Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 26 (1906)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- Seite 178 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2969669-2970002-2970010--8034-2978734- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
178 Aber weiter. Man sstche im ganzen profanen Schrifttum nach einem Grundfatz wie den folgenden: „Abdi b'hefkero nicho le\ Man möge dem Arbeiter sein natürliches Freiheitsbedürfnis ungeschmälert lassen. — Um dieselbe Zeit als man in Griechenland, wie Thucydides berichtet, 200 der unglücklichen Heloten, Stammesbrüder der Griechen, gleich wilden Tieren hingeschlachtet hat, aus keinem anderen Grund, als weil sie entbehrlich waren, weil man.sw vieler Heloten nicht bedurfte, als ein Pferd doppelt so teuer war wie ein Sklave, als dem Sklaven nach Senecas Bericht — die Hände abgehauen wurden wegen eines geringfügigen Schadens, den er verursachte, als Fesselung und Kerker die selbstverständlichen Maßregeln gegen ihn waren, genau um die Zeit dieser Unmenschlichkeiten, da war es der gelehrte jüdische Großgrundbesitzer Gam al ie l, der seinen Diener Ta bi so hdchehrte, daß er Lehrmeinungen in dessen Namen den Schülern vortrug/) da war es der einflußreiche E l e a z a r, der seiner Dienerschaft Freiheit erteilte, um ihr Gelegenheit am — öffentlichen Gottesdienst zu bieten?) Das Gottesbewußtsein zeigt sich uns hier eben als die Triebfeder, die Quelle der segensreichsten Erscheinung, die es in Wahrheit sein und bleiben sollte, als die Quelle der — edlen Menschlichkeit. — Ebenso ward hier dejn engherzigen Zunftwesen, welches die Arbeit zu einen! Privilegium bestimmter'Klassen stempelt, jeder Boden entzogen. Spricht doch die Gesetzgebung der Bibel dem Ebed kenani, dem auswärtigen Arbeiter fast genau dieselben Rechte zu, wie dem Ebed iwri, dem einheimischen?) Auf solchem Boden konnte naturgemäß auch nicht die Engherzigkeit eines schriftlichen Befähigungsnachweises, wie er gerade heute auf der Tagesordnung steht, Wurzel fassen. Die Befähigung sie hängt doch zunächst von tatsächlicher Fähigkeit ab. Wo diese mangelt, da nützen auch keine schriftlichen Beweise, mögen sie noch so groß, noch so breit sein. Der wahre Befähigungsnachweis,! er wird erbracht durch Leistung, durch erfolgreiche Tätigkeit. Ja im Volkscharakt er Israels muß eben freier Gewerbe-, freier Arbeiter-, freier Handlverkerstand gelegen haben. Man wird zugeben: Hätte die moderne Gesetzgebung diese Prinzipien , zu den ihrigen gemacht, manche wirtschaftliche Krisis wäre aufs leichteste gelöst, manche soziäle Not aufs rascheste gelindert! Denn in dem freiheitlichen Charakter eines Volkes ruht auch dessen Toleranz gegenüber anderen, fernerstehenden. Und dieser Charakter des Judentums er war der eines ackerbautreibenden Volkes, dem konsequenterma^en jeder unlautere Wettbewerb auf anderen wirtschaftlichen Gebieten fernliegen mußte: j So sagt auch Josephus Flavius, ein Zeitgenoffe der talmudischen Redakteure, um das Jahr 70 n. d. g. Z. in seinem Werke: „Gegen Apion": „Was uns betrifft, so bewohnen wir weder ein Küstenland, noch haben wir Freude an Handelsgeschäften, und stehest darum auch nicht im Verkehr mit anderen. Unsere Städte liegen vom Meere ab und stnsere Beschäftigung ist, das gute Land, welches wir bewohnen, anzubauen?") j 0 Barachoth 16b. ~) Bera^47b. 3) Besonders augenfällig tritt diese humaneGleichstellung hervor im V.B.M.23,17. Bgl.^arßun^Onkelosz. St.u.Uasebi. ^) Josephus Flavius: OontraApionem 1,12.