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Wiener Morgenzeitung · 1919-05-14 · Heft 115 (14.5.1919) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 115 (14.5.1919)
Date
1919-05-14
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Rr. 116 Wien, Mittwoch Wiener Morgenzeitimg 14. Mai 1919 Seite 8 Inland Eine Bnn-esverfassnng für Deutschösterreich. Gin christlichfozialer Entwurf. ^Die Christlichsoziale Vereinigling wird sich de"inächst mit dem Entwurf einer Bundesverfassung beschäftigen, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: Die freien Völker dev selbständigen Länder Niederösterre i ch, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Heinzenland und der tzreistadt Wien in ihrem gegenwärtigen Umsang schließen ans eigenem Antrieb und ans freiem Entschluß sich zäM deutschen Freistaat Oesterreich zusammen.Das Gebiet der Freistadt Wien ist jenem eines Landes gleichznhalten, wie überhaupt Wien die in der Bundesverfassung vorgesehenen Freiheiten, Rechte und Pflichten eines selbständigen Landes und der Wiener meinberat die Rechte und Pflichten eines Landtages genießt. Der deutsche Freistaat Oesterreich ist ein B u n d e s st a a t der vorangeführten Länder und bezweckt die gemeinsam« Vertretung und Verteidigung nach außen usw. Die Länder sind selbständig, soweit ihre Selbständigkeit nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist, und untereinander gleichberechtigt. Sie stehen in unauflöslicher Wehrgemeinschaft und bilden ein einheitliches Zoll- und Wirtschaftsgebiet. Der Bundesfreistaat gewährleistet den Ländern ihr Gebiet, ihre Selbständigkeit und Landesverfassungen. Besondere Bündnisse und Verträge politischen Inhaltes sind den Ländern untersagt und diese sind nicht berechtigt, stehende Truppen zu halten. Jeher Staatsbürger ist wehrpflichtig; -um Dienste mit der Waffe können nur Männer herangezogen werden; Mütter, die ihre Kinder betreuen, find der Wehrpflicht enthoben. Letztere beruht auf dem Milizftzstem. * Der Wirkungsbereich der Bundesgewalt ltmfaßt alle gemeinsamen Angelegenheiten, fa die Entscheidung über Krieg und Frieden und alle auswärtigen Angelegenheiten, insbesondere den Abschluß von Staats- und Handelsverträgen. Staatsbürgerr«icht, Vereins- und Versammlungsrecht usw. werden in besonderen Gesetzen geregelt. Gemeinschaftlich sind nach dieHeeresangelegenheitLli, der Bundeshaushalt, das ÄuswanderungSwesen, das Hochschulwesen, das Arbeiterrecht, Frauen- und Kinderschutz, das soziale Versicherungswesen, die gesamte Justizpslege und baS lizeiwefen, das Verkehrswesen, das Handelsrecht Nsw. Die übrigen Angelegenheiten fallen in den Wirkungkreis der Lände r. Die Landesgesetzgebimg über die nationalen und konfessioneller: Verhältnisse, über das untere und mittlere Bildung-- und Erziehungswesen, über das Sanitäts¬ und Beterinärwesen, über das Kredit-, Bank- und Gewerbeweserr, über das Äasserrechtswes-en, Über Jagd und Fischerei usw. erfolgt unter Mitwirkung der Bundesregierung; «benso jene Landes g-esetz" gebnng, die Bundesmittel in Ansprrrch nimmt. Alle Gewalt ruht beim Volke und 8** schuht nur int Namen des Volkes. Sie wird durch die Volksabstimmung oder durch die Nationalversarrunlnng geübt. Die Nationalversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrate und dem S t ä n de r a te. Sie wird auf 6 Jahre gewählt und tritt jährlich rnindestens einmal zusammen. Ein Nationalrat wird auf je 40.00b Staatsbürger eines Landes nach dem Proporz gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Zwanzigjährige, wählbar jeder Fünfundzwanzigjährige. Der Stände rat setzt sich auS je drei Vertretern aus den Landtagen zusammen, ebenso entsenden dieRäteo r g a n i s a t i v u e n als Berufsorganisationen entsprechend ihrer Mitgliederzahl ihre Vertreter inr Verhältnis w ah lverfahren auf <5 Jahre in den Standprat. Ausschuß für soziale Verwaltung. Der Ausschuß für soziale Verwaltung zog in seiner gestrigen Sitzung zunächst die Vorlage betreffend da- Verbot de r Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche in gewerblichen Betrieben m Verhandlung. Mit Rücksicht auf bic Dringllchkert dieses Gegenstandes, der in der heute stattfindcndcn Sitzung der Nationalversammlung erledigt werden soll, wurde die Verhandlung über den Gesetzentwurf vetresfend die Errichtung und Unterbringung von B o l k S v i l e g e st ä t t e n auf die nächste/ DonnerStaa stattfindende Sitzung de- Ausschusses verlegt. ,, Die Vorlage wurde unverändert angenommen. Zum Mnchterstatler für das Hauwurde Mg. S m itka bestellt. Die Verhandlung Uber den nächsten Gegenstand, den Antrag P und Genosten, betreffend die Aenderuvg des H audlunaSgehilfenges etzeS wurde nach dem Referate des Ävg. P i ck mit Rücksicht ani die vorbereitenden Arbeiten der StaatSrrgienmg wegen eines Gesetzes Uber Tarifverträge, und Einigungsämter vorläufig z u r it ck ä e st e l l t. In CrledjlMg der Anträge S ch o i s w o h l. S v a l o w S k y, D l n g- Hofer und Schürft, welche die Einführung des Pro« portivnalwahlrechteS in den öffentlichen BersicherungSanstalttn bezwecken, wurde vefchloffen, dre Regierung zur eyesten Vorlage eines darauf bezüglichen Gesetzeaufzufordern. Zum R eferenten für daS Haus wurde Abg. S ch v r S w o h l bestellt. Die erste Sitzung des neu gewählten Landtage» von Niederösterreich. Im niederösterretchlschen Landhaus beschäftigte sich Mem rine Beratung der LandeSräte Alt der Feststellung der T a b eo» ordnung mr dw erste Srtnmo der LaudrSvcrsammlung, me für Mittwoch de n 20. d. M. anberanntt ist. Auf der Tagesordnung derselbrn befindet sich die Wahl dcS vande?bcmvlm<lnnes. Der Internationale Frauenkongretz in Zürich Zürich, 12. Mai. (Schw. Dep.-Ag.) An dem inter- Mtioyalen Franenbongreß, her vom 12. his 18. Mai hier tagt« nehnton hundert Vertreterinnen her Frauenbewegung teil. Der Kongreß will Stellung nehmen zum Pariser Friedensvertrag und znm Völkerbund und Vorschläge ausarbeiterl für die rechtlich o Stellun g d e r Frau in Politik und Wirtschaft. Auf dem Kongreß sind 13 Länder vertreten, darunter England (23 , Delegierte), die Vereinigten Staaten von Amerika (23), Oesterreich (4), Deutschland - (37), Irland (3), Schweiz (5), Hollarch (3), Schweden (4), Italien (1), Frankreich (1). Die Eröffnung des Kongresses erfolgte durch Miß Jane Adams (Chicago), die Vorsitzende des Internationalen FrauenkomiHees, mit einer Ehrung aller im Kriege Gefallenen. Der Kongreß beschloß, die Gesellschaft zu unterstützen, die in England Protest Versammlungen gegen die Hungerblockade veranstalten will. Frau Tybierg (Dänemark) teilte mit, daß die dänischen Frauen sich an die Pariser Konferenz gunsten eines gerechten Friedens gewendet haben. j lieber Oesterreich erstattete Elsa Beer Bericht'. 1 Für Deutschland berichtete Gustavs Hey man», die vonl den Engländerinnen lebhaft begrüßt wurde. Sie teilte mit, baß heute in Deutschland in vierzig Städten eine Bewegung für die friedliche Durchführung der Revolution organisiert sei. Miß Crawford erklärte, daß in England fünfzig Ortsgruppen für einen dauerhaften Frieden; wirken. j Frau Glücklich, die über Ungarn Bericht er* stattete, gab der Meinung Ausdruck, daß der Kom-« munismus in Ungarn nur durch die Haltung der Ententü ermöglicht worden sei. Miß Bennett (Irland) trat für die Fortsetzung des Kampfes gegen Macht und Gewalt ein. Frau Een o nie (Italien) erklärte, daß die Frauen; Italiens in den österreichischen Soldaten niemals Feinde, sondern nur arme Menschen gesehen haben, dies zum Töten gezwungen wurden. s seiner drei Stellvertreter Md deS BureauS sowie der 7 LandeSräte. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung ist bisher nicht festgesetzt, sondern eS wird sodann die Uebernahme der Geschäfte von den Landesräten des provisorischen Landtages erfolgen. Bezüglich des Landeshauptmannes ist bis zur Stunde keine Kandidatur bestimmt. Fünfzigjahrfeier des Reichsvolksschulgesetzes. Die . DentschSsterretchtsche Staatskorresponbenz schreibt: Heute jährt sich zum 60. Male der Tag, in dem das Reichsvolksschnlgesetz ins Leben getreten ist. Durch dieses Gesetz erfuhr baS österreichische Kolksschulwesen eine völlige Neugestaltung im freiheitlichen 'Sinne, indem an Stelle der KonkorbatSschule die sogenannte Neuschule trat. Der damalige Unterrichtsminister HaÄrer und fein geniales Werk standen im Mittelpunkte schwerer politischer Kämpfe, bei denen der ursprüngliche Entwurf HaSnerS nicht unwesentlich verändert ivurde. Dennoch war die Wirkung des Reichsvolksschulgesetzes außerordentlich segensreich, wenn es auch in der Natur der Sache liegt, daß heute viele seiner Bestimmungen wett überholt sind. Eine umfassende großzügige Schulreform wird deshalb durchgesührt werden müssen. Die Unterrichtsverwaltung, die heute mit Hilfe der Eltern und der Fachmänner eine neue Schule schaffen will, um baS Werk HaSnerS verständnisvoll fortzuführen, konnte den bedeutungsvolle» Gedenktag nicht ohne Erinnerung an Hasner vorübergehen lassen. Sie hat deshalb in einer Festschrift den von HaSner verfolgten Motivenbcricht zum Gesetze, der nunmehr in wenigen Originalexemplaren vorhanden ist, sowie die Berichte der Kommissionen der parlamentarischen Vertretungskörper der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jüdischer Rationalrat für Deutschösterreich. Anmeldungen zur Eintragung in die Wählerliste find bis 30. I u n i an das Bureau des Nationalrates, II., Laborstratze 20 a, z« sende«. Auszug uns dem Wahlstatut: 1. Wahle« und Wahlkörper. 81. DaS gesamte Staatsgebiet DeutschSsterreich bildet einen Wahlkreis. . Sämtliche Wähler im ganzen Staate bilden eine« Wahlkörper, welcher nach dem Verhältnisverfahren sämtliche Mitglieder des Nationalrates wählt. 8 2. Jeder Wähler Übt das Wahlrecht am Sitze jener Wahlkomm isston aus, in deren Sprengel er wohnt. m. WahlrechtundWählVarkeit. 8 11. Wahlberechtigt ist ohne Unterschied deS Geschlechtes jeder, der sich zur jüdischen Nation bekennt <8 14), im Zeitpunkte der WahlmrSschreibmig nt Deutsch österreich wohnt rnib im Kalenderjahre der Wahlausschreibung das zwanzigste Lebensjahr erreicht. 8 12. Wählbar ist ohne Unterschied des Geschlechtes jeder Wahlberechtigte, der daS 36. Lebensjahr überschritten hat. Die Wählbarkeit wird durch den ans Wahlen bervorgegangenen Nationalrat nach seinem Zusammentritt überprüft. 8 is. DeS Wahlrechtes werden verlustig: 1. Geisteskranke; 2. wegen Verbrechen mit Ausnahme der politischen Md militärischen und wegen gewinnsüchtiger Uebertretnngen und Vergehen gerichtlich Verurteilte; 8. Entmündigte. 8 14. Die Zusammenstellung der Wählerliste obliegt der Wahlkvmmission. Die Ausnahme in die Liste erfolgt auf Grund einer Anm elb it wji deS daS Wahlrecht Anstrevcnden. Dir Anmeldung schließt daS Bekenntnis zur jüdischen Nation im Sinne d eS § 11 ein. Diese Anmeldung erfolgt entweder mittels einer eigenhändig unterfertigten Zuschrift an den provisorischen Nationalrat, die gentralwahlkonnnissivn oder die zuständige Wahtkommisston. Oder durch mündliche E r k l 8 r u n g vür der zuständigen Wahlkommission. Der Provisorische Nationalrat hat eine Aufforderung zur Eintragung in die Wählerliste öffentlich zu verlautbareu. Die Anmeldung muß bis längstens 14 Tage nach Konstituierung der Zentralwahlkommission erfolgt sein. 8 15. Der provisorische Nationalrat und die Zentralwahlkoirmrisston ordnen die bei ihnen einlansenden ErNäriingen nach den Wohnorten der. Unterzeichner und Übermitteln sie der zuständigen Wahl« kommisstvn. § 16. Die Person, deren Wahlberechtigung binnen 7 Tagen nach Eingang der Erklärung bei der Wadltomm-sston durch dieselbe beanständet wird, wird hiervon nedst Begründung schrislllch verständigt und aufaefvrdert, binnen 6 Tagen vom ZuftellungStage geeignetes Beweismaterial schriftlich oder mündlich vürzudringen. Nach Ablauf vorstehender Frist «twcheidtt dre ffitotjt* fimunijiion binnen 8 Tagen an der Hand ihr vorliegenden Materials unb verständigt hiervon den Betreffenden. 8 17. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission steht, wen» die Wahlberechtigung aberkannt wurde, binnen drei Tagen nach Zustellung des Bescheides die Berufung bei der Wahlkommission an die Zentralwahlkommission zu. Gibt die Zmtralwahlkommission der Berufrma statt, dann ordnet sie Mverziiglich die Eintragung in die Wählerliste an. 8 IS. Vierzehn Tage nach Bildung der Wahlkommission wird die Wählerliste durch eben so viele Tage in einem allgemein zugänglichen Raum aufgelegt. § IS. Jeder Wahlberechtigte kann gegen die Wählerliste innerhalb der 14 Tage, während welcher sie aufgelegt ist, wegen Aufnahme oder Ausschluß vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Wahlkommission Einspruch erheben. Personen, gegen deren Aufnahme in die Wählerliste Einspruch erhoben wurde, sind hiervon innerhalb von 24 Stunden nach Emlangen de- Einspruches zu verständige». 8 20. lieber de« Einspruch entscheidet die Wahlkommission spätestendrei Tage nach dcffm Einlauf. Die Entscheidung wird in der Wählerliste ersichtlich gemacht. 8 21. Jeder Wahlberechtigte kann die Beruftmg iMerhalb dreier Tage nach Eintragung der Entscheidung in die Wählerliste bei der Ortswahlkommission an die Zentralwahlkommission ein» bringen. Das Berusungsrecht steht auch jener Person zu, gegen deren Wahlberechtigung Einspruch erhoben wurde. Die Zentralwahlkommission entscheidet binnen kürzester Frist; ihre EntscheidMg ist endgültig Md wird in die Wählerliste eingetragen. 8 ss. Rach Abschluß deS Einspruchs- und Berusungsverfahrens ist die Wählerlrste richtigzustellen und abznschließen, jedem Wahlberechtigten die Wahllegitimation nebst Stimmzettel zuzustellen. i An der Wahl nehmen nur Wahlberechtigte leil, deren Namen in der richtiggestellten Md abgeschlossenen Wählerliste enthalte« sind. Der Streik in Mährisch-Ostra«. Sine Gntentelrommisfion. Mühr.-Ostrau, 13. Mai. (Tel. der „Mener Morgen-- Leitung".) Der Vorsitzende der von der Entente hierher entsandte» Kohlenkommission, Oberst Goodyear, erklärt alÄ Zweck seiner Mission: Die Ausgaben meiner Kommission haben mit Politik nicht daS geriirgste zu tun und sind rein; wirtschaftlicherNatur. Wir werden mit allen Staateir, die auf dem Boden des ehemaligen Oesterreich-Ungarn ent-! standen sind, und zwar mit dem tschecho-slowakischen, deutsche österreichischen, jugoslawischen und polnischen Staate, für eine Berbe'ssernng der Kohlenversorgung wirken^ Diese Versorgung erfolgt im Einvernehmen mit Kapitän; Gregory, der die LebenSmittelvertetlnng in Wien überwach t, und mit Mr. Coosey, dem die Regelung des Ber^ kehrsdienstes für die interalliierten Lebensmitteltransporte obliegt. Diese Versorgung soll vor allem darin bestehen, daß der Versandt zeitgerecht und nach Möglichkeit den Bedürfnissen entsprechend vor sich geht. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn Wien für sein Gaswerk Kohle braucht, soll es nach Kräften damit versorgt! werben; natürlich auch ander« bedürftige Städte in all bt«: genannten Staaten. Zu diesem Zwecke werden wir mit dew Regierungen von Prag, Wien, Belgrad und Warschau ständig in Fühlung bleiben. In Wien habe ich bereits mit Doktor- Ren n e r verhandelt. Ich reise heute nach Prag ab, um mildem Arbeitsminister Stanek Verhandlungen zu pflegen, und gedenke später auch nach..Warschau zu reisen, um mit dem polnischen Gebiet evr Einvernehmen zu treffen.,' Eine Ueberwachung dev Produktion ist uns nur für bas Ostrau-Karwiuer Revier aufgetragen. Bei allen anderen Kohlenrevieren erstreckt sich unsere Aufgabe lediglich auf die entsprechende Kohlenverteilnng! und den geregelten Versandt. Abflauen des Streiks. Abähr.-Ostrau, 13. Mai. (Tel. der „Wiener Morgen^ zeitung".) Der Streik im hiesigen Revier - erscheint! vorläufig lokalisiert und beschränkt sich auf die Schächte der Firma Guttmann in Dombrau, Oolan und Suchou, wo ein Drittel bis die Hälfte der Belegschaft, durchweg jüngere Arbeiter, gestern auSgeblieben ist. Alle übrigen Schächte arbeiten normal mcd weisen normale Fördemngen auf, Iw einer vorgestern in Orlau ab gehaltenen großen Versammlung hat sich ote Mehrheit der älteren Arbeiter gegen de« Streik und gegen di« Fordenmg eines Anschaffungsbeitrages von tausend Kronen pro Mann ausgesprochen. Eine Abordnung der Streikenden ist nach Prag entsendet worden,, um ihre Forderungen dem Arbeitsminister vorzubringen. VorauSsichMch dürfte der Streik keine weitere Anöbreitimg erfahren. Die Ruhe wurde nirgends gestört. « Staatssekretär Ing. Zerdik reist diese .1&:(v behufs Teilnahme an den dort stattfindendcn Kohlenverhaudlnugew nach Warschau. __ \

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