Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 29 (16.2.1919)
- Date
- 1919-02-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien. Sonntag Wiener Morgenzeitvng_ 16. Februar 1919 Nr. 29 unter fremder Souveränität gestandenen Territorien regelt. Die Gebiete, welche früher dem türkischen Reich angehört - haben, sollen unter eigener Verwaltung stehen und so lange die Hilfe und Vormundschaft einer Schutzmacht genießen, bis sie zur vollen Selbständigkeit reif sind. Die Auswahl dieser Schutzmacht, welche als Mandatar des Völkerbundes handelt, wird dem betreffenden Volke selbst überlassen. Der Völkerbund, so heißt es, betrachtet es als feine heilige Ausgabe, diese kleinen, unselbständigen Völker zu beschulen und sie zum Eigenleben zu führen. Entsprechend den Beitimmungen dieses Artikels muß auch das jüdische Palästina behandelt werden. Hier kompliziert sich die Aufgabe, weil es sich gleichzeitig um ein riesiges Kolonisationsproblem und die Organisation einer Einwanderung handelt; dieser Prozeß der Besiedlung kann nur unter der Mithilfe einer starken Macht vor sich gehen. Das jüdische Volk hat in allen Teilen der Welt einhellig den Wunsch ausgesprochen, daß Großbritannien diese Macht sein soll. Da in den Völkerbund auch die unter Schutzherrschaft stehenden Länder, soweit sie Selbstverwaltung genießen, ausgenommen werden, so wird auch das jüdische Volk Mitglied des Völkerbundes sein. Daraus ergeben sich große Perspektiven. Einerseits wird die Möglichkeit bestehen, auch für die Juden Gerechtigkeit vor dem internattonalen Forum zu fordern, wann immer ihr Recht verletzt wird, andererseits wird das jüdische Volk dazu beittagen können, die Beziehungen zwischen den Völkern immer enger zu - gestalten und durch seine tätige Mitarbeit zu bewirken, daß der Bund der Sieger zu einem wirklichen Völkerbund wird. Unsere Hochschulpolitik. Das »Prager Sagblatt* veröffentlicht eine Unterredung mit dem Staatssekretär des tschecho-slowakifchen Schulministeriums Prof. D r t i n a über die Frage der Prager deutschen Hochschulen, in welcher der Staatssekretär unter anderem folgendes sagte: »Der Standpunkt der Regierung, daß die Universitätsfrage erst nach der Friedenskonferenz im Einvernehmen mit den deutschen Mitbürgern gelöst werden soll, wird erheblich erschwert durch gewisse Vorkommnisse auf deutschösterreichischer Seite. Ich hebe nur folgendes hervor: Am 1. Jänner 1919 wurden tschechische Mitglieder der deutschen Hochschulenin Deutsch österreich ihres Dien st-es enthöbe n und beziehen seit dem 1. Februar 1919 keinen - Gehalt mehr, wurden also glatt auf die S t r a ß e, ge f r tzt. Ich nenne zum Beispiel den Professor P e i S k e-r,. Direktor der Umversita'tsbib!othek in Graz, Dr. Hrozny, tu v. Professor und Bibliothekar an der Wiener Universität, Professor B o n d r a k, den Slawisten der Wiener Universität, und Dr. S u t tn a r, Bibliothekar, ebendort gnd andere. Dieser" Borgang ist nicht nur inhuman, weil GelchÄe von Ruf wie Dienstboten weggeschickt werden, er wirkt auch-deshalb verletzend,' weil es doch zmnindest Pflicht der deutschösterreichischen Regierung gewesen wäre, sich mit der rschecho-slowakischcn Negierung in - Verbindung zu setzen und nicht einseitig vorzugehen. „Ein weiterer Grund, der im Schnlausi'chusse und der Ocffenklichkeit böses Blut erzeugte, war die Ablehnung eines von uns gestellten.Bernnittlungsantraaes bezüglich des Besuches der Tierärztlichen Hochschule in Wien durch die, tschechische Studentenschaft. Wir haben provisorische Kurse für den ‘ 1. und 2. Jahrgang in Prag eingerichtet und ersuchten die Wiener. Regierung, wenigstens den in Wim immatrikullerim Hörern des 3. und 4. Jahrganges in Wien solange den Besuch zu gestatten, bis wir auch für diese Hörer die entsprechenden Einrichtungen treffen, können. Wien antwortete uns jedoch, daß inerster Reche die Hörer aus Deutschösterreick. dann Deutsche aus den Sudetenländern und erst wenn noch Platz bleibt, die tschechischen Hörer zur Fortsetzung ihrer Studien in Wien zugelasscn werden können. Durch dieses mangelnde Entgegenkommen sind direkt Existenzen gefährdet, ist tiefe Bestimmung erzeugt worden. Wohl sind an diesen Borkommnisim nicht unsere deutschen Mitbürger schuld, aber da lerder das eine Volk gegen das andere steht, sind Retorsionsmaßregeln begreiflich." . Aus diesen Äußerungen geht klar hervor, wie die beschränkte Politik unserer Unterrichtsoerwaltung vor allem die Deutschen selbst schädigt. Man kann nicht mit dem Kopf durch die Wand rennen. Krieg, Niederlage und Revolution haben nicht genügt, um das überhebliche und unduldsame deutsche Herrschergesühl zu beseitigen. Mit Antisemitismus allein kann man nicht regieren. ___ Die Waffenstillstands- Kommission in Trier. Erzberger klagt die Entente unnützer Grausamkeiten an. WB SetUtt, 15. Februar. Aus Trier wird gemeldet In der gestrigen Sitzung der Wasfenstillstandskommission sprach Reichsmimster Erzherger einleitend von den schweren Bedingungen, welche die Entente dem Deutschen Reich auferlegt habe^ Deutschland habe sich bemüht, die eingegangenen Berpflichtimaeu in bezug auf das abzuliefernde Material durchzusühren und schil dert die folgen, die für das deutsche Wirtschaftsleben daraus entstanden sind. Um das Schlimmste von Deutschland abzuwendcn. verlangt Exzberger Kompensationen in der Ma terialfrage. Erzberger vertritt dann in nachdrücklicher Weise den deutschen Standpunkt m der Frage der deutschen Kriegsgefangenen. Das dcuckche Volk befindet sich über keinen der Punkte, die mit dem Wasfenstillstandsvertrag im Zusammenhang stehen, in so fieberhafter Erregung wie Über die Kriegsaefangenenfrage. Erzberger wendete sich an Marschall F o ch, der sofort den Befehl zur Freilassung der Kriegs- und Zivilgrsangeuen geben möge. ' Bei dem Punkte des Schiffahrt- und Lebensmittel a b l i e f e r u n g s - A b k o m in c h ä wandte sich Erzberger an Amerika. Er nannte dann die Zahl der Toren, die die Hungerblockade von Deutschland gefordert habe und noch fordere. Redner schließt: Verlassen Sie ihre Politik ocr rücksichtslosesten Ausnützung der Macht, seien Sw sich bewußt, daß wie im Emz Heben euch int Lrben der Völker die Gewalt p o l i t i k s i ch bitter r ä ch e n m u ß. Das Statut des Völkerbundes. Die Exekutive wird aus den Ententestaaleu gebildet. — Aufhebung der Geheimverträge. — Sorge für die kleinen Völker. ariS, 14. Februar. Der Entwurf für den Völkerbund beginnt mit einer kurzen Einleitung, worin die vertragchließenden Mächte im Hinblick auf das Ziel, einander Frieden und Sicherheit zu verbürgen, durch die Verpflichtung, nicht zu Kriegshandlungen Zuflucht zu nehmen, Vereinbarungen über Bestimmungen des Völkerrechtes zu treffen, die Gerechtigkeit hochzuhalten und innerhalb ihrer Sphäre die geschlossenen Verträge zu achten, folgend« Verfassung des Völkerbundes annehmen: Artllll 1. Die Aktion der vertragschließenden Telle wird durch Tagungen von Delegierten verwirklicht, die die Vertragsstelle vertreten, sowie durch häufigere Sitzungen eines exekutiven Rates und durch ein internationales Sekretariat, das am Sitz des Bundes mit ständigem Charakter errichtet wird. Artikel 2. Die Sitzungen der Delegiertenversammkung werden in bestimmten Zeiträumen oder fallweise abgehalten werden, so oft die Umstände-es erheischen, in. das TätigtSgebiet des. Bundes *gehörende Fragen zu verhandeln, e versammelten Delegierten werden am Sitz des Bundes oder an jenem Ort tagen, der als geeignet erachtet werden wird. Die Versammlung wird aus Vertretern der vertragchließenden Teile ’ bestehen, deren jeder eine Stimme hat, «dochnicht mehr als drei , B'ertr.eter wird stellen können. Artikel 8. Deb exekutive Rat wird sich aus den Vertretern der Vereinigten; Staaten von Amerika, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Japans sowie aus Vertretern von vier anderen Staaten zusammensetzen, die Mitglieder des Bundes sind. Die Bezeichnung der letzteren erfolgt durch die Versammlung der Bundesdelegierten. Der exekutive Rat versammelt sich von Zeit zu Zeit,'sobald , die Umstände es erfordern, mindestens aber einmal. jährlich,' um alle Fragen deS Weltfriedens zu behandeln. Jede Macht, deren Interessen unmittelbar durch eirze auf der Tagesordnung der Sitzung des Exekutivrates stehende Frage berührt sein sollten, wird eingelaven werden,-an der Sitzung teilzunehmen. Die Entscheidung des Rates wird die betreffende Macht nur bann binden, wenn sie zur Sitzung geladen war. Ärlikel 4 bestimmt, daß alle Fragen deS Verfahren- und der Zusammensetzung der Kommission durch Mehrheitsbeschlußder vertretenen Staaten zu regeln fein werden., , , Die Artikel 5 und 6 bestimmen die Organisation des Sekretariats, dessen Vorsitzender durch den Exekutivrat ernannt werden wird. Arltk.l7 besagt.: /Die Zulassung von Staaten, die den. gegenwärtigen Vertrag nicht unterzeichnen, zum Völkerbund kann nur mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der in der Versammlung der Bundesdelegierten vertretenen Staaten tzeschehen. Es werden nur Länder mit, Selbstverw altung zugelassen werden können, ^orin Dominien und Kolonien inbegriffen sind. Keine Nation ' wird zugelassen werden können, wenn sie nicht in der Läge ist, effektive Bürgschaften für ihre loyale-Absicht zu geben^-daß sie die internationalen V e r p s licht, u tt ge» beobachten werde, und wenn sie sich nicht den 'Grundsätzen anheqüemt, die der Bund bezüglich ihrer' Stteitkräfte und ihrer Armee- und Flottenrüstungen wird aufstellen können. . Die nächsten Artikel bestimmen dtk Ausmaß der Rüstungen (Artikel 8) durch eine permanente Kommission (Artikel 9), Sicherungspflicht für die Integrität und politische Unabhängigkeit' der einzelnen Bundesgenossen (Artikel Ivf, Intervention des Bundes bei Kriegsgefahr (Artikel 11) und bei Differenzen zwischen Bundesmitgliedern (Artikel 12). In Artikel 13 verpflichten sich die Bundesmitglieder, ihre Differenzen e i n e m S ch i e d s g e r i ch t zu unterbreiten, Artikel 14 die' Schaffung eine- , internationalen Gerichtshofes, Artikel 13 umschreibt die Kompetenz des Exekutivrates bei der Beilegung von Differenzen, die dem Schiedsgericht nicht unterbreitet werden können. Di« folgenden Punkte, Artikel 13 bis 17, betreffen technische. Bestimmungen und die Art der Behandlung von Differenzen zwischen Bundesstaaten und anderen Staaten. Artikel 18. Dem Bunde wird die allgemeine K o ntrolle über die Waffen und die Munition in jenen Ländern übertragen, in denen diese Kontrolle im allgemeinen Interesse als nötig erachtet wird. Artikel 19. Folgende Grundsätze finden auf die Kolonien und jene Gebiete Anwendung, dle infolge des Kriegenicht mehr unter die Souveränität jener Staaten fallen, die sie früher beherrscht haben, und die von Völkern bewohnt werden, die nickt fähig sind, unter den besonders schwierigen Verhältnissen der modernen Welt sich selbst zu regieren. Die Wohlfahrt und die Entwicklung dieser Völker bildet eine heilige Mission der Zivilisation, die dem Völkerbund anvertraut ist. Dle beste Methode, diesen Grundsatz praktisch zu verwirklichen, besteht darin, d.te VormundschaftdieserVölker de »entwickelten Nationen anzuvertraueu» die infolge ihrer Hilfsquellen, ihrer Erfahrung oder ihrer geographischen Lage am besten geeignet sind, diese Verantwortlichkeit zu übernehmen. Sie werden diese Vormundschaft als Beauftragte und im Namen des Völkerbundes ausüben. Der Charakter dieses Mandats muß entsprechend dem Entwicklungsgrad dieser Völker, der geographischen Lage ihres Gebietes, ihren wirtschaftlichen Verhältnissen usw. verschieden sein. Gewiss« Gemeinwesen, die ehemals dem ottomanischen Reich angekörten, haben einen solchen Entwicklungsgrad erreicht, d a ß i h r Bestand a l s u n a b h ä n g i g e Staaten un/er Beihilfe der Ratschläge und «i der UnterstAtzung der Auftragmächte hinsichtlich ihrer Verwaltung provisorisch anerkannt werden kann bis zu dem Augenblick, wo sie sich selbst regieren können. Die Wünsche dieser Gemeinwesen entscheiden über die Wahl der zu beauftragenden Mächte. Der Entwicklungsgrad anderer Völker, insbesondere derjenigen tn Zentralasrika, verlangt, daß ein Mandatarstaatdie Verwaltung dieser Gebiete übernimmt unter der Bedingung, daß er die Verhinderung von Mißbräuchen, wie Sklavenhandel sowie Handel mit Waffen und Alkohol garantiere, und die Gewissens- und Kulturfreiheit gewährleistet. Den Eingebornen darf keine militärische Ausbildung gegeben werden, ausgenommen für dis Bedürfnisse der Polizei und der Gebietsverteidigung. Die anderen Mitglieder des Völkerbünde-, werden hinsichtlich des Güteraustausche- und des Handels gleichgestellt werden. Gebiete wie Südwestafrika und einige Inseln des pazifischen-Ozeans können wegen ihrer schwachen Bevölkerung, ihrer Entfernung und der . gemeinsamen geographischen Grenzen mit den Kolonien deS Mandatarstaates, am besten durch den Mandatarstaat alS integrierender Bestandteil dieses Staäleverwaltet werden, unter Vorbehalt der weiter oben fest- Äen Garantien, und indem der Mandatarstaat einen jähr- Bericht erstattet. Wenn kein früheres Abkommen vorhanden ist, so wird der Statudurch einen besonderen Akt vom Exekutivrat festgelegt. Eine Kommission wird am Sitz des Bundes die jährlichen Berichte der Mandatarstaaten entgegennehmen, sie prüfen, und bei der Beobachtung der Klauseln des Mandates Mitwirken. In Artikel 29 erklären die Mächte ihre Geneigtheit, billige und menschliche Arbeitsbedingungen für die Männer, Frauen und Kinder ihrer Gxbiete einzuführen und aufrechtzuerhalten. Sie werden ein permanentes Arbeitsbureau schaffen, das einen integrierenden Bestandteil der Organisation des Völkerbundes ausmachen wird. Artikel 21. Durch Vermittlung des Völkerbundes werden Maßnahmen getroffen, um die Freiheit des Verkehrs nnddiegleichmäßigeBehandlungdesHandelunter allen Mitgliedern des Völkerbundes zu sichern und aufrecht zu erhalten. Die folgenden Artikel 22, 23 und 24 heben alle bisherigen Scheinverträge auf. Artikel 23. Die Mächte verpflichten sich, jede- Abkommen unter sich, das mit dem gegenwärtigen Pakt unvereinbar ist, aufzuheben, und in Zukunft keinen Vertrag abzuschließen, der mit dem genannten Pakt unvereinbar ist. Wenn die Mächte, die schon von Anfang an oder in der Folge den Völkerbundspakt unterzeichnet haben, vorher Verpflichtungen eingegangen waren, die mit dem gegenwärtigen Pakt unvereinbar sind, müssen sie sich dieser Verpflichtungen sofort entledigen. Artikel 29. Die Zusätze zum gegenwärtigen Pakt werde» nach ihrer Ratifikation durch die Staaten, deren Vertreter den Exekutivrat bilden, und durch drei Viertel der Staaten, deren Vertreter die Versammlung der Delegierten bilden, in Kraft treten. Der neue Waffenstillstandsvertrag. Verbot einer Offensive gegen Polen. Weimar, 15. Februar. (Wolff-Vur.) Das Zusatzabkommen über die Verlängerung des Waffenstillstandes enthält folgende Bestimmungen: 1. Die Deutschen müssen alle O f f e n s i v b ewegungen gegen die Polen aufgeben und ihre Truppen dürfen folgende Linien nicht überschreiten : Von der russischen Grenze — westlich Luisenselde — westlich Groß-Neudorf — südlich Brzoza — nördlich Schubin — nördlich Exin — südlich Samotschin — südlich Chodziesen (Kolmar) — nördlich Czarnikau- — westlich Biala — westlich Birnbaum — westlich Bentschen — westlich Wöllstein — nördlich Lissa bis zur schlesisch-russischen Grenze. 2. Der Waffenstillstand wird , auf unbefristete Zeitdauer mit dreitägiger Kündigungsfrist verlängert 3. Die Ausführung der früheren 'Waffenstillstandsbedingungen wird fortgesetzt und zum Abschluß geführt. Die Friedenskonferenz. Wilson zufrieden und gut gelaunt. Paris, 15. Februar. (Tcl.-Komp.) Präsident Wils o n soll nach Brest von George Longues, Andreas Tardicu, Herr und Frau Josierand und General Leonard begleitet werden. Mit Wilson reist gleichzeitig General Hard, General Grapson, Lcbensmittclkontrollor Hoover sowie die Sekretärin der Frau Wilson- Bor seiner .Abreise empfing Präsident Wilson Vertreter der Presse« Er war sehr aufgeräumt u u d zufrieden, wie diejenigen, die ihn kennen, ihn noch niemals gesehen haben. Wilson über Vas Völkerbundprojekt und die Völkerversöhnung. Paris, 15. Februar. (Havas.) Ministerpräsident C l em e n c e a u eröffnet die Sitzung und erteilt dem Präsidenten Wilson das Wort, der in englischer Sprache aussührt: Er sei glücklich, daß ihm die Ehre zufalle, das von 14 R a t io n e n Unterzeichnete Projekt des Völkerbundes vorletzen zu können. Wenn auch in bezna auf die Modalitäten verschiedene Ansichten vorhanden waren, so sei in bezug aus den Gegenstand selbst keinerlei O p p o s i t i o n gemacht worden. Die Diskussion der Idee des Völkerbundes habe unter allen. Völkern eine Art von begeisterter Strömung hcrvorgerufen. Die öffentliche Meinung der gesamten Welt werde glücklich sein, von seiner Schaffung zu vernehmen. Dieses Dokument — fuhr Wilson, auf den'Text deS m seinen Händen ruhenden Entwurfes verweisend, mit ernster Stimme fort — ist die Verurteilung des Krieges. Obwohl das Projekt in seinen Ausdrücken allgemein gehalten ist, bildet es eine endgültige Garantte für den Frieden. Der Präsident fügte hinzu: Der Völkerbund ist nicht nür einOrgander Verteidigung, er wird auch einOrganismus der Zusammen-, arbeit für den Handel, die'Arbeit und d i e I n d u st r i e s e i«. Zum Schluß sagte Redner; Dieses Dokument ist praktisch. Es kann vervollständigt und verbessert werden. Die Gewalt ist besiegt. Die Völker können nun freundschaftlich als Familie und bald als Brüher leben. Lord Robert Ceeil setzte hieraus die; für dm Schutz des Welffriedens befolgten Grundsätze auseinander. Ministerpräsident Orlando drückte seine Befriedigung; aus, ait einem Werte mitgearbeitet zu haben, das nach seiner Ansicht die gesamte Welt erneuern müsse. > Lcon Bourgeois erklärte seine Zustinnnung zum Projekte. Ec schließt mit dem Wunsche, baß dieses Projekt bald daS Gesetz der Nationen sein möge. M a k a n o weist im Namen der japanischen Nation auf die Bedeutung des Projekts hin. Der ciiiglifche Arbeitsntinister Barnes entwickelt die Ansichten der Arbeitcrwclt. B e n i z el o L und Wellington, letzterer namens