Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 17 (4.2.1919)
- Date
- 1919-02-04
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Men, Dienstag Wiener Morgen-ettun- 4. Februar 1618 M, 17 i*aiffa<ii4pMNbMMt 'rin andrer Gesichtspunkt geltend gemacht Wörden, zu ^sftrn Betonung kein anderes Volk so wie die Juden Berufen ist. Nicht nur daß durch demokratische Versassvn- MM tet Staaten wirklicher Bolkswille auch im Völkerj.£*a:ib §«c Geltung bomutt, sondern daß schlechthin daS 'Volk als solches, ganz gleichgültig, ob und.wie es frcctlidi organisiert ist und wie es siedelt, Mitglied -des Bölwrbnndrs wird. Dann und nur dann kann ein wirr-icher Völkerbund entstehen. Der Staat ist nur Aroeckeinrichtung, den sich die Völker schaffen» er di«nL wirtschastliä)6n, Gesellschaftlichen, 'technisches 'i^clnr eines territorial begrenzten Gebietes. Der Völkerbund aörr hat mit solchen Zwecken nichts zu schaffen. Er haftet nicht mt Ländern, sondern «if ’ Mensch-W. Gr soll dis Gemeinschaft werden, in der sich dir uralt« Sehnsucht des Menschengeschlechtes ti» füllt. Hier müssen die Völker mit ihrem Keistigen Wesen', mit «hr er sittlichen Kraft, mtt der Macht ihrer durch .jewchundiwissange Schicksale und Kulturarbeit geläuterten Ir.'aL sich zusümmentun, um Mit reinem Willen LLeg-r zu einander zu suchen, um der Menschheit willen. Es ist daher notwendig, daß die eine Einheit bildenden Pölter zusammengefaßt werden, wo immer sie leben. 'S?) wie der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes , sich nicht auf Staatsvöl^r beschränken kann, sonder» auch den r;a:i.)nalsn Minderheiten in Form einer nationalen Auwur-mre, die Möglichkeit zur Pflöge Wer uralten .Mistigen Traditionen und zur Entfaltung ihrer Anlagen in einer ihrer Eigenart entsprechenden Weife i&lktt muß» so darf auch der Völkerbund nicht als Btartenound. gegründet werden, sondern seine Träger müssen bk als Perfonrnveröände organisierten Völker sein. Nur dann wird auch jedes Volk die Möglichkeit lrsösn. die Gerechtigkeit anzurusen undnur dann wirb das einzig wahrhaft ethische Ziel, der Schutz der kleinen und schwachen Völker, verbürgt sein. Mr Juden haben ein öLsonderes Interesse daran, daß ein solcher Völkerbund geschaffen werde. Denn wir. sind überall auf der Welt sine Minorität und überall der Spiekbalt in den Hängen der Starken, die ihre. Gewalt nach Willkür an uns anslassen können, wenn nicht endlich eine Instanz geschaffen wird, wo auch wir eine anklagende stimme erheben können . . , Soll aber der Völkerbund ein wirklicher Bund sein, so darf er sich nicht darauf beschränken, Kriege;u verhindern und internst Änales Recht zu sprechen. Ein wirklicher Bund, eine wirklich zu tiefst Verb undeue Gemeinschaft kann nur dort entstehen, wo höchste geistige 'Ziele Menschen und Völker in ihrem Dienst zusammen- Schmieden. Dies ist der Sinn der ewigen Vision des jüdischen Volkes, daß alle Völker vereint zu jener Stätte wallen sollen, wo das „Haus Gottes" steht. Das jüdische Volk ist auch in den Zeiten der tiefsten Erniedrigung von dem Bewußtsein' getragen gewesen, daß es auserwählt ist, diese Stätte zu begründen. Es war ein großes Mißverständnis, wenn vor einem Jahrhundert die jüdische Idee der Menschheitsvereinigung so gedeutet würde, daß' die Juden sich ihres Volkstums entäußern und „nur Menschen" sein sollen. Die Menscheuverbrüderung kann nkcht dadurch entstehen, h«rß sich die Volker ihres Wesens begeben, sondern A\nt Sridnrch, daß die Völker sich als Völker zujammenLnu. Das jüdische Volk, das internationale Volk, muß in ihm seinen Platz als Volk, haben; nur so kann es auch für die Menschheit etwas bedeuten. Wilsons Botschaft war eine Hoffnung. Die nächsten Tage werben zeigen, ob das Jahrhundert seinem Ideal reif ist. ___ rM. Der erste jüdische Nationalratslag Ostgattziens in SLanislau. . (Originalberichr der „Mener Mortzmzeitrmg".) t'S- Stnnde des Zerfalls Oesterreich-Ungarns wmden irr deu trtm Tagen des November in allen Ortschaften OstgalizienS Mische O-risnatioNalräte ins Leben gerufen. Der durch di« Landeserrbuirea der jüdisch-naliondlen Parteien in Lemberg gebildete Mische Naüsnalrat kannte, da die Hauptstadt, vom übrigen Ost- --galizieu o^rschnitten war, mit diesen nicht in DerWrrprtz treten. Mvtge der KrkgsrreigMe in Oftgalizrt« sah sich der. jüdische OrtZnativnalrat in Stanislau Über. Anregung und im Einbexrrchmrn rurt dm Orisnationalräten anderer größerer Städte ver- Lulaßt, su-c den 18. Dezember 1918 eine Konferenz aller Octsualisriab.Äe Ostgalitziens nach Stanislau einzuberufcu. Voll den 40 Bezirken des Landes lagen damals 37 östlich der Front, Welche all; ihren Anschluß erklärten. Bei den Beratungen, welche bis zmn :.u. Dezember dauerten, wären 23 Bezirke durch 44 Dkletzirrte de.^eien. . Die.ZusarnmenÄikst hatte, wie der Barfcheübe Dr. Karl Halver« i» der Ecöffnmrgsanfprache darstellte, den Zweck, «das Judentum Ostgalizrens im Inner» zusamnienzuschließen und Tw nach außen eine Vertretung za geben. Ans der Tagchsrdnrmg ftandeir ftlgende Gegenstände: f Die politische Plattform — Nesernit.Jttgm!mr Israel Reich. -Die Grmidbrgs der jüdischen Awononne Referent Dr. %6'n % s a Q L Sozialpolitische und wirtschaftliche Aufgabe. -7- Referent Tr. Hillrl S u st m a n «. Sozial-hygienische Ausgaben — Neirrent Dr. Leo O r d 0 w e r. Provisorisches Organisationsstatut rUi Juden Ostgatiziens — Referent Dr^ ÄleraNde'c R i L t e r- Mi a u u. Presse —. Referent A. L. Schuf ch e i m. Statistisches durrau — Reftrent Dr. Anselm H a l p e r n. Budget —- Mserent Ingenieur Nastali Landau. - Jusvt^e der Berhältnisie in Ostgalizien und infolge bft Antnbrrchnng einer direkten Verbindung smd wic erst heute in der Lage, c\:\tn genauen Bericht über die gefaßten BeschtMe zu veröfinNliche-a: diese Beschlüsse sind von besonderer Wichtigkeit, well in farnu erstenuwl daö politische Programm der oftgalizischen Juden . als. nationale Minorität im emzenen konkret formuliert erscheint. Inzwischen ist van der ^vestukrainischen Nchublr: der Artschl'aß' ' Ostgaliziens m die Maine proklamiert worden, jedoch . hat . die Wesblkramr auch gegejrwLrtig noch emrn solchen Grad der Autonomie, daß die Aufstellung besonderer poktstcher. Fordmwgrn grrechtsertitzt ist. In der 11 k r a ine wurde bekanntlich bereits nach der russischen Revolntion «Nd der SelbstäNdigeMruntz^er Ukraine der jüdischen Nation eine nationale Autonomie gewährt, die ihren deutlichsten Ausdruck in -der Kreierung eines jüdischen Swäts» s^rftariats 'hatte. Räch Vir Besetzung durch die Deutschen wurde in der Aera Skoropadskl die jüdische Autonomie wieder aufgehoben, nunmehr - jedoch nach dern Abzug der Dmtschcn wieder hergrstellt. Auch für die anderen Staaten, in deüen die Inden eine «nschnliche Mnvnrär bilden, ist bas Prögrarnm der ostgalizischeN Nationaltäte von hohem Interesse, da die ausgestellten Forderungen im allgemeine» auch für die arideren"Mder gelte» könne». Was die westlichen Länder, anlangt, muß hier daS Programm natürlich den tatsächliche« Dethälmiffe« und objektiven Bvranssetznngrn mtsprechend modiWrt werden.. Dir Bkschlüsie der ostgastzifchm Nationalröte enthalten in ihrem ersten Teil die Richtlinien für die auswärtige Politik der N»n Fnedeuskonkreß entsandten Delegation Unter Inanspruchnahme deZ'SelbstbestimmrMgsrechD proklamiert der oftgalizische Nationalkongreß zmrächst die volle.N tut r a l it a t des jüdischen Volkes im p 0 ltr i s ch " r u i h e n i s ch e n K 0 n fl.i k t. Inder P al ä st i n a f 0 r d e rung schließt sich der Kongreß dm ForderrMgen der Weltjudenschast an. verlangtDerücksichtignng der nationalen Forderungen der Jude« all« Länder, die Aufnahme des jüdischen Volkes in de« Völkerbund und di« Schaffung eines internationalen Tribunals, die Dewntwortlichkeii der Voller für die von ihnm inszenirrten Pogrome Und Boykottbeweglmgen und Wiedergutmachung aller den Juden im Kriege zugrfügten Schäden. Die Beschlüsse über die jüdische Autonomie tzedm wir, ihrer besonderen Wichtigkeit wegen, im folgenden vollinhaltlich wieder: Grundlage der jüdischen Autonomie. 1. Die Grundlage der Organisation des jüdischen Volles bildet die j ü d i s ch e V 0 l k s g e m e i » d e, welch« auch die Agenden, Rechte und Pflichten der bestehenden Kuktusgemeinden zn Übernehmen hat. 2. Die jüdische Äolltzgemrinde ist die öffentlich-rechtliche Vereinigung aller in «»er oder in Mehrere» Ortschaften wohnenden Jrrden. 3. Der Ilmwng und der Wirkungskreis der VollSgcmeinden wird durch die jüdische Nationallammer bestimmt. t. Die N a t i 0 n a l k a m m e r gcht aus allgemeinen, direkten, gleichen, gcheinim und proportionellen Wahlen der jüdische» Bevölkerung ohne Unterschied des Geschachtes hervor. Alle ins Landesparlameut gewählten jüdischen Abgeordneten haben Sitz und Stimmrecht in der Kammer. ß. Die Nütionallammer ist die a u s s ch l i e ß l i che Retz r ä s e n t a n 3 der Juden, vertritt die Juden in politischer Beziehung und hat die Sie« e T h 0 h e i t. <5. In die K o m Pr 1 e u^tzer Kammer fallen insb^ondvc« die autonome Regelung der nationalpolitischen, konfessionelle«» kulwrellen Ängelegmhriten, wirtschaftlichen «nd sozialen Sonderinferefte» der Juden, wie auch die Bestellung der Vollzugsorgan«. 7. Dir Rrg.elMg des jüdische« Schulwesens wird einem speziellen Schulgesetz Vorbehalten, wobei die Benützung andrrsuationalee Schulen mit« Wahrung der Reziprozität den Juden gesichert wird. 8. Organ der Rationallammer ist der N a t i 0 n a l r a t (Nationalausschvß) auZ besten Mitte zur Wahrung der jüdischen Interesten Mitglieder mit Sitz und Stimme in die Staatsr t g i r r u n g zu designieren sind. 9. Die Wahlen in alle mit anderen Nationalitäten gemeinsame Korporationen erfolgen auf Grund des Nationalk a t a ft r r s. Ist. Die von der Nationallammrr zu bestimMmde N at i» n a l s p r a ch e d e r I« d e n wirb zur Landessprache erhoben. ^Bis zu diesem Zeitpunkt wird die jüdische Sprache als Landessprache betrachtet. Alle gesetzlichen Beschränkungen <« 'bezug der jüdische« und hebräische« Sprache, wie auch auf die Schrsitzrichen sind auszuheben. 11. In sämtftchen Remtern und Jnsiitütionm wüsten jü d i s ch e!F u n kt i 0 n 8 r t der Zahl und Stillung «ach entsprechend vertreten sein. Schulwefe«» Beim jüdische» Nationalrat für Ostgakizien wich ein S ch a 1rat eingesetzt, welcher in klt^estee Zeit eine Konferenz aller jüdische» Schullehrer vvrzuberrite« Mb einzuberufe« hat. Dir Konferenz der jüdischen Schullehrer wird im Giüvttuchmen ttrit dem jüdischen Nationakrat für Ostgaltzre« ei» Rahmt«-. Programm der jüdischen Schule aUsäkbeiten. Für das Schuljahr G18/19 hat der jüdische Ratiönalrat für Ostgalizie» folgende Richtlinie« in Erivägnng zu ziehen: In Orstchaftr», in welchen nur polnische oder rckramische Schulen Vorhände» sind, soll für jede Klaste die mehr als 8st jüdisch« Schüler zahlt, eine Patallelklaste für diese Schüler errichtet werden. I« der Volksschule ist die ch e b t 8 i s ch e Spracht alS obligater Gegenstand für die jüdischen Schiller einzuführen. In Ortschaften, in. welchen die Volksschule« nicht gröstnet sind und iiber hundert schulpsiichtige jüdische Kinder vorhanden sind, ist e i n e i Ü d i s ch e ö s.s e n tl i ch e V v l k Ks ch ü k« s o f 0 t t z n e r t rchie«. In Ortschaften, wo eS weniger als hundert schülpflichtige. jüdische Sinder gibt, ist die hebräische Sprache in einer privatm jüdischen BvllSschule zu untttrichten. Von der zweiten.biS sechsten Klaffe wich Ukrainisch und Polnisch nach dem bisherigen Plan gelehrt. . In den M i t t r l s ch u k e« ist siir die siidrschen Schüler dir h ebräis ch e S p r a ch e als obligater Gegenstand titt* zustihren» In he» GM«< sttzd h-r-rilt^cht P e nk t» »11 f'fi'fe ö e | l’”c t' QL'föjVi!«^ ' ' '" WirtschaMchr Ifsvlievtmse«. Die Abschaffung aller im Kriege eingeftchrten Beschrärckungt» deS Handels irmerhasb der Grenze» OsttzalszienS. Betreffs der heimischen Bobenprodukte hat dies Nach der uelten Ernte M «p solgru. Ostyalizinl hat ein «inhMchrs ApprovifiomerMMebiet bei Mschaffung aller Ein- «nb AuSftchrverbvw seitens einzelner BeziekSverwaltunge« zu bilden. Die Aushebung der Beschränkung deS Gewerbes sowie zed« gewerblichen Arbeitz mShesondere gegenüber geisesenerr Kr-eg^ teilnehmtm und vor aller» Invaliden. Die Förderung der Jn-ustrialisisrpng Ostgalizieirs, die staatliche Ueberleitung zur produktiven Arbeit eines Teiles der jüdischen Maste, welche Vermittler sind oder, freie Berufe arrsübt sowie die kräftigste MterstützMg dieser Bestrehnngrn seitens deS jüdischen Volles. Ohne Rücksicht auf die dnrch die Friedenskonferenz zu erledigende Frage der Wiedergutmachtzng kt: AriegSschäden ist der Wirtschaftswirderaüsba» OsigalizienS vom Staate dnrchzm'Ühren. Au seinem Sitze hat der jüdische Nationalrat für Oftgalizirn rin statistische- Bureau rmd ein WirdrranfbMüUit 5a errichten. ... Schließlich wurde« noch Veschlüsie über die provisorische Organisation der Juden Ostgalrziens gefaßt. Die Grundlage bildet die Bollsgemeinde» die Vertretrmg obliegt ben Nationalräke«. . Der Nätionallongreß faßte secnrr eine Protestresolution gegen die Pogrome Mb verlangt nicht nur Wiedergnftnachüng aller verursachten Schaden, sondern auch intern nationale Bürgschaften zur Hintanhaltung einer Wiederholung derartiger Greuel. Bei den W a h l e n wurden zum Präsidenteri des jüdischen Nativnaltatrs für Ostgalizien die Hern» Dr. Karl H a l p e r « «nd Rubin Jonas (StaniSlau) dessen. Die Konferenz hat in drei Tagen eine Fülle -er wichtigste! Arbeiten erledigt. Nunmehr werden bk Borbereikmgen zur Wahl der jüdischen OrtS- und KreiSnational^äte getroffen. Die Juden. OstgalizienS werden so im Rahmen d-r auf der ganzen Wett ittt' Gange bennblichm KongreßbewegM« daS Selbsibesiimmungsrech und die'Forderungen des jüdischen Volkes geltend machen. .^ie Friedenskonferenz. Die Richtlinien des DSlkerbnndes. Paris, 3. Febrrrar. f5>avas'M^ldung.') Eine Versammlung der Delegierten der alliierten Gesellschaften für den Völkerbund nahm einstimmig das Projekt des Organisativnskomitees an, das die alliierten Reaierün-- gen als Wegleitung benützen könnten. Das Pryjekt wurde von Leon Bourgeois und den Vertretern der berschiebenen Gesellschaften dem Ministerpräsidenten Clemeneeau, , dem Premierminister Ötcljbj Georg«, dem Ministerpräsidenten Orlando und! dem Obersten Höuse für den Präsidenten Wilson überreicht. Der Arrtrag hat folgenden Wortlaut: Die Versammlung fordert, daß in möglichst kurzer Frist ein Völkerbund der freie» NaLivnen^gebilbeLwerde, die durch den gleiche» Äbscheu vor den Verbrechen vereinigt tverden, die die Autokratie wahrend, vier Jahren ans der Welt ent-- fesselt hat, und die entschlossen sind, nicht mehr §11; gestatten, daß der Krieg neuerdings die Mensckbeitj mit seinen Zerstörungen bedwht, und die gewillt sind,j sich zu verständigen und zu organisieren: 1. um alle! Differenzen, die zwischen ihnen entstehen könnten, ausj friedliche Weise zu regeln, 2. um alle Versuch«! irgendeines Staates, den Frieden der Welt durch einen kriegerischen Akt zu stören, mit alle» zu ihrer Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern oder sie unwirksam zu machen, 3. um einen internationalen Rechtshof einzurichten, der damit beauft tragt ist, alle Fragen juristischer Natur zu regeln, mit einer Garantie für die Ausführung der van ihm gefällten Urteil«, wie diplomatische, juristische, wirtschaftliche und, wenn nötig, militärische, 4. um einen ikicr-- nationälen repräsentativen Rat zu bilden, der für die Entwicklung der internationalen Gesetzgebung Sorg« trage« und in Angelegenheiten von allgemeinem Jntmi-- esse eine einheitliche Aktion aus üben wird. Dieses r«-! präsentätive Rat wird üb<«r die Wahrung der Freiheit! des Völkerbundes und die A u f r e ch t e r h a l L ü n g - der internationalen Ordnung wache«.! Dieser Rat wird sich M moralischer Vormirnd ilhzt die «och nicht zivilisierten Nationen betrachten. Er wird, werrn e§ nötig ist, die Ausführung obiger Br» stimmüngen bei den genannten Nationen und deren Schutz und Fortschritt überwacheu. Ein' ständiges V ü r-- s ö h « «ngs ko m 11 e « wirb sich mit den Differenzen zwischen den verbündeten Nationen zu befassen. hMn. Zuerst wird es als ihr Versöhner und Vermittler aufti Lveten und» je nachdem «S nötig ist, die DifserettzÄt^ gemäß ihrer Natur entweder an daZ Schiedsgericht ober an den Rechtshof weiterleiten. Es wirb all« Untersuchungen Vornehmen and alle Fristen «nd -Be-- dingungen^ die es für nützlich hält, festsehen. Im Falke einet Gehvtsamsberweigerung gegenüber einem! schieds^richilichen Urteil, oder gegenüber den «lgerren j Beschlüssen des Komitees wird es dem reLräsentaLiM:u.. Rat der verbündeten Regieinmgen di« AttlvLnbung d^r vorgesehenen Sanktionen Vorschlägen. Dies« Nntwrndüng ist tm Falke von Gehorfamsvertoeigerrnrg oder im Falls eines Angriffs obligatorisch. Ö. Um die R Üst u rr ge u! Nation Zn bsgrellze» und zu ttbeiwachen söwie auch die Fübtikättou von Kriegsmaterial sind Müftitlsn in chmn für bis Mükstüsss des VSLkLr-! bundrs. genüPiNbem Matz«. A. Um dsn NbschlüH'