Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 109 (8.5.1919)
- Date
- 1919-05-08
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien. Donnerstag . j— -.- III l—.IW...— III..— ...I—M , .. ' haben das Stimmrecht. In jedem wieder an Deutschland zurückfallenden Teil muß die deutsche Regierung die französischen Dergioerke zu einem durch Schätzung festgesetzten Preis kaufen. Wenn der Preis nicht innerhalb von sechs Monaten gezahlt wird, so geht dieser Teil endgültig an Frankreich über. Bezüglich der Volksabstimmungen an der Süd- und Nordgrenze von Ostpreußen wird verfügt, daß die erste Abstimmung im Regierungsbezirk Allenftein zwischen der Südgrenze Ostpreußens und der Nordgrcnze des Regierungsbezirkes Allenstein von der Stelle, wo sie die GrenzlinirzwischenOst-undWestprrußrn berührt, bis zu deren Bereinigung mit der Grenzlinie zwischen den Kreisen Olecko und Angerburg, daun an der nördlichen Grenzlinie von Olecko bis zu deren Vereinigung mit der gegenwärtigen Reichsgrenze fiattsindeN soll. Die zweite Volksabstimmung wird in dem von den Kreisen Stuhm, Rosenbnrg und aus Teilen der Kreise Marienburg und Marie nw e r d e r und aus dem östlich der Weichsel gelegenen Test der Kreise Marienburg und Marienwecder gebildeten Gebiet ab* gehalten werden. In jedem der beiden Fälle werden die deutschen Truppen und Behörden binnen 1Ü Tagen nach Frredens- > ch l u fr das Land verlaßen und die Gebiete werden unter eine internationale Kommission von fünf Mitgliedern, die von den fünf alliierten und assoziierten Mächten ernannt werden, gestellt werden. Die Kommission wird die Aufgabe haben, eine freie» gerechte und geheime Abstimmung zu veranstalten, wird sodann den fünf Mächten die Grenzlinien Vorschlägen und ihre Arbeit abschlußen, sobald die Grenze fest' gesetzt ist und die neuen Behörden eingesetzt sind. O sitz reußen w i r d f r ei e n Z u g a n g zur und die volle Benutzung der Weichsel erhalten. Tie Nordostecke von Ostpreußen in der Gegend von Memel muß den asioziierten Mächten abgetreten werden. Deutschland stimmt zu, die mit Rücksicht auf die Rationalität der Bewohner vorzunehmende Regelung anznnehmen. Die Grenzen der Stadt Danzig werden von einer innerhalb sechs Monaten nach Friedensschluß zu ernennenden Kommission abgesteckt werden, die aus drei Beitretcrn der alliierten und asiozricrten Mächte und je einem Vertreter Deutschlands und Polens gebildet wird. Die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark wird in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Bevölkerung festgesetzt werden. Es wird eine Volksabstimmung in ganz Nordschleswig und eine gemeindewnse Abstnnnmng in Teilen von Mittcl'chleswig abgehalten werden. Auch hier wie in Ostpreußen wird eine inter-nationale Kommssion die Abstimmung überwachen. In China werden HanLau und Tientsin der internationalen Benützung geöffnet werden. TI. Kriegsgefangene; Die Heimbeförderung deuts cher Kriegsgefangener und internierter Zivilisten wrrd von einem Ausschuß, der ans Vertretern der Alliierten und der deutschen Regierung zusammengesetzt ist, gemeinsam mit örtlichen Uitterausschüsien durchgefiibct werden. Kriegsgefangene der Deutschen (garman priioners of war) und internierte Zivilisten sind unverzüglich von den d ent s ch en B eh örd en auf eigene Kosten zurückzusenden. Diejenigen,^ dir wegen dtLziplinarer Vergehen,, die vor Ende Mai 1919 begangen worden sind, ein, Strafe verbüßen, sind o h n e R ü ck s i ch r a u s d r e Veen digungihrerStrafen heim zubefördern. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf andere als disziplinarische Vergehen. Bis die deutsche Regierung die Gefangenen, die der Vergehen gegen das Kriegsgcietz und die Kriegsgebräuche' schuldig sind, ausgeliefrrt hat, haben die Alliierten daS Recht, ausgemählte deutsche Offiziere zurückzubehalten. Die Alliierten haben das Recht, nach eigenem ErmessenmitdeutschenUntertanenzu veriahren, dir nicht in ihre Heimat zurückbrsördert zu werden wünschen, und jede Hcimbeförderung wird durch die sofortige Freilassung irgendwelcher Untertanen der Alliierten bedingt. Die deutsche Negierung muß den Untcrsuchungskommrssionen Erleichterungen gewähren, wenn diese Nachrichten bezüglich vermißter Kriegsgefangener einholen, und den deulschen Behörden, welche Untertanen der Alliierten verborgen gehalten haben, Strafen a u f e r l e g e n. Die deutsche Regierung muß alles Eigentum, das Gefangenen der Alliierten gehört, wiedererstatlen und es wird ein gegenseitiger Austausch von Nachrichten bezüglich der Toten und ihrer Grabstätten statlstndc». Die Alliierten und die deutsche Regierung achten aus die Grabstätten aller Soldaten und Matrosen, die auf ihrem Gebiete beerdigt sind, und erkennen alle Kommissionen an und iinterstützen diejenigen, die im Zusammenhänge mit der, Grabstätten ernannt worden sind, und willigen auch in jegliche wünschenswerte Erleichterung für die Yortschasinng und Wtkderdegrabung ein. Nach dem Abschnitt VH wird die Auslieferung de» früheren deutschen Kaisers von der holländischen Regierung v e r- 1 o n 0 t und eilt besonderer Gerichtshof k r richtet werden, der aus ie einem Rechter pon jeder der fünf Großmächte bestehen wird. Der GrrichtSliol wnd, v o n d e u h ö ch st e n G r u n d s ä tz e u i n t e r u a t i on a l e r Politik geleitet, die Psticht habet», jede .ich/ii Jiäfi:. fiSUuIflUilU. Wiener Morgenzeitnng Die alliierten und asioziierten Regierungen halten Deutschland für alle Schäden, die durch de« Krieg entstanden sind» verantwortlich. Die G e s a ni t s u m m e der SchadenSvergütung wird vielleicht die ZahlungS-- 'faähigkeitDrutschlandS übersteigen. Deutschland nimmt aber dieDergütu«g aller denZivilpersonen zugefügten Schäden, die in sieben Kategorien zusammengefaßt sind, aus sich. Die Gesamtzahlung der Verpflichtungen Deutschlands, die unter die Kategorien der Schadens- Vergütungen fallen, wird nicht später als im Mai 1921 von einer interalliierten Schadensvergütungskommisfiou festgesetzt werden. Außerdem steht Deutschland zu» den Alliierten Bargeld und gewisse Artikel, dia identifiziert «erde« können, zurückzugeben. Als sofortigen Schritt znr Wiederherstellung wird Deutschland innerhalb von zwei Jahren 2V Milliarden Mark in Gold» Ware, Schiffen oder in auderer Gestalt bezahlen, die von bestimmten Ausgaben, wie die für die Befatznmgsheere und für die Zahlungen für Lebensmittel und für Rohstoffe, nach dem Ermessen bpr Alliierten abgezogen «erden können. Die Schadenvergütungskommission wird eine Unterst, ch u n g d e S deutschen Steuersystems anstellen. Bezüglich der deutschen Handelsflotte anerkennt die deutsche Negierung das N e ch t d e r A l l i i 1111 n, die Ersetzung aller Handelsschiffe, Tonne für Tonne und Klasse für Klasse zu fordern, desgleichen der F i s ch e r f a h r z e u g e, die infolge des Krieges verloren gingen oder beschädigt wurden, und stimmt zu. den Alliierten alle deutschen Handelsschiffe von 16*0 Bruttoreg-stertonnen nnd darüber, desgleichen die Hälfte seiner Schiffe zwilchen 1600 und 1000 Bruttoregistertonnen und jn Viertel seiner Fischdampfer nnd anderer Fischerfahrzeuge a u sz n l i e f e r n. Diese Schiffe muffen innerhalb zweier Monate ausgeliefrrt werden. Dir deutsche Negierung willigt außerdem rin, für Rechnung den Alliierten ' während dernäch sten sechsIahre jährlich Handelsschiffe und insgesamt nicht mehr als 200.000 Bruttoregistertormcn zu bauen. Im Abschnitt XIV werden Garantien aufgezählt, die von seiten der Alliierten zurSichernng d e r D u r chführung des Friedensvertrages genommen werden. Das dentfche Gebiet westli.ch des Rheins und die Brückenköpfe werden von den alliierten und asioziierten Truppen IS Jahve lang besetzt. Wenn die Bedingungen getreulich von Deutschland ausgeslihrt werden, werden bestimmte Gebietsteile, darunter auch der Brückenkopf von Köln, nach fünf Jahren geräumt. Gewisse andere Gebietsteile, darunter auch der Brückenkopf von Koblenz, werden n a eh zehn Jahren und der Nest, darunter der Brückenkopf, von M a i n z, nach ib Jahren geräumt. Falls die interalliierte SchrdensvergütungSk o m m i s s i o n findet, daß Deut'chland es versäumt hat, Während der Besetzung oder mach Ablauf der 16 Jahre seinen gesamte» VelPst'chrungen oder einem Teil seiner Verpflichtungen naKz'tksnmien, werden daö gesamte bezeichnete 0 edier oder Teile davon sofort wieder besetzt werde«. Wentt nach Ablauf der IS Jahre Dentschland allen Verpstichtungen, die sich ans dem gegenwärtigen Frledensvertrag ergeben, «achkommt, wird das Besatzungaheer sofort zurückgezogen. Im Abschnitt XV wird festgesetzt, daß Deutschland die volle Eckigkeit des FnedensvertragtS nnd der weiteren Abmachungen,. die die alliierten unjWosioziierten Mächte mit den Deutschland alliierten Mächten treffen, anerkennt, den Beschlüsien, dte bezüglich der Gebiete Oesterreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei getroffen werden, b e i p f l i ch t r t und die neuen Staaten innerhalb der Grenzen, die für sie festgelegt werden, anerkennt. Auswechslung der italienischen Delegierten. Paris, 7. Mai. (Funkspmch.) Nach dem „Matin", der über die italienischen Angelegenheiten bisher ausgezeichnet unterrichtet war, wird die italienische Delegation wahrscheinlich anders zusamnrengesetzt werden. Luzzatti, Commandini und Bissolati werden Salandra, Barzilai und Salvators Äaggi ersetzen. Die Vollmachten der italienischen Friebensdelegierten wurden den deutschen Bevollmächtigten übergeben und von diesen anerkannt. Belgien nimmt den Friedensvertrag an. Pari»,, 7. Mai. sFunksvruch.) AnS Brüssel wird gemeldet : Sonntag aixifiS berichirte H y m a N S im Kronrat erschöpfend über den Stand der Unterhandlungen. Er gab gleichzeitig die FnedenSdedmgimgen bekannt nnd erklärte sie m seinem Namen nnd im Namen BanderveldeS und Bail den HeuvelS als f ü r B e l g i e n a n n e l, m b a r u n d e h r c n v o l l. Nach »nmsti'iridiger Beratung beschloß der Kronrat einstimmq die llnirriertigung deS BrrlpageS, gab jedoch auch seiner Memuna Ausdruck, daß die Großmächte angesichts der schlechten Wiri^ckmnS- und Finanzlage deS Landes itm Unterstützung angeruhn werden nilißten. Besonders wichtig st' die baldige Ansnalsme der Berhan-lungen zur RegeltNig der Schcldeirage, der Frage des Flußverkehrfl nn Osten Belgiens und gegen den Rhem. 6 Mai 1919 iac. iotf Der Friedensvertrag. 1 —y Wien, 8. Mai.. Das Ge'che^en bes Weltkrieges hat sich gestern in einem einzigen Augenblick zusammengeballt. Die Bcr- . trciei* des belegten Deutschland standm vor den drei? Welteurichtcrn, um daS Urteil zu vernehmen. Ihnen gegenüber fast Clemenceau, der alte Feind Deutschlands, dem die Aufgabe zugefallen war, das Frtedensbolument zu überreichen. Im Leben dieses Mannes war es sich ein großer, stolzer Moment, als er, der in seiner Jwzend den Einmarsch der deutschen Regimenter in Paris gesehen hat'e, die Revanche; den Traum seiner Nächte, vollziehen konnte. Die Bedingungen deS Friedens, den er als der Sprecher des EntentegerichtshofeSl diktierte, sind hart. Außerordentlich hart. Aber sie gehen nicht über das Maß, dessen hinaus, was seit Wochen als der Inhalt deS Instrumentes angekündigt worden war und so hat sich eigentlich die deutsche. Öffentlichkeit daran gewöhnen können, sich mit dem Unglück vertraut zu machen, das ihre Dynastien, ihre Generäle, ihre Diplomaten in jahrelanger Vorbereitung geschmiedet haven. Der Vertrag verlangt die Anerkennung der tschcchiichen Republik und Polens, führt das Elsaß Frankreich zurück und fordert die Anerkennung der Unabhängigkeit Deutschösterreichs. Diese Bestiinmung richtet sich weniger gegen Deutschland oder Deuffchösterveich'. als vielmehr gegen die vom Wiener Auswärtigen Amt betriebene Sentimentpolitik, indem er — für den Augenblick wenigstens — der: Anschluß der beiden Staaten untersagt. Angesichts der schweren materiellen Opfer, die Deutschland' zu bringen haben wird, kann man sich mit dieser Aufschiebung des Anschlußgedankens auch auf jener Seite abfilchen, die den Arffchiuß in viel zu temperamentvoller Weise betrieben und zur Grundlage ihrer Politik gemacht hat. Jetzt närnlich zeigt sich der Fehler unserer gkegierung in seiner ganzen Größe. Statt den Anschluß bet der: .Friedensbesprechungen als wertvollste Forderung erst im letzten Augenblick in die Diskussion zu werfen,, hat sie rvevtvolles Gut vertan und hat das erreicht^ was sie vermeiden wollte: Aus einem Postulat nationaler Würde ist ein Hanbelsobjekt geworden. Dadurch wird aber auch die Stellung unserer Friedcnsdelegation, die unter der Führung des Präsidenten Seih nach Frankreich fährt, außerordentlich erschwert. Der Versailler Diktaifrieden nimmt Deutschland' seine gesamten ausländischen Besitzungen und hebt das AlgeeiraS-Abkommen auf. Dies erinnert an eine der schmerzvollsten Perioden der europäischen Geschichte und der Geschichte Oesterreich-Ungarns, das durch Goluchowski dem Kaiser Wilhelm brillante Sekundantendienste erweisen lassen mußte und dafür mit einer Dankdepesche aus Berlin belohnt wurde, die der Monarchie das zornigste Mißfallen der übrigen Welt eintrug. Aus dieser Affäre ist mit der Weltkrieg hervorgewachse::, dessen Liquidierung sich Deutschland und Kaiser 'S. "Helm, der nun vor ein internationales Gericht gestellt werden soll, sich so ganz anders vorgestellt hatten. Die Bedingungen des Friedensvertrages laufen, wenn man sie unbefangen liest, auf eine fürchterlich« Drosselung des ganzen Wirtschaftslebens Deutschlands, das noch dazu seinen Stolz, seine Flotte, verliert, hinaus. Wird dieser Vertrag Gesetz, dann sind die Folgen nicht allein für Deutschland, sondern für die ganze Welt unabsehbar. Denn dann tvird mitten in Europa ein Volk von Sklaven ^ben, das, die Frucht der Arbeit seiner Hände auf Jahre hinaus dem Sieger Zöllen muß, das in der tiefsten Seele gedemütigt, nur mehr dem Gedanken der Rache leben wird. Es wird ununterbrochen an Jena denke::. Wir werden keinen dauernden Frieden haben. Das Zeremoniell bei der Ueberreichung des Friedensvertrages. Berlin, 7. Mai. Das Wolfssche Bureau meldet aus Versailles: Ueber die Vorkehrungen für'die Ueberreichung des Friedensvertrages berichtet die französische Presse folgende Einzelheiten: Gentäß den von Clemenceau, Wilson und Lloyd George gestern in Versailles persönlich getroffenen Maßnahmen wurde in: Saal ein hufeisenförmiger Tisch aufgestellt, an dessen Kopfseite Clemenceau mit Lloyd George zur Rechten und Wilson zur Linken Platz nehmen werden. An der rechten Längsseite werden der französische Vertveter und Marschall Foch, ferner die englischen, italienischen, belgischen, brasiliai:ischen, portugiesischen und serbischen, ander linken Längsseite die amerikanischen, japanischen, rumänischen, polnischen und tschecho-slowakischen Vertreter sowie die Vertreter der englischen Dominions Platz nehmen. Der Kopfseite gegenüber wirb die deutsche Abordnung sitzen. Hinter ihr wird ein Tisch für die Stenographen, Sekretäre und Dolmetscher ausgestellt. Werter rückwärts werden. Plätze „ für die Jou rnaliste n aller Nationen reserviert. Die Feierlichkeit selbst soll laut dem „Echo de Paris" ziemlich kurz sein. Punkt 3 Uhr müssen die Vertreter der Alliierten an ihren.Plätzen sein. Sodann wird Oberst Henry die deutschen Bevollnächtigten «inführen^ Clemenceau wird als Dorsitzmder der Konferenz der deutschen Abordnung da9 Friedensillstrument persönlich überreichen. Vorher ivlrd Clemenceau namens der Mliierten und Assoziierten eine Ansprache hakte ti, die etwa zeh,: Miiilltei: dauern dürfte.