Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 27 (1908)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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WW — 13 — der Religionsunterricht zu gleicher Stunde mit dem Religionsunterricht der anderen Konfessionen von der Stadt- und Gemeindeverwaltung eingerichtet^ die Jugend, die Zukunft des Judentums wax gewonnen. Die Beteiligung an diesem fakultativem Religionsunterricht war in sechs Jahren von 40 Prozent auf 95 Prozent gestiegen. Der modern eingerichtete, abwechselnd am Freitagabend und Sabbatnachmittag in der Hauptsynagoge stattfindende Jugendgottesdienst übte eine immer wachsende Anziehungskraft auf die Jugend; die Synagoge war bei jedem Jugendgottesdienst in der letzten Zeit fast stets bis auf den letzten Platz gefüllt. Ter neue Jilialgottesdi'enst in der Kaiserstraße an den hohen Festtagen, nach dessen Vorbild der Gottesdienst in der Westendsyuagoge eingerichtet werden sollte, war aus Kreisen besucht, die zum Teil bis dahin niemals oder seit Jahrzehnten nicht mehr an einem jüdischen Gottesdienst teilgenommen hatten und übte durch die moderne Gestaltung der Liturgie, durch den breiten Raum, der der deutschen Gebetsprache eingeräumt wurde, eine sich stets gleichbleibende hohe Wirkung auf die Besucher ans. Eine andachtsvolle Weihe, wie sie bis dahin noch nicht gesehen wurde, herrschte in der neuen Gemeinde. Und jetzt war dieses mühsanch Werk, welches die Zukunft des liberalen Judentums geradezu sicher verbürgte, durch die unverständliche Haltung des konservativen Wahlvereins und seiner Kandidaten schwer gefährdet. Anstatt sich des neuen Anfsch vungs, den das liberale Judentum genommen, im Interesse des Gesamtjndentnms herzlich zu freuen, .trat man den liberalen Bestrebungen mit schroffer Feindseligkeit entgegen. Mit welchem Rechte? Den Gottesdienst in der Hauptsynagoge mit Orgel und Chorgesang, mit vielfach deutschen Gebeten wollte man gelten lassen, aber den neuen Gottesdienst, der sich von denl der Hauptsynagoge nur dadurch unterscheidet, daß — unter Beibehaltung aller Hauptgebete in hebräischer Sprache — dem deutschen Gebet nur ein größerer Raum zugestanden wird, nannte man eine „uferlose Reformpolitik". Entweder man stellt sich auf den Standpunkt des strengtraditionetten Judentums und perhorresziert von diesem Standpunkt ans Orgel und Chorgesang, jedes deutsche Wort im Gottesdienste, jede Streichung eines Pint, jedes Aufgeben eines Minhag. wie es der Hamburger Synagogenverband in seinem Statut von 1868 mit anerkennenswerter Konsequenz tut. ') Dann müßte man freilich auch die deutsche Predigt und den Talar des Rabbiners und noch manches anderer) als chukkos hagg«*j m perhorreszieren. ') Der 10 dieses Statuts lautet nämlich: „Der in beiden Gemeinde-Synagogen stattfindeude Gottesdienst ist in allen sein n Teilen in herkömmlicher Webe cemcfö § 2 tbas heitzt nach Maßgabe des schriftlichen und mündlichen Gesekes der rabbinischen Kodices Sehulchau Aiurh) zu erhalten und darf niemals, weder in den Gebeten und Pihtim, noch in den Vorlesungen der Tyora imb Haphtora, so wie in irgend einem zu Recht gestehenden Minhag. eine Veränderung vorgenonnnen werden- 2) Von einem altfrankfurter Orthodoxen wird eine von seinem Standpunkt aus nicht ganz unberechtigte Äußerung kolportiert: „Synagogeaordnung ist auch Olmkkos baggojim.“