Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 50 (9.3.1919)
- Date
- 1919-03-09
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 80 Men, Sonntag Micner Morgenzeitung 9. März 1919 Setze 9 ' ■■■■ .■ ■ I" .■ I. ■ - ...«— ‘ - — - " ■" , -.— 1 n ~ ----- - -— ~ ~ ' ' if. von uns zum teilweisen Begleiche (unser Besitz «an derartigen Effekten ist. gering) , der Lebensmittelsendungen entgegennehmen werden. Nur ist nicht zu begreifen, warum mit der Requirierung noch nicht begonnen wird. . ' ' 1 \t Was die Abstempelung der Banknoten betrifft, so ist endlich von den Behörden definitiv erklärt worden, daß sie am 12. März beginnen und bis zum 34. beendet sein muß. Allein es ist nicht einzufthen, warum in Tschechien, dessen Notenumlauf zumindest doppelt so groß als der unsrige ist, die Abstempelung innerhalb dieser Woche durchgeführt sein wird, während sie bei Uns noch gar nicht angefangen hat. Dazu kommt, daß unsere technischen Einrichtungen bedeutend besser sind. Wieder zeigt sich die berüchtigte Schwerfälligkeit und das Unpraktische unserer behördlichen Verfügungen, denn in der Zeit bis zum 24.d.M. Werde« gewiß große Menge« ungestempelter Kronenrwtett Nus Tschechien zu uns hereinfluten. Warum das StaatSarnt für Finanzen die Angelegenheit derart in die Länge zog, ist unergründlich. Für diese Verzögerung, die jtzder Berechtigung entbehrt, hat die ganze Bevölkerung zu büßen: einerseits wird die MUß nähme der Nötenabschöpfung durch das Hereinftrömen neuer Roten zürn Teil wieder aüfgehoben, und andererseits LleibeN wir; wochenlang hermetisch ' verschlossen und' Müssen ohne Kohle und Mt gänzlich gedrosselter' Lebens- Mtielzüfuhr weiterwirtschaften. Der Begriff des „Wirtschaftens" ist in dieser Woche mehr denn je zur Ironie geworben. Der Eisenbahnverkehr ist auf ein bisher Unerhörtes Mindestmaß eingeschränkt, die industriellen Betriebe liegen still, die Massen hungern» mrd Ären tvirb durch die Möglichkeit einer gänzlichen Verkehrseinstellung und sonstiger Kalamitäten bedroht. Nicht nur unsere Nachbarn, sondern auch das Unvermögen unserer Finanz- und Wirtschaftsverwalter hat sich gegen uns verschworen. Auch ttt der Festsetzung dev Vermögensabgabe läßt man sich über Gebühr Zeit und begünstigt - dadurch die Steuer flucht durch Investierung in Gold, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen, anstatt die Vermögen so rasch wie möglich zu erfassen- Die Absicht, daß die Banken nicht verpflichtet sein sollen, . über die Depots ihrer Kunden den Behörden Auskunft M erteilen, wird von verschiedenen Seiten scharf bökämpft, Nach den in der abgelaufenen Woche bekannt gewordenen Plänen, soll die Abgabe bei Vermögen vön 30.000 Kronen mit 5 Prozent beginnen und gtzstüffelt bis 30 Prozent bei de« großen Vermögen steigen. Obzwar der Betrag von 30.000 Kronen angesichts der stets zunehmenden Devalvierung der Krone (sie wird bald ans ein Fünftel ihres früheren Wertes gefunken sein) sehr niedrig gegriffen ist, fiitö Gerüchte im Umlauf, wonach die Besteuerung bei weit gekilMreN Vermögen beginnen' soll. HerbochnhelM ist .der diesbezügliche Antrag, den dev Verband der Dzialdemokratischen Nationalräte beschlossen hat und der sich auch mit der Regelung der Valuta befaßt: „1. Herabsetzung der Notenmenge; 2. Erfassung der vorhandenen Gold- und Silberbtzstättde und auslärtdischen Zahlungsmittel; 3. Anlage eines Vermögenskatasters auf Grund amtlicher Erhebungen sowie eiöesstattiger Anskunstspflicht der Besitzer und Verwahrer; 4. auf Grund des Vermögens katasters Durchführung einet stark progressiven Vermögensabgabe, die die kleinsten Vermögen entsprechend schont; 5. Verwendimg der Vermögensabgabe schpohl zur AVbürdnng der Kriegsschuld als auch zur intfethmg der Sozialisierung der ittdnstrlellen und landwirtschaftlichen Großbetriebe, vor allem des Berg- und Hüttenbetriebes. Die Mgierung wird ftvner aufgefordert. die hierzu notwendigen technischen und administrativen Maßnahmen mit größter Beschleunigung vorzubereiten." Endlich ist zu erwähnen, daß demnächst Vorschläge zur Ausgabe von Schatzscheinen mit einjähriger Laufzeit zu erwarten sind. Sie sollen Mit 31/2 Prozent verzinst werden. Die erste Emission von Schatzscheinen erfolgte im vergangenen Dezember in Form der 4prozentigen deutschösterreichischen Staatsanleihe, die eine Laufzeit von 2^ Jahren hat. Durch diese Emission sind 570 Millionen Kronen realisiert worden. Da durch das provisorische Budget dem Finanzsekretär 2000 Millionen bewilligt wurden, bleiben, noch 1430 Millionen zur . weiteren Benützung. Man hofft, durch die Ausgabe neuer Schatzscheins der Natettüberschwemmung und einer weiteren Inflation vorznbeugen. Ob diese Hoffnung sich erfüllen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist es höchste Zeit, einen Versuch zu machen; denn nichts spricht deutlicher als die drei Tatsachen, daß die Kronen in der Schweiz fast schon auf 22 gesunken sind, daß die Schweiz sich gegen jeden weiteren Krvnenzufluß abgesperrt hat und daß unsere Notenzirkulätion nach dem letzten Bankausweis * b-cn Betrag von 37,7 Milliarden erreicht hat. L. L. Die Währungstrennung. Von De. Fritz Saffir» Direktor-Stellvertreter des „Koirlpasr", Allgemeine Oesterreichische Kreditverstcherungsbank. - Die durch die Vollzugsanweisung des deutschvsterrcichischen Staatsamtes der Finanzen vom 28. Februar 1019 Versuchte Neuordnung der Währungsverhältnifse in Deütschösterreich trägt sozusagen provisorischen Charaklor. Dies erklärt sich daraus, daß all« von Dtntschösterreich auf diesem Gebiete gegenwärtig getroffene« Verfügungen in letzter Linie Abwehr^, bezielnmgstveise RetorsionsmWlahmen darstellün. Eine definitive Regelung der Währungsverhältnisse, so wünschenswert sie wäre, kann wohl kaum ernstlich erwogen werden, bevor die Friedenskonferenz gesprochen hat, bevor die Grenzen des Staates bestimmt sind und namentlich bevor die Frage des Anschlusses an das Deutsche Reich geklärt ist. Nichtsdestoweniger können wir uns nicht verhehlen, daß auch die provisorische Neuordnung der Währungs- Verhältnisse in jener primitiven Form, wie sie die oberwähnte Vollzugsanweisung. man möchte am liebsten sagen, skizziert, für unsere Wirtschaft all« Rechtsfragen aufwirst, die eine Währungsänderung mit sich bringt. Der Inhalt der Misten Rechtsbeziehungen besteht in Forderungen auf die Leistung einer bestimmten Geldsumme, einer bestimmten MeNtze von Währungseinheiten. Solange ein Währungssystem, als solches nicht geändert wird, kommen die Wertschwünknngen des Geldes zwar auch zum Bewußtsein der hierdurch Betroffenen, die Folgen werden aber als etwas Unabänderliches hingenommen, und der Gläubiger fühlt sich rechtlich nicht benachteiligt, wenn ihm der Schuldner die gleiche Quantität derselben Münze zurückerstattet, obwohl deren Kaufkraft im inneren oder deren Verhältnis zur Auslandswährüüg sich in der Zwischenzeit geändert hat, so daß die Leistung des. Schuldners nicht mehr dieselbe Vermögensmacht.repräsentiert/wie seine eigene, zeitlich zurückliegende Leistung; Anders ist es bei einer WährungsäNderuttg, Mag sie die Währungsbasis oder die Währungseinheit betreffen, oder mag sie auch nur, wie es jetzt d'er Fall ist, darin bestehen, daß die gesetzliche Annahmepflicht Nur auf einen Teil der im Inlands zirkulierenden Währungseinheiten eingeschränkt wird. In diesem Falle muß der Ge'etzgeber auf die KvnLinüi.ät des wirtschaftlichen Verkehres bedacht sein. Er muß spätestens im selben Momente, in welchem das neue Währungsgeld in Erischeinung tritt, bestimmen, in welcher Art die auf die alte Währungseinheit laut enden Forderungen nunmehr nn neüen Gelde beglichen werden können, er muß, wie man sich technisch anSdrnckt, die Relation zwischen aliet Md neuer Währung festseheir. .Es braucht.an dieser Stelle Nicht des näheren aus geführt werd en, aus welche Momente der Gesetzgeber bei Bestimmung der Relation M'icksicht nehmen soll und kann. (Innerer, das heißt Münzwert odep Kurswert zur Zeit der WährUNgsäNderuNg oder zur Zeit der Begründung' der Schuldverhältnisse -^-'fiehe ßß 88'K und 889 a. b. G. B.) Für de N g d g e N wä r t igen F a i l er s che int es Wbhl außer Zweifel, daß Nur die Relation 1 r.lDiy Frage köüllut.. Es inckerliegt aber Wohl ebenso keinem Zweifel, daß. mit der.Festsetzung diesev Relation der Mit dtzr gegenwärtigen Währnngsändernng zusammenhängende Fragenkomplex weder befriedigend, Nych vvllkontMn gelöst ist. Im Gegensatz zu allen, bWtzr in. der Atzschichte des .Geldes vörzerMMn MährlMgscnlderungenim vorliegenden Falle der Wert.der neuen Währung nicht fixiert, eslläßt sich auch Nicht a n n ä h e r n d übersehen, welche, Bewertung - die deutfchöfterreichische Krone in der nächsten Zeit gegenüber den Auslandswährungen erfahren wird. Bei der gegenwärtigen Währungsänderung. taucht aber noch ein wirtschaftliches Phänomen 'auf, welches, allen sonstigen Währnngsän.dernngen. fremd, war. Diese WähtuNgSänderung ist zugleich eine Währ u n g strenNNng. Alle Guthaben und Forderungen, welch-r unsere GtaatSalkgehorlgen in der bisherigen Währungsgemcinschaft befaßen, tverden plötzlich Mnz oder teilweise zu Devisenf0rder nngen oder V aluLasch ulb e N. Von der Entwrck'ung teS Ku: ses'ter teukschösterreichischen Krone gegenüber der Lschecho-slowakischen oder der polnischen oder der ungarischen' wird also abhängen, öb ein großer Teil dör hiesigen' Institute,. Firmen und Einzelpersonen über Nacht unvermutet und unverdient sich bereichern kölmen oder geschädigt werden, je nachdem, wo und mit wölcher Krone ihre Gnthabungen und wo ihre Schulden zahlbar sind. Sowohl wirtscha^tsvolitifch als.auch vom Standpunkt dSr sv na en Gerechtigkeit'wäre e? 'natürlich wün-- schenstoert, derartige ermögensverjchiebungen durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu verhindern. Daß dieser Erfolg nur unter den eigenen Staatsangehörigen durch eine AusgNchung der unverdienten Bereicherung einerseits und des unverschuldeten Schadens andererseits geschehen könnte, erhellt von selbst, da alle gesetzlichen Bestimnrungen, die wir über die rechtlichen Folgen, der Währungsänderung treffen können, zunächst Nur in Deutschösterreich Geltung haben. Wenn wir zum Beispiel gesetzlich festlegen würden, daß die Erfüllung aller Verpflichtungen unserer Staatsbürger im tschecho-slowakischen Staate auch mit deutschösterreichischem oder sogar auch mit unabgestempelten alten Kronen erfolgen kann, so kommt die Gunst des Gesetzes nicht jenen zugute, die im tschecho-slowakischen Staate exeguierbares Vernrögen besitzen oder an der Fortdauer ihrer Geschäftstätigkeit, bedeutsame Interessen haben. In dieser Lage befinden sich aber wahrscheinlich gerade die meisten Schuldner, welche hier in Frage kommen, nämlich die Kreditinstitute und Versicherungsanstalten. Die wirtschaftlichen Folgen der Währungßänderung wären für diese wichtigen Interessentenkreise also nicht befriedigend mit der einfüchen gesetzlichen Vor-, schrift gelöst, welche bezüglich der ErfülluttgsvalUta den ' Erfüllungsort oder die Staatsbürgerschaft, beziehungsweise den dauernden Wohnsitz des Gläubigers . in Betracht zieht, ohrw daß es gelingt, in den Staatsverträgen mit den anderen Nationalstaaten hierüber eine Einigung zu ernelen, In diesem Zusammenhangs sei nur auf die berühmten Couponsprozesse der Sieb» zigerjahre des vergangenen Jahrhunderts hingewiesen» bei welchen österreichische und französische Gerichte genau entgegengesetzt entschieden. Die rechtliche Regelung der Frage, in welches Valuta die Forderungen der neugeschaffenen ,,Wäh» rungsausländer" von Deutschösterreichern zu erfüllen sind, kann vielleicht überhaupt nicht wirklich gelöst wer» den, bevor lvir die Rechtsfolgen der Währungsänderung in den Nationalstaaten kennen, was bis jetzt noch nicht der . Fall ist. Wir dürfen irr der ganzen' Frage nicht außer Äugv lassen, daß wir aus'tausenderler Gründen die Defensivstellung nicht verlassen und in keinem Punkte über das unbedingt notwendige und zulässige Maß -der Notwehr hinausgehen sollten. Es obliegt dem Gesetzgeber aber schließlich noch eine andere Gruppe von Rechtsverhaltinssen,. welche durch die Währungsänderung ganz besonders Betroffen toer» den, zu regeln. Wir meinen damit die Guthaben read Forderungen, der Ausländer in den neutralen und ehemals feindlichen Staaten, also im früherenZollauslande. Diese spielen für uns momentan schon deswegen eine größere Rolle als für die anderen Nationalstaaten, weil in Wien die Zentrale der Geldinstitute und Unternehmungen tvar, welche solche Verbindungen mit dem Auslande in erster Linie pflegten. Die Vollzugsanweisung will vorderhand offenbar — dev Gesetzestext ist leider nicht ganz deutlich — die Umwandlung solcher Guthaben in deutschösterreichische Währung nicht zulassen. Sie gibt den Auslandsgläubigern für ihre Guthaben bloß freien Abzug, der, da sich die anderen Nationalstaaten zuletzt ist Polen gefolgt — gegen den Zufluß der Kronennoten abgesperrt haben, nur ins alte Zollausland möglich ist. Diese AusländsgläÜbiger hüben daher vorderhand nichts lvie „österreichisch-ungarische Krönennoren", welche bald in allen Nationalstaaten jede Zahlkraft verlieren'und bis M eNdgültitzen Regelung nur Schuldscheine eines Schuldners sind, welcher keine. Rechtsnachfolger und auch keine dem Zugriff dieser Gläubiger moureNtün zUgäUßliche Vermögenswerte hittterlassen hat. Es würde über den Nahmen dieser Ansführüngen weit hinÄnsgehen, wenn wir versuchen "wollten, alle jene politischen, wirtschaftlichen und sozusagen taktischen Momente darzustellen, die auch nur für die provisorische gesetzliche Regelung dieser Frage in Betracht kommen. Diese Ausführungen, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, zeigen jedenfalls, wie ei'nsch neidend unser ganzes Wirtschaftsleben durch den gegenwärtigen Währungskrieg berührt wird und mit welcher Vorsicht jede Maßnahme erwogen werden muß. Trotzdem finden sich fortwährend unverantwortliche Ratgeber, welche die Regierung zu üb erteilten Schritten drängen wollen^ Wenn man das Währungsproble'm nach dem berühmten Rezepte dH. gordischen Knotens entwirren will, so muß man bedenke::, daß cm solcher Schwertstreich zugleich, den kunstvollen Aufbau des Wirtschaftssystems, die Organisationen des Kredits und Handelsverkehres ebenso treffen und zerstören müßte. Den hiesigen Bewunderern des Dr. Raschin kann vor allem nicht deutlich genug vor Äugen geführt werden, daß wir uns Politisch und wirtschaftlich in einer ganz änderen Situatson befinden als die Tschechen. Im übrigen ist es noch keinesivegs erwiesen, daß der jedenfalls kühne u?id großartige Plan des tschechischer Finanzmünsters gelingen, daß das Resultat des Spieles den hohen Einsatz lohnen wird. Nach den bisher vorliegenden Nachrechten ist vorderhand das Gegenteil eingetreten, die Rückbehaliung der Hälfte der zur«.Ubstempelung eingereichtön Banknoten hat zu einer außerordentlichen Verschärfung der Teuerung geführt. Eine wahnsimrige Flucht vor dem Gelde hat begonnen.' Die Leute kaufen alles mögliche zusammen, Um der Z wan gsanleihe zu entgehen. So verschwinden znnc Beispiel die Briefmarken einfach vollständig ans. dem Verkehr.. ... Man mag mit Dr. Raschin über die Form, in welcher er die versteckten Vermögen zu erfassen und der staatlichen Steuerhoheit dienstbar zu machen sucht, nicht einverstanden sein, das Prinzip der möglichst restlosen und raschen Erfassung aller Vermögen uuö insbesondere des im Kriege eingetretsnen Vermögensznwachses ist unbedingt gut und auch' für, unL empfehlenswert. Von diesem Gesichtspunkte ist auch' die Kundmachung des 'deutschösterreichischen Staatsamtes der Finanzen, welche die Registrierung größerer, in den Händen einer Person befindlichen Banknotenmengei: ermöglicht, zu beurteilen.. Selbstverständlich darf datz nicht als Vorbereitung einer einseitigen Besteuerung des Banknotenbesitzes gedacht sein. Eine solche Absicht müßte in den Anfängen mit aller Entschiedenheit bekänipft werden. Sie wäre ebenso, ungerecht wie anti-' sozial, sie würde in erster Linie die kleinen Leute treffen und die großen Besitzer dev Sachgüter, vor allem den Grundbesitz überflüssigerweise verschonen. Abbürdung der Kriegslasten muß gewiß erfolgen. Sie harf niemals darin bestehen, daß ohne Berücksichtigung des wirklichen Vermögensstandes bloß der Noten- oder Kriegsanleihebesitz herangezogen wird. Wien als Berkehrsmittelprmkt. ticber diesen Gegenstand sprach in der letzten VosweUiUiunlantz des Nnderösterreichismen Gcwerbeveremes Dr. Vü» Krakauer. Der Verkehr vom Westen nach. Oster, mm Westen musst vor allem verbessert, bic Wcstbahii siir einen /