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Wiener Morgenzeitung · 1919-06-16 · Heft 147 (16.6.1919) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 147 (16.6.1919)
Date
1919-06-16
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Wien, Montag fr'4- " .— •n'>1 Tton^..—--- ' - - .. Die Liste der von der Rettungsgesellschaft behandelten Verletzten lautet: 1. Bernhard Hirsch, 17 Jahre alt, Praktikant, 20. Bez^ Wintergasse 39 wohnhaft (Durchschuß des linken Sprunggelenkes); 2. der 2Ojährige Gustav Benedikt, Thalgafse 4 wohnhaft (Bauchschuß); 3. der in der Bachgasie 34 wohnhafte Robert K o u p e tz (Schuß am rechten Oberarm); - - 4. der 14jährige Bttrgerschüler Johann M o r i s z k a, 7. Bez., Seidcngaffe 41 wohnhaft (Schuß am linken Oberschenkel); 5. der Dreher Dominik Soustal, 17. Bez., Helmholtzgasse 14 wohnhaft (Schuß am Gesäß); 6. der Telegraphist Ludwig Franz, 13. Bez., Drechslergasse 41 wohnhaft (Schuß am linken Oberschenkel); 7. der 15jährige Gymnasiast Joachim Josefsberg, 7. Bez. Neustiftgasse 34 wohnhaft (Schuß am linken Knie); 8. der Tischler Johann Zessa, 18. Bez. Edelhosgasse 11 wohnhaft (Schuß am linken Fuß); 9. der Kriegskranke Johann Weilinger, im Kriegsspital IV in Pflege, Bruder des erschossenen. Hans Weilinger (Kopfschuß); 10. Ignaz E i s si g, 16. Bez., Albrechtskreithgasse 30 wohnhaft (Schüsse am linken Ober- und Unterschenkel); 11. Silvester Wigl, 2.Bez., Große Schiffgasse 16 wohnhaft (Schuß am Gesäß); 12. der Gymnasiast Franz Weiß, 6. Bez., Marchettigasse 1 wohnhaft (Bauchschuß); 13. der 18jährige Kontorist Julius H o r o w i tz, 9. Bez., Nußdorferflraße 74 wohnhaft (Schuß in die Lunge); 14. Kutscher Franz Kohner, 20. Bez., Klosterneuburgerstraße 91 wohnhaft (Schuß am rechten Oberschenkel); 15. Ernst Wetsch, Jnzersdorferstraße 35 wohnhaft (Schuß durch die Lunge); 16. Rudolf Maurer, 17. Bez., Leopold Ernst- Gasse wohnhaft (Bauchschuß); 17. der 24jährige Stadtschuhmann Josef Lang er, 16. Bez., Mildeplatz 3 wohnhaft (Schuß am linken Oberschenkel); 18. Invalide August JonaS im Kriegsspital IV in Pflege (Streifschuß am Kopfe); 19. Konstantin Eder, Lacknergaffe Nr. 77 wohnhaft (Kopfschuß); 20. der 17jährige Hilfsarbeiter Josef Schwetz, 11. Bez., Lorystraße 73 wohnhaft (Schuß an der Ferse); 21. der 21jährige Taglöhner Franz Pfänner, 3. Bez. Petrusgasse 5 wohnhaft (Schuß am linken Oberarm); 22. Schneider Gottlieb Bursch, 10. Bez. Eckert-, gasse 17 wohnhaft (Schußwunde am linken Knie); 23. der 26jährige Heizer Martin Wallner, 20. Bez. Rasaelgasse 13 wohnhaft (Bauchschuß); 24. Eugen Liebermann, 13. Bez. Misstndorfgasse 26 wohnhaft (Quetschungen im Gesicht); 25. der 36jährige Hilfsarbeiter Karl Pfeifer, 10. Bez., Gudrunstraße 27 wohnhaft (Zerschmetterung des rechten Unterschenkels durch Schuß); 26. Sicherheitswachmann Josef P e l i k o w S k i, 16. Bez., Pertlgasse 10 wohnhaft (Schuß am rechten Knie); 27. Zugsführer des Volkswehrbataillons 24 Karl Strobl, 10. Bez., Quellenstraße 24 wohnhaft (Gehirnerschütterung durch Kolbenschlag); 28. Revierinspektor der Sicherheitswache, Abteilung XXI, Franz P ö l l m a n n, 12. Bez., Dittmonngasse 1 wohnhaft (lebensgefährlicher Bauchschuß und Schuß am linken Arm); 29. der 35jährige Agent Gelles (Schuß im Gesicht); 30. Agent Salo Feu ermann, Rotesterngafse wohnhaft (Schuß am linken Oberschenkel); 31. der 31jährige Mechaniker Gottfried Henninger, 16. Bez., Thaliastraße 37 wohnhaft (Schuß am rechten Unterschenkel); 32. der 27jährige Schneider Alois Herbacsek, 13. Bez., Goldschlagftraße 130 wohnhaft (Streifschuß am. Rücken); 33. der 20jährige Taglöhner Lorenz Böhm, 5. Bez., Reinprechtsdorserstraße 38 wohnhaft (Steckschuß am linken Oberschenkel); 34. der 18jährige Beamte Johann Savotsky, 14. Bez., Ullmannpraße 29 wohnhaft (Quetschungen im Gesicht durch Sturz); 35. der 17jährige Mechaniker Johann Markus, 20. Bez., Klosterneuburgerstraße 65 wohnhaft (Hiebwunde am Kopfe); 36. der 17jährige Drogist Rudolf K ö n i g, 5. Bez., Ziegelosengasse 39 wohnhaft (Schuß am Rücken); 37. der 35jährige Chauffeur Stefan Balay, 18. Bez., Gentzgasse 72 wohnhaft (Rißwunde am Kopf durch Sturz); 33. der 35jährige Hilfsarbeiter Alois Resnicsek, 20. Bez., Salzachstraße 35 wohnhaft (Brustschuß); 39. der 21jährige Journalist Ernst Schofer, Favoritenstraße 76b wohnhaft (Hiebwunde am Rücken); _ 40. der 22jährige Kommis Hans K u Ft e r, Marchseldstraße 65 wohnhaft (Brustichuß), und der Techniker Gustav Bergl, 10. Bez., Senefeldergasse 2b wohnhaft, der eine Verrenkung des Ellbogens erlitten hat. Er teilte mit, daß er die Nachricht von der Befreiung Tomanns gebracht bat und im Gedränge niedergestoßen wurde. Außerdem hat die Rettungsgesellschast noch neunzehn Männer mit schweren Schußwunden, Wiener Morgerrzettung 16. Juni 1919 Skr. 147 Der Arbetterrat über den blutigen Sonntag. „Wir werden nicht vergessen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen." Die Obmännerkonferenz der Wiener Arb eit errät e, die heute in Permanenz tagte, beschloß, folgende Kundgebung zn veröffentlichen: Arbeiter und Arbeiterinnen! Unsere Warnung war vergebens. Der 18. Juni endet in Trauer. Siehe» Tote und mehr als ein halbes Hundert Schwerverwnndete beklagen wir als Opfer. (Es sind bedeutend mehr! Die Red.) Die Absichten der Kommunisten sind nicht durchgeführt, ja nicht im geringsten gefordert worden. Auch von ihren: Standpunkt sind die Opfer vollständig sinn- und zwecklos. Wie am 12. November, wie am Gründonnerstag hat auch heute wieder ihre Verblendung in allen taktischen Fragen zn beklagenswertem B l n t v e t3 fließen geführt. Wir werden die g e o p f e r t e n P r o l etarier in Ehren zn Grabe tragen, aber wir werden nicht vergessen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Organisation des PntscheS, das „Viererkomitee undseine Hilfsorgane, die gegen den deutlich erklärten Willen des Wiener Arbeiterrates den Gewaltstreich plan' mäßig vorbereiteten, wurden in derNacht zum Sonntag in polizeilichen Gewahrsam gebracht. Der Vollzugsausschuß der Soldatenräte und die Exekutive der Arbeiterräte forderten, um di» Erregung zu begrenzen, die sofortige Enthaß tung der Verhafteten. Diesem Verlangen wurd» bereits um die M i t 1 a g st u n d e st a t t g e g e b e n, so daß die Kommunistensührer nach 12 Stunden Haft das Polizeigebäude verlassen konnten. Die Obmäunerkonferenz der Wiener Arbeiterräte, die heut: Sonntag in Permanenz tagte, beschloß, einen Untersuchungsausschuß, bestehend auS den Genossen Friedrich Adler, Arbeitel, Janicek, Kleindl und Z i e g l e r einzusctzen, die dem Krcisarbeiterrat Wien bereits nm Dienstag den 17. Juni in einer Sitzung, bte u m 5 Uhr abends im großenSaaldes Favoritner Arbeiterheimes stattfiudet, Bericht-u erstattenhat. Arbeiter und Arbeiterinnen! Bewahrt eure Besonnenheit und Rnhe in dieser schweren Zeit« Der Opfer find genug gefallen! Laßteuchwedercinschüchternnochpro« dozieren. UnterstütztdieArbeiterräte, die denWillendesProletariatszum Ausdruck bringen werden! Im Austrage der Obmännerlonferenz der Wiener Arbeiterrcite: Friedrich Adler. Franz Ziegler. behandelt deren Namen unbekannt geblieben sind, teils weil sie nicht sprechen konnten, teils weil im Trubel eine Feststellung nicht möglich war. Die Patienten 1 bis 59 wurden, mit Ausnahme der Verletzten Sabotsky, Balay und Schofer, die sich allein entfernen konnten, ins Allgemeine Krankenhaus überführt. Martin Wallner wurde ins Rudolfsspiial gebracht. Die Toten wurden in die Häuser Hörlgasse Nr. 2, 6 lind 7 gebracht. Die Tore wurden geschloffen und die Leichen blieben von Volkswehrmännern bewacht. Außer diesen Verletzten sollen noch andere Opfer des Tages auf verschiedenen Kliniken behändelt worden ein. Es verlautete schon nachmittags, daß von den Schwerstverletzten einige in den Spitälern ihren Wunden erlegen seien. Die Freiwillige Rettungskolonne vom Roten Kreuz Unter-St. Veit hatte gleichfalls bei der Hörlgaffe eine Ambulanz errichtet und hat bei folgenden Verletzten Hilfe geleistet: der 42jährige Franz Huber (Steckschuß im Kreuz); der 32jöhrige Sicherheitswachmann Johann Bafert der Stallpostenabteilung XXIV (Wunden am Ellbogen und Verrenkung des rechten Knöchels); der 16jährige Hermann Steiner (Steckschuß in der Brust);. der 24jährige Leopold Steinfeld (Durchschuß des rechten Unterschenkels); der 14jährige Johann Fikal (Steckschuß in der Lunge); die 18jährige Julie Nr ad er (Zertrümmerung des rechten Ellbogens durch Schuß) und der 32 jährige Johann Bisch ge (Hiebwunde am Scheitel). _ Der Straßenkampf in Zürich. Militärische Maßnahmen. Zürich» 15. Juni. (Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur.) Die Kantonsregierung hat im Hinblick auf die Ereignisse von Freitag nachts folgende Beschlüsse gefaßt: DaS militärische Plahkommaudo wird aufgeboten, die kantonale und die städtische Polizei wird diesem unterstellt. Mit der Amtshandlung gegen die Urheber der Unruhen wird die Staatsanwaltschaft betraut. Der Bundesrat wurde von den Ereignissen benachrichtigt. Für den Fall der Wiederholung wurden Maßnahmen getroffen. Plünderungen in Lübeck. Lübeck, 15. Juni. Heute früh brachen hier arge Unruhen aus, in deren Gefolge eS zu Plünderungen von Gastwirtschaften, Kaffeehäusern, Hotels und auch Lebensmittelgeschäften kam. Der Anlaß war die schlechte Lebensmittelversorgung. DaS Einschreiten der organisierten Arbeiter, die vor einzelnen Lokalen Schutzwachen aufstellten, verhinderte eine weitere Ausbreitung der Exzesse. Die Arbeiter nahmen den Plünderern auch einen großen Teil der Beute wieder ab und schafften sie nach einer Sammelstelle. In den Vorstädten dauern die Plünderungen noch an. Massenversammlung. Dienstag den 17. Juni findet um IS Ahr abends in den Drei Engel-Sälen, IV., Große Neugaffe 36, eine Massenversammlung statt. Referenten: Abgeordneter Ing. Stricker, Frau Erna Patak, Gemeinderat Dr. Jakob Ehrlich und Dr. Max Sprecher. Tagesordnung: Der Minoritätenschuh in den Friedensvorschlägen und die jüdischen Nationalratswahlen. Zionistische Sektion Wieden—Maraareten. Inland. Die Einreise nach Steiermark. Die steiermärkische Landesregierung hat mit Ber« : ordnung vom 6. d. M., L.-G.-Bl. Nr. 66, die behörd-! liche Kontrolle des Reisendenverkehres angeordnet: Jeder 1 Reisende ist verpflichtet, sich den Kontrollorganen gegenüber über seine Persönlichkeit sowie über das Ziel und den Zweck der Reise oder des Aufenthaltes auszuweisen. Zur Legitimierung dienen: s) Ausweisdokumente, die mit Uw Lichtbilde des Inhabers versehen sind und die von der zuständigen deutschösterreichischen staatlichen Zivilbehörde beigefügte Bestätigung der Identität des Inhabers enthalten; b) ausdrückliche Aufenthaltsbescheinigungen der steiermärkischen Landesregierung, beziehungsweise für das Stadtgebiet Graz der staatlichen PoliMirektion; y) für Personen, die in Steiermark ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder heimatberechtigt sind, ein Paß oder ein anderer amtlicher Ausweis, der die Tatsache des ordentlichen Wohnsitzes oder des Heimatsrechtes in Steiermark erweist; ä) für Beamte und andere öffentliche Organe der schriftliche Dienstauftrag deutsch österreichischer staatlicher Zivilbehörden. o) amtliche Vorladungen zu einer steiermärkischen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde. Ein über drei Tage dauernder Sommeraufenthalt ist nur mit Bewilligung der steiermärkischen Landesregierung, bezw. für das Stadtgebiet Graz mit Bewilligung der staatlichen Polizeidirektion in Graz gestattet. Die Einreise von Ausländern nach Steiermark ist stets nur mit Bewilligung der steiermärkischen Landesregierung, bezw. für das Stadtgebiet Graz mit Bewilligung der staatlichen Polizeidirektion in Graz zulässig. Die Ansuchen um die oben unter b) erwähnten Bescheinigungen, sowie um die Bewilligung eines 3 Tage übersteigenden Sommeraufenthaltes oder um die Gestattung der Einreise für Ausländer sind schriftlich oder telegraphisch unter Angabe des Zweckes der Reise, bezw. des Aufenthaltes unter gleichzeitiger Uebersendung des Spesenbetrages von 10 Kronen an die steiermärkische Landesregierung für das Stadtgebiet Graz an die dortige staatliche Polizeidirektion zu richten. * Ein drei Tage übersteigender Aufenthalt in dem Heilbade Gleichenberg ist nur Personen gestattet, die sich mit einer von einem Amtsärzte der politischen Bezirksbchörde ihres ständigen Wohnsitzes ausgestellten Bestätigung über die Notwendigkeit des Kurgebrauches ausweisen. Uebertretungen dieser Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 6000 K. oder mit Arrest bis zu sechs Wochen bestraft. Die Aufenthaltsbewilligungen für Maria-Zell werden für die mit der niederösterreichischen Landesbahn in den Gerichtsbezirk Maria-Zell einreisenden Personen mit Ermächtigung der steiermärkischen Landesregierung von der Gemeindevorstehung Maria Zell erteilt. Um den Bedürfnissen de- Publikums entgegenzukommen, werden bei den BezirkS-Polizeikommiffariaten Legitimationen ausgestellt, welche auf einer von der Partei beizubringenden auf Karton aufgezogenen Photographie in Visitkartenformat ausgefertigt sind. finden Sie am leichtesten durch ein Stellengesuch im „Kleinen Anzeiger" der.Wr. Morgenzeitung

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