Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 27 (1908)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1908)
- Date
- 1908-07-01
- Page
- Seite 156 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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156 Wort und drückte seine Freude aus, daß die Stimmung der Versammlung beweise, daß die heute gesprochenen Worte auf fruchtbaren Boden gefallen seien und daß er wünsche und hoffe,- daß die ausgestreute Saat zum Segen und Heile des Judentums und der Gemeinde heranreifen möge. Von den Anwesenden treten sodann 250 Personen sofort dem Vereine bei. Die eingeleitete Bewegung ist nicht vom Zaun gebrochen, sondern' wurde der weitaus überwiegenden liberalen Mehrheit in der Gemeinde durch das Vorgehen der Orthodoxen geradezu aufgedrungen. Jeder Unbefangene mußte seine helle Freude daran haben, wie sehr die liberalen Mitglieder der Gemeinde, alt und jung, an dem Judentume^Mngen und wie ernst es ihnen , ist, die im Judentum enthaltenen Lehren und Wahrheiten auch in die- Tat umzusehen. i •fccrr Heb. JaRbrat prof. Dr. ftobler, über das Mebt im Talmud. Nach meiner Meinung entspricht die Annahme von einer Überschwemmung des talmudischen durch das babylonische Recht nicht den Tatsachen, es handelt sich vielmehr um ein gemeinsames semitisches Gewohnheitsrecht, das natürlich in den verschiedenen Gebieten sich verschieden entwickeln mußte. Babylon war ein Weltreich, Judäa ein kleines Land, das allerdings durch den Jehovakult einen ungeheuren Fortschritt darstellte. Das semitische Recht hat seine Grundlage im Pentateuch, einem lange Zeit nur mündlich fortgepflanzten Überlieferungsrecht, das im 2, Jahrht. n. Ehr. in der Mischnah zusammengetragen und kodifiziert wurde. Die Eigenart des israelitischjüdischen Geistes, die schon hier hervortrat, machte sich in den späteren gelehrten Sammlungen noch weit mehr bemerkbar. Trotz des ungeheuren Scharfsinns und der staunenswerten Geistesgymnastik, die in den rechtlichen Bestimmungen enthalten sind, vermißt man doch den eigentlich tiefen juristischen Geist wie wir ihn bei den Römern vorfinden, die uns den eigentlich juristischen Geist gegeben haben, obwohl es bei ihnen mehr ein instinktives Walten gewesen ist. Der theologischen Betrachtungsweise, als dem obersten Prinzip im Recht, hat die logische.Behandlung mittels deren wir die Konsequenzen aus den durch erstere festgestellten Grundsätzen ziehen, zur Seite zu gehen. Der dem Talmud gemachte Borwurf, er gehe viel zu weit in der logischen Entwicklung und stelle sich gewissermaßen als ein logischer Ringkampf dar, ist nicht ganz abzulehnen, trifft