Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 96 (25.4.1919)
- Date
- 1919-04-25
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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«d 98 Men, Freitag Wiener Morgenzerrnng 25. April 1919 Sette $ Die völlige Aufhebung -es Ausuahms- Mftandes. DaS StaakSgesetzblalt veMcn'hcht ein« DolftuySanweisnng der SmatSrraiknmk vom 18. Avril 191» Wer die Aufhebung der aul Gnmd des Gesetzes vom b. M<n 186A gttrvstenen AnSvahmSverfifeun-rn. Mgehoben smd damit neben der verordn,mg Über dir Suspension der stagtSgrimdgesetzlichen Bestimmrmiren betreffend dir Freiheit der Person. die Unverletzlichkeit heS HousrechteS. das Brttfeeheimnis, das Bereits- und Bt^ammlsnaS« recht sowie du Metzjxeibeit, die Peropdurmoen. U-er die UuSMr rmd Dirrchmhr. Her belchrön!ende vsliiMl^e AnswMMM hetreffend daß Kchis^e«. Oer den Besitz von WMn, MunrffonS-- «genM'dni NW GvrenBvsseu, Ger defchmickende volizeilHe Anordnungen Kr Reisen, über d»e Berdmtnug von Kartcarelresen. Landkarlen, Re^^kbrern und Ottßbelchrribungen» Mer doe Behandlung von P-Arodung«» nach dem. AuAsnde. Gzernr« fsrtz^r eine «Eriche Antersrrchrrng. Wir Mgeteist wird, ift Minder er. % Ottokar Czerni» vorgestern iaBifii einAetrpilen. Kr sichre hier sofort seinen Rechtsvertreter Dr. Eduard E o n m a n t mck, ym mit chm über die bskmmtt Borl-rucharuna durch du Sto-jSferrespsndenz Rücksprache &n vTeyen. Da die Staatt-korrefeonden^ noch immer bebmwtrt, daß C-ernm beim PaMerm dsr Ecknvvz^ Gren'e arigrhalten worden fei, bat Dr, Esmpont geieern früh im Ramru feines Kl e»te« den StaatSkanller Dr. A t n « e v ausgesucht »md chm deffsn Krsuchm mn Einlertung einer amtlichen Untersuchung Überfracht. C-eniin gedenkt» sich «ach Einlangen der Emreisebewistigung durch die Grazer Landesreglttvng in seine Billa am Grundlsee zu begeben. Erhöhung der InvatidenlöhnARK in Spitälern. Der?luSschnß für soziale Verwaltung beschäftigte sich in fetn« gestrigen vormittags abgehalttnen Sitzmifi nochmals mit dem Jnvalideuk-ntschadigungsgesch unb beschloß, dem Haufe bei brr heutigen Verbaudlnng dieser GeirtzeS durch den AuSfehußobmann einige Blenderungen empfehlen yo. lassen, damnrer die Erh Sh una der Löhnung in Spitäler» fürdieA« valide« vor, L L-* a a f & S —. Glne tschechische Gesandtschaft ln Graz.; fl Graz, 24. April. (Tel. d-r »Wr. Morgenztg/) Zleber Wunsch der Hcheckischen WnoüMen wird in Graz eine Miale ver Wien« tschecho-sLowEchen Gesandtschaft erricht^. Der PerfonenzAgsverLetzr Ln gmtz Angarn eingestellt. B « d « p e st, 24. April. (Ung. Tel.-Korr.-Bur.) Me RLtereKlerung haß angeordrret, daß auf sämtlichen Linien der Ungarischen St«atSdah«en der Personenverkehr für einige Tags allgemein eingestellt werde. Bloß der lokale Personenverkehr bleibt aufrecht. Ger Frachtverkehr wird dsm Bedarf entsprechend «nfrechterhatte». Die Krit-emverhaydAMeN mit Oesterreich rmd Bulgarieu öeVsrsteheNd, i t Grrrf, 24. April. (Tel. der »Wr. Morgenzeiiung.) ^tzavss" meldet offiziell daß die Ei«r«dn«g an die österreichische Und h «1 g a r i s ch e Friedensdelegatron i n d e « nüchfte » Tage « ergehen wird. Die WahLen Znr Mischen Konstitnante in PaLSstina. London, 24. April. (Tel.-Komp.) Ans I ernf«tct» wird gemeldet: Die Wahle« für die jüdische Konstituante wurden bis §«r Entscheidung der Friedenskonferenz über Palästina tz L« a rr s geschoben. Empörung in Rsm. „Staffen wird allein zn Hemde!« inlfte«.* Berlin, 24. April. (Korr.-Bur.) DaS »Berliner Tagoblgtt" meldet auS Ln y a « o: Die Paris« Korrespondenten der italfemschtn Presse schildern die Lage Übereinstimmend als fe HMch» daß man sich ln Italien «uf die schlimmste« M L gl icht ei t en gefaßt mache. . Km r5mW«r Grmeindewtt fand eme Kimdarbnug statt, in hex Bürgermeister C o l o n n a mit Entrüstung feststeMe, daß rlmmk «ge« BerbÜndeUn die heilige« Rechte t a l i e n S avzmasten wagen. F t a l i e« w e r ds eilet« t n handeln wissen. (Stürmischer Belfast.) Die Bert:' 'r aller Parteien äußerten stch im glelchen Gnme untre des ti g cu A uS fL ll e« gearn die Alliierten. An de« Straßen erfolgte eine Krmdgebuug, wob« der Bürgermeister «ne Mubende Ansprache h'.rlt, in d« er ausführte, dir Äerbüvdetnl dürste« mcht verpesten» daß sie Italien den Steg der Gvtevte ondanle«. Die indische Revolte. 2», Zürich. 24. April. (Tel. der,Wr. Morgsnztg.*) Der .Mackt* erfährt aus L a h o r e: Es bestätigt sich, oaß in Ahrttsar fünf Europäer ermordet «urdtü. Die Aufständischen plünderten zunächst die Banken, Äbergossm sie mit Oel und Petroleum und steckten die Gebäude ln Brand. Unter den Trümmern der Nationalbank fand man die v e rkohlten Leichen der fünf Opfer. Alle WerigeaetMnde, Welche sich tm Magistrat befanden, aych die vMiellen Dokumente und Archive, die Kirchen der MiMoa und der reltgiSsm Gemeinde in Punjar wurden zerstört. AereiAiznug vok Koudvraa rmd San Salvador. «. Zürich, 24. April. (Tel. der »Wr. Morgenztg.*) Mew Bork Sun* berichtet, daß zwisäM den Regiemnge« der Republiken Honduras und San Salvador ei« Dertrsg abgeschlossen wurde, ioelch« die F u f-l o n i*t u y g. dMr MM - «.MGM. fenfrcten Ktnzelfalle an- -4. was wir Vorschlägen^ aber nicht olö eine auötz. zu gelten hat. J Mmtfüiuhtmht Nationalversammlung. BertreLrma ln Weimar. Die elnftcntfenctt A-geordnelen. —- Enteignung der SchLZKer und PalLste für Bolkspflegestatten/ — Die Sszialisternngsgesetze^. — Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Kinder. j Bv« «nferow ParlamentsberichterftaLter. j 1 " *"*' ' ' * * *-*—»—■ , Präsident G eibringt zur Kenntnis, daß von verfchted-enen Aörperfchaften urch Boreiuen aus Deutschöfterreich sowie auch pur -em Tmttscheu Reiche cm das Präsidium flufchrNte» eingelarrgt feien, tvoriy gegen .Bestrebungen Stellung genommen wich, die auf die Hinterireibnng beS IufammenfMusW'mit deM Deutschen Reiche und Abtreu-nung der in Mschlosfensn GichimrgLgebietsn wohmndeu Deutschen ) abzfelen. r Die ans Vnind de- Beschlusses der Nationalverfemmlung vom >1. vlpril vinbemssnen Abgeochneten aus Steiermark und Südtirol leisten die Angelobung.- \ Bon der StaaLSregierung werden die gestenr enge- 1 kündigten Borlegen mit Ausnahme der Vorlage über die LondpostbedienBedm unterbreitet. Es find dies das Grfebetressend die Gstrsefellschaftunff von ilnternehmungen durch die Kem^nden, baS Besetz über die Enteign««g von WirtschaftSbetrtebsn, über die Bildung gememwirtfchaftttcher Anstalten und solcher (ftofeltfd’flften, über die Er- : richtung von Betriebsräten, über die definitive Anstellung der Bszirksschulinspektoren, über die Ermächtigung der Regierung! zu zoll- und handelspolitischen Verfttgnngen, über den! Ladenschl« tz und die Sonntagsruhe im Hanj delSgewerbe und anderen Betrieben, Über da- Verbot! der Nachtarbeit der fhranen und Jugendlichen in ^werblichen Betrieben, über die Errichttrng mrb UnterbringunWon VolksvflegestLt.ten (Enteignung von Schlösser». P aj lüsten «nb § » xu Swo hn geb 8 nd e n) und bar Gesetz - über die Erklärung d e S 1 2. November u nd d e S? 1. Mai 5« allgemeinen -R^uhe- und Festtagen. Änter i den Anfragen befindst sich eine der Grotzdentschen über die i MasseneLnivyudernng von Nnaarn nach Deutsck'vsterreich. Die Anfrage werldet sich natürlich trotz ihres Titels gegen di» „Vali'lnnsr". Die EtcratSfen'chei unterbreitet eine stnf^rist, in welcher mit geteilt wird, daß die deutsche MeichsrsgGmmg «it die dentschösterroicknsche Ktaatsregierung bk Einladung -ergeben ließ, fünf Vkitglieder der dentschösterreich ischen Nationalversammlung zu den Beratungen beS deutsch,'« VerfassungSguSschuisezu entsenden. Diese Nbordmmg Hütte die Aufgabe, cm den Berhaudlungen deS Ausschusses mit beratender Stimme teilzunehmeu. Staatskaii^ler Dr. Nenner bittet um Bornadme' der Wahl, wodurch bekundet werde, daß Gemeinschaft d.er Sprache, de» BlnteS und der stultnr stärker ist als der vorübergehende ZnfallSwelle,ischla^ der Tagesereignisse. (Beifall.) DaS HauL stinrmt dem Vorschläge auf Vornahme der Wahl zu. Staatssekretär Bauer begründet sodann die vier etngebxachten SozialisierungS ge setze. Tr hefpricht znnüchst den Gesetzentwurf betreffend die Errichtung der Betriebsräte. Der Unternehmer stand früher den Arbeitern alS eine Obrigkeit gegenüber. Er vereinigte in feiner Hand dis gesetzgebende,, voll^ehmd? «nb richterliche Gewalt Über die Arb-mer. Dieser AbsolutirmuS ln der Fabrik ist allmählich unterböhlt worden durch die systematische jahrzehntelange Arbeit der Gewerkschaften, denen später die Angestelltenorganisationon gefolgt sind. Der Entwurf stellt den Grundsatz auf, daß in allen Dfegen. die unmittelbar das Interesse per Arbeiter und Angestellten berührn«, kein absolute- Gebot des Unternehmers mehr entscheidet, sondern Nur die Dereinbarrmg zwischen der Betriebsleitung und den Arbeitem und Angestellten. Dis Betriebsräte haben durch den Entwurf vor allem daS Recht, unmittelbar mit.niwirken an allen isnen Fragen, die das Wohl und Wehe der vArbeitev in dem Betriebe berühren, andererseits begrenzt der Entwurf aber die Stellung des Betriebsrates nicht auf die sozialen Fragen im engerwl Sinne nicht auf die Festsetzung der Arbeits-, vedkngungen, der Löhne usw., sondern er setzt auch fest, daß die Betriebsräte in gemeinsamen Deraturigen mit dem Betriebs- Inhaber über die Grundsätze der Geschäftssührung, Über die Verbesserung der GeschästKelnrichtungen beraten soll. Er gibt dem BrtrfeLKrate da- Recht, Einsicht zu verlangen in die Bilanz und die Lohystatistik des UnternehinenS und «lieft auf die wirtschaftliche Leitung deS Unternehmens Einfluß zu gewinnen. Der Entwurf soll eine erzieherische Funktion Mlsüben, indem er allmählich den Stab von Angestellten und Arbeiter», die bierdurch die eigentlichen Träger der Sozialisierung sein werben, zur Mitarbmt au der Organisation unserer Produktion heran zieht. Der Staatssekretär bespricht sodann die drei Gesetzentwürfe, welche die Sozialisier u ng selbst für eine Reihe von Industrien dorbereiten sollen, indem sie der Negierung die dazu nötigen Vollmachten geben. WaS die Vorlage betreffend Enteignung von WirtschaftSbetrieben anlangt, hat sich die Oesfentlichkeit vor allem dafür interessiert, ob mit oder ohne Entschädigung, enteignet werden soll. DaS Eigentum ist wie jeder ander» Recht vom Staate verliehen. Der Staat kann daS Recht, daS er gegeben hat, auch widerrufen, wieder au sich ziehen, und eS obliegt ihm selbst, festzustellen, unter welchen Bedingungen er eS tun will. Wir lehnen daher eine Enteignung ohne Entschädigung durchaus nicht prinzipiell ab. Bei der heute eingeb rächten Vorlage handelt rS sich um entschädigungSkofe Enteignung von Voluptuarbesitz. Ob er auch auf! WirtschaftSbetrirbe anwendbar ist, müßte Gegenstand sorgfältiger Erwägung sein. Die Expropriation, die notwendig ist als die Grundlage der Sozialisierung, muß sich da in einer komplizierteren Weise vollziehen. Hier müssen wir deutlich die Enteignung der Betriebe von der Enteignung der Vermögen scheiden. Der Gefetzenttvurf bandelt ausschließlich von der Enteignung dar Betriebe. Der Kapitalist verliert durch die Enteignung die Unternehmerjnnktion, daS Unternehmerrisiko, aber damit. natürlich auch die Unternehmennacht und den Unternehmergewtnn. Nicht expropriiert -ist damit sein Vermögen, da er ja für die Aktie ÄblSsungSobligationen eintauscht. Aber die Expropriation de» Vermögens förarte nicht durch die Konfiskation gelöst werden, da diese nicht zu unterscheiden vermöchte zwischen dem, WaS dem Großen, und dem, WaS dem Kleinen, was dem Inländer und waS dem Ausländer gehört, sondern sie könnba nur gelöst werden durch die verfeinerten Methoden der Besteuerung dsS arbeitslosen Einkommens, durch die Vermögensabgabe oder durch eine Reform de- Erbrechtes. WaS hie Lemefsnag der Entschädigung anlangt, wurden zwei verschiedene GrsichtSpnulle gegeneinander gestellt. Einerseits wurde angeführt, daß man dir Entschädigung hinreichend, bemessen müsse, damit die Betriebe, die vorläustg «och in Privathänden bleibe», aber die Enteignung für die tzutunft u fürchten hätten, nicht etwa abgeschreckt werden von der nvestittonStAtigkeit, an dar dis Volkswirtschaft ein Znter daniit die ganze SozialisierungSaktion ihres Erfolgeberanbon würden. Es war notwendig, einen Mittelweg einzuschlagen.' Bei der großen Mannigfaltigkeit der Fälle wird enotwendig sein, dem Richter Freiheit zu geben, damit er dfej Bemessung der Entschädigung dem paffen kann. Wir glauben, daß b als eine Weisung für das Gericht, »ahmsloS anzmv«ideude Maßregel Mit diesem Gesetzentwurf steht in engstem _ der Gesetzentwurf betreffend oie Bergesellschaftun von Unternehmungen durch Gemeinden, desse« Wesen darin besteht, daß vom Staate daS Recht der Enteignung unter bestimmte« Voraussetzungen auch den Bferfv meinden zugestcmden wird, wodurch den Gemeinden ein toidfe: tiges -Gebiet der Sozialisierung gesichert ist. Sind aber bis Beitriebe enteignet, so handelt es sich darum, jene gesell» schaftlichen Organisationen zu schaffen, in deren Hände dfe Verwaltung der cnteignefen Betriebe übergehen wird. - Dieseut § wecke dient der Entnmrs betreffend di« gemeinwirtschaftlichen nstalten und Gesellschaften gemeinwirtschaftlichen Charakters.. Dieser Entwurf fucht zu vernietden die Gefahr deS Gyn» bikalism uS, daß der Betrieb ausschließlich in die Hände der Arbeiter und Angestellten fällt, andererseits aber auH die Gefahr deS EtatiSmuS, die Gefahr der Uittertoerfunft aller Betriebe unter die staatliche B u r t a n t x a t i ei Die church den Entwurf geschaffenen Gesellschaften sind! jnristlsche Personen, deren Zusammensetzung eine Bürgschaft biete» soll, baß sowohl daS Interesse der Arbeiter und An-, gestellten alS auch die Interessen der Konsumenten und bet;' Gesamtheit gewahrt bleiben. In der Lösung der Fragen wie die erforderlichen Betriebsmittel, die Kapitalien, für di« sozialisierten Unternehmungen zu beschaffen sind, birgt sich ein ganz neuer Grundsatz. ES ist unter anderem denü Staatssekretär der Finanzen daS Recht eingeräumt, 5treditt -instilute und Versicherungsanstalten zur Nebernahme der von den sozialisierten Unternehmungen ausgegebenen Obligationen zu verpflichten. Bisher lag die Verfüanng Über jene große« Massen flüssiger Gelder, die bei de« Banken zusamniensließen, ausschließlich in den Händen d«S Bankkapitals. Wenn dev Staat zrrm erstenmal ausspricht, daß er die Danken und Kreditinstitute verpflichten kann, di^fe Gelder zum Teil irteiner von ihm bestimmten Weise zu verwenden, ist dies dev erste Schritt zur Sozialisierung des BanllvesenS überhaupt^. Der Staatssekretär» verloeist darauf, daß durch diese Gesetz-! enttvürfe im Grunde ein ganz neues Rechtsspstem angebahnt wird, und hebt insbesondere hervor, daß eS der Soztalfe sienlnaSkommission in überraschend kurzer Zeit gelungen seidiese schwierige Arbeit zu Ende zu führen. Schließlich bitter er daS HauS, die Vorberatung dieser Entwürfe so bald alH möglich - zu beenden. (Lebhafter Beifall und Händellatschen.) Unterstaatssekretär Hanusch begründet eingehend de« Gesetzentwurf über daS Verbot der Rachtarbe rt der Frauen und jugendlichen Personen in gewerblichen Betrieben, erörtert die Bestimmungen deS Gesetz«-, über die Dauer der Mindestruhezeit, den Ladenschluß und di« SonntagSmhe im Handelsgewerbe und anderen Geschäfts^ betrieben und erklärt in Besprechung der Vorlage über dfe Errichtung und Unterbringung von VolkSvflegestätte«^ Durch den Krieg wurden der Bevölkerung ss große Wundefe an Dolkskraft geschlagen, daß daS Bedürfnis nach P flegest ä 111» und Heilanstalten heute inS Ungemessenä gestiegen ist. Tausende Jnvalwen erwarten Heilung, tausend^ Waisen müssen von Staat, Land und Gemeind« in Obsorge genommen werden. Er bespricht die Rnter^ ernährung, die erschreckliche Zahl der Opfer der Tube« kttlose und verweist auf die Pflicht der Regierung, dafüü zu sorgen, daß arme und infolge des Kriegeunschuldig^ Leidende durch Pflege und Heilung wieder in die Höh« «bracht werden. Wir bedürfen einer Vermehrung Unseres ilanstalten, Spitäler, Lungenheilstätten und ErholungS» einre. Da dem Staate die Mittel für derartige Bau teuf hlen, müßten Paläste, Schlösser und Luuxsbauten dieses weck zugeführt werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten^ s gehe nicht an, daß auf der einen Seite eine Familfe ein Schloß bewohne, während auf der andercu Seite daN gräßlichste Elend auf der Straße bemerkbar fei. Er wendeh sich gegen die Behauptungen der Presse, die unter anderen^ da- Gesetz als Raubgesetz hinstelle und erllärt, in deH letzten vier Jahxen'sei viel geraubt worden, mehr als Schlösser und Luxus da Uten. Hundert taufen!« ruhen in fremder Erde. Nickst rauben wollen wir, sondern enteignen. Wir haben größere Verpflichtungen gegen die Masse des Volfes als gegen einzelne Familien^ Er bitte im Interesse der Armut und des Elends um rasche? Erledigung all« drei Vorlage». (Beifall bei de» Sozials dewokraten.) H NnterstaatSsekretär G l öck e l begründet de» Gesetzentwurf! betreffend die definitive Anstellung der Be zirkS^ schulinfpektoren, und erllärt, der Umstand, daß disfei Organe nur in einem provisorischen Berhältntsse stehen, bah«! jede», Augenblick ihre- Kostens enthoben werden können, fei keineswegs geeignet, ihre Autorität zu heben. Die fete# Staatsbeamten zu ernennen. \ i weist die Vorlage Über die Er^' Mai und des 18. Novembe« Ruhetage dem Verfassungsausschuß zu. Auch die andere» Vorlagen werden den betrefseirde» AuÄ, fchüssen zugewiese». ß Ueber Antrag El der sch wird mt Beratung d«si SozialisierungSgesetze ein eigener Ausschuß mit 81 Mitglieder»' gewühlt. Diesem Ausschuss« werden, die Entwürfe -ugewiefeW ES wird zur Tagesordnung übergegangm. Widholz referiert über das JnvaliLen» «nd Hinterblicbknenverfergung'Sgefetz erllärt, wir find unS bewußt, daß unsere Aufgabe etae so schwerere ist, alß Deutschösterreich der erste Staat iß. eS wagt, jetzt schon, noch in den uugellärten BÄw hältnissen Maßnahmen auf diesem Gebiet« zu treffen. - Die Verhandlung wird sodann abgebrochen. RW' Weimar werden die Abg. A b r a m. Dr. R a m e k und Doktor W aber sowie die Herren Htllebrand (gewesener Abg«Mi veter) und Professor Dr. Hngelmanu entsendet, Nächst« Sitzung morgen 11 Ühr vornüttagä. v7 daher zu definitiven Präsident Seif klärung de- 1. als allgemeine und UI» der Die Bewachung des Varlamentsqebssudes wa^ heiüe njcht mehr io strenge wie yestern. Nur im Atriums des Danses befand sich ein halber Zug Volkswehr- Doch n»! das ncchegelegeN- IuftizpsML rnÄ ^Lch«us *m fiarksv befttzi. .?A \