldet: In Anbetracht des Vorschlages Lenins wurde an der betzarabifchen Front ein achttägiger Waffenstillstand Abgeschlossen. , Die bolschewikische Friedensdelegation ist heute ins rumänische Große Hauptquartier abgereift. - Die Polen am Zbruez. Ostgattziens Eroberung vollendet. Warschau, 21. Juli. (Funkspruch.) Kriegsbericht vom 18. Juli: An der lith«mischen und weißrussischen Front wurden plündernde bolschewikische Banden zerstreut. Im Abschnitt Pierszaje Radeszkowiee haben beträchtliche feindliche Kräfte angegriffen. Sie wurden AurÄrkgeschlagen; die Kämpfe dauern an. An her Front der P y l e s i e Artillerie- und Aufklärungskämpfe. An der gattzischen Front haben wir am 17. Juli den Zbruez erreicht. Die Ukrainer wurden verjagt und ziehen sich in Unordnung zurück. Ihre Versuche, unsere Verfolgung aufzuhalten, schlugen fehl. Dupch die Kämpfe der letzten Tage ist der R e st v o n Ost galizien befreit worden. Die Beute vom 11. bis 17. Juli beträgt 6500 Gefangene, darunter 65 Offiziere, 47 Geschütze, 26 Minenwerfer, 161 Maschinengewehre, einige tausend Gewehre, 08 Waggons Munition, 2100 Waggons, mehrere Lokomotiven, Automobile und viel anderes Kriegsmaterial. m Zone eins ist daS Gebiet südlich, Zone zwei das Gebiet nördlich folgender Linie: Vom westlichen Schnittpunkte, der Grenzlinie des. Gebietes mit der Drau drauabwärts bis etwa '.ein Kilometer östlich Rossegg, bis zur Südspitze des Wörthersees südlich Velden, mittlere Linie des Sees, Flußlauf stromabwärts der Glanfurt, dann der Glan, stromaufwärts der Gurk zum Schnittpunkte ihres Flußlaufes mit der Grenze des Gebietes. Die südliche Zone wird von den Südslaweu, die nördliche Zone von uns besetzt und verwaltet. Die Volksabstimmung erfolgt unter Leitung und Aufsicht einer internationalen Kommission. Vier Mitglieder derselben werden von Amerika, England, Frankreich. Italien ernannt, je ein Mitglied ernennt Oesterreich und Südslawien. Das österreichische Mitglied nimmt nur an den'Arbeiten bezüglich der nördlichen Zone, daS-südslawische nur an den Arbeiten bezüglich der südlichen Zone teil. Die Abstimmung in der südlichen Zone erfolgt innerhalb dreier Monate nach Inkrafttreten, des Vertrages. Falls das Ergebnis für Oesterreich ausfällt, findet in der nördlichen Zone keine Abstimmung mehr statt und fällt das ganze Gebiet endgültig unter österreichische Souveränität, i Falls das Ergebnis in der südlichen Zone für Südslawien ausfällt, findet in der nördlichen Zone eine Abstimmung innerhalb von drei Wochen nach Kundmachung des Ergebnisses in der südlichen Zone statt. Bedingungen der Abstimmung: Vollendetes 20. Lebensjahr und ständiger Wohnsitz im Abstimmungsgebiete am 1. Jänner 1919, überdies entweder Geburtsort im Abstimmungsgebiete oder ständiger Wohnsitz seit wenigstens 1. Jänner 1912 oder Heimatsrecht daselbst. In Steiermark bleibt die Grenze ebenso wie nach dem Entwürfe der Friedensbedingungen vom 2. Juni. Deutsche Gebiete West Ungarns werden einbezogen im Süden, im wesentlichen nach unseren Anträgen, dagegen schließt die Grenzlinie östlich des Neusiedlersees von Cote 115 an nach Norden St. Johann, StraßDommerein, somit die ganze Bahnlinie Preßburg—Csorna aus und Halbturn, Nikolsdorf, Kittsee westlich ein und trifft die Donau beiläufig viereinhalb Kilometer stromaufwärts der Preßburger Brücke längs der Donau stromaufwärts bis zur Mündung der March, dann stromaufwärts die March, dann die Thaya bis zum Schnittpunkte der Straße Rabensburg-Themenau. der. Bahnlinie Rabensburg— Lundenburg, dann südlich und westlich Feldsberg zur mährisch - niederösterreichischen Grenze 400 Meter südlich ihres Schnittpunktes mit der Bahnlinie Nikolsburg- Feldsberg, dann Landesgrenze zwischen Niederösterreich und Mähren; dann -Böhmen brs etwa drei Kilometer östlich von FranzenStal, Gemeinde Klikau, Gerichtsbezirk Wittingau, dann östlich der Straße Rottenschachen- Zuggers ^>is etwa fünf Kilometer nordwestlich Gmünd, Bahnhof und Eisenbahngabelung Gmünd-Budweis und Gmünd-Wittingau auswärts westlich und nördlich lassend, bis zur böhmischen Landesgrenze etwa 200 Meter nordöstlich ihres Schnittpunktes mit der Straße Gratzen-Weitra, dann böhmische Landesgrenze und österreichische Staatsgrenze. Militärische Bestimmungen. Die militärischen Bestimmungen in dem heute überreichten Vertrag verpflichten Deutschösterreich wie Deutsch-- land zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und zur Bildung eines Berufsheeres aus Grund freiwilliger Verpflichtung mit einem Höchststand von 30.000 Mann einschließlich der Offiziere und der Depots. Innerhalb dieses Höchststandes wird eine gewisse Freiheit in der Organisation zugestanden, indem nicht die Zahl und Art der höheren Einheiten, sondern nur deren Zusammensetzung vorgeschneben werden. Die Höchstzahl der Offiziere wird mit 1500, jene der Unteroffiziere mit 2000 festgesetzt. Die'Dienstzeit soll wenigstens 20 Jahre für Offiziere, 12 für Unteroffiziere betragen. Die Herabsetzung - der deutschösterreichischen Streitkräfte auf die genannte Stärke soll binnen drei Monaten nach Unteneichnung des Vertrages durchgeführt sein. Innerhalb ^dieser Frist soll auch alles überzählige Kriegsmaterial abgeliefert und die Fabrikation solchen Materials auf eine staatliche Fabrik beschränkt sein. Im einzelnen enthalten die militärischen Bestimmungen ähnliche Einschränkungen wie der Deutschland auferlegte Vertrag. ' Wie das Selüstbeftimmungsrecht mit den Füßen getreten wird. Saint-Germain, 21. Juli. In den Grenzbestimmungen des heute vorgelegten Vertrages bleiben die Bestimmungen des früheren Entwurfes bezüglich der Grenzen Tirols ohne jede Veränderung aufrecht, so daß also ganz Südtirol bis zum Brenner italienisch werden soll. In Kärnten wird eine Abstimmung-" z o n e geschaffen, die im wesentlichen das g a n ze Klagenfurter Becken umfaßt, im Süden über den Kamm - der Karawanken verläuft. Dieses Gebiet wird durch eine von Rosegg mitten durch den Wörthersee aufwärts der Glanfurt, der Glan und der Gurk verlaufende Linie in zwei Teile geteilt. Für jeden Teil wird eine Abstimmungskommission gebildet, der außer Vertretern der Großmächte im südlichen ejn Jugoslawe, im nördlichen ein Deutschösterreicher angehören. Zunächst wird innerhalb dreier Monate nach Inkrafttreten deS Vertrages im südlichen Teil, und zwar gebietsweise, nicht gemeindeweise abgestimmt. Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschösterreichs aus, so fällt auch der nördliche Teil ohneweiters und ohne besondere Abstimmung an Deutschösterreich. Entscheidet sich das südliche Gebiet für Jugoslawien, so wird drei Wochen später im nördlichen Gebiet die Abstimmung vollzogen. In Steiermark wurde den Einwendungen der deutschösterreichischeu Delegation nicht Rechnung getragen. Hier find die Grenzen gegenüber dem Vertrag vom 2. Juni unverändert geblieben. Deutsch-Westungarn wird zum größten Teil Deutschösterreich zugesprochen, so daß Oedenburg und der Neusiedler See an Deutschösterreich kommen, nicht aber Güns, St. Gotthard, Steinamanger, die Bahn von Preßburg nach Csorna, Wieselburg und Deutsch-Altenburg. Die Grenzen gegen die Tschecho-Slowakei sind insofern leicht geändert, als die Grenze nicht am rechten Marchufer, sondern mitten im Fluß verläuft, so daß uns die Schiffahrt ermöglicht wird. Hohenau, Bernhardstal werden Deutschösterreich zugesprochen, ebenso die größeren Teile der Gerichtsbezirke Weitra und Litschau. Den übrigen Einwendungelt der Delegation gegen die Grenzführung gegenüber Böhmen wurde nicht stattgegeben. Die wirtschaftlichen „Konzessionen". \ Saint-Germain, 21. Juli. An den Wirt s ch n j u lichen Klauseln des ersten Teiles der Friedensbedingungen wurde nur wenig geändert. Die zahlreichen, überzeugend begründeten Einwendungen sind bisher insoweit berücksichtigt, als die Frist abgekürzt wurde, für welche die Bestimmungen des Friedensvertrages über Zollvrdnung, Zölle und Zollbeschränkungen gelten sollen (statt fünf Jahren drei Jahre), und die. Liquidation deutschösterreichischen Vermögens durch die Nationalstaaten aufgehoben wurde. ,, r Im Abschnitte über die Schulden wurden die Entscheidungen des gemischten Schiedsgerichtes als endgültig und für die Parteien rechtsoelbindüch erklärt.