Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 27 (1908)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1908)
- Date
- 1908-02-01
- Page
- Seite 31 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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31 gleichem Grunde über jedes menschliche Forschen erhaben. Das Verbot des Suppen topfes, unter den ein Mitchtropfen geflossen, ist ein von Gott mündlich geoffenbarter Kommentar zu seinem dreimal schriftlich gleichlautend gegebenen Verbote, daß das Zicklein nicht in der Milch der eigenen Mutter gekocht werden dürfe. Jedwede Ritualform, ausnahmlos alle Ritualverbote, auch jene, die nachweisbar nur die hundertste Schutzhülle für eine ursprünglich als Verkörperung eines edlen Gedankens gegebene Form bilden, sind Gottes mündlich geoffenbarter Kommentar, dem gegenüber es keinerlei Recht der Gegenwart oder überhaupt irgend einer Zeit gibt. Die geistestreue Partei bekennt sich zunr entgegengesetzten Prinzipe, indem sie dem Denken der Gegenwart das Recht der kritischen Forschung unbedingt zuerkennt. Sie betrachtet an Hand der Ergebnisse historisch-kritischer Forschung die Ritualformen nicht als von Gott geoffenbarten mündlichen Kommentar, vielmehr durchaus als Menschenwerk, geschaffen in alter Zeit zum Schutze eines edlen, zu geistiger und sittlicher Emporentwicklung führenden Geistes, als Menschenwerk, dem gegenüber auch dem Menschen von heute das Recht der Untersuchung znsteht. Der Untersuchung: 1. ob der heutige Stand von Wissenschaft und Kultur überhaupt noch alle diese Schutzformen pötig mache: 2. ob diese Ritualformen heute noch dem sittlich-religiösen Erziehungszwecke zu dienen vermögen, für den sie ursprünglich ins Leben gerufen worden waren; ja ob nicht vielmehr deren theoretische offizielle Aufrechterhaltung angesichts der durch das tägliche Leben erzwungenen Übertretung in der Praxis in der so bedingten Unwahrhaftigkeit schädigend wirke: 3. ob und welche derselben ans Gründen der Pietät weiter zu erhalten sind; und 4. ob nicht dem Geiste des Jndentumes und der religiösen Emporentwicklung seiner Bekenner mehr gedient wäre, so einzelne dieser äußeren, im praktischen Leben alltäglich übertretenen Formen unter gebotener Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der schuldigen Pietät ausgehoben würden. Die heutige Partei der geistestreuen Judenschaft ist durchaus nicht den Reformstürmern der nachmendelsohnschen Periode an die Seite zu stellen. Hauptsächlich aus folgendem, entscheidendem Grunde. Die Reformer im ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts führten nur das Recht des Lebens, die heutige geistestrene Partei dagegen führt das Recht der Wissenschaft ins Treffen. Jene strebten aus ihren drückenden Ghettoverhältnissen, aus ihrer staatlichen Sonderstellung heranszukommen und glaubten dies am schnellsten durch Aufhebung aller äußerlichen Verschiedenheiten zwischen Juden und Nichtjuden zu erreichen. Für ihr Recht am Lebensgenüsse gaben sie die Ritualsormen preis, der religiöse Jude aber hat jederzeit freudig seinen Lebensgenuß einem Gottesqebote geopfert. i