Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 26 (1906)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1906)
- Date
- 1906-03-01
- Page
- Seite 51 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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51 Mt dem Vater kehrte Gabtiel nach Hamburg zurück. Er besuchte seit 1820 das dortige „JohanrMm" und war schon während seiner Gymnasialzeit bestrebt, eine allseitige Bildung zu erringen. Griechische, römische, italienische Dichter, Plato, bildeten seine Hauslektüre, der Vater unterrichtete ihn in den juristischen Partien des Talmud. Die edle Geselligkeit des Vaterhauses bildete ihn vollends aus. Im Jahre 1824 bezog Gabriel Riesser — nachdem er mit einer griechischen Rede vom Gymnasium sich verabschiedet — die Universiität Kiel, um die Rechte zu studiren. Piesser schloß sich in Kiel der burschenschaftlichen Richtung an. Im Jahre 1825 bezog er die Universität Heidelberg. Am 20. Dezenrber 1826 wurde Gabriel Rieffer Doktor beider Rechte. Er bestand sein juristisches Examen „summa cum laude/ Nunmehr trat an ihn die Frage heran: was beginnen? Als einem Juden war ihm sein sehnlichster Wunsch: die akademische Wirksamkeit nicht minder wie die Advokatur damals aussichtslos versperrt. Es war das nicht die Blütezeit des „jüdischen Referendars". . In Hamburg durfte nur ein Bürger Rechtsanwalt werden. Und dem Juden versagte man das Bürgerrecht. Nür bei dein Handelsgericht, oder als Notar für Ehe- und Erhschaftssachen der Juden, oder unter den sogenannten „Concepi", unter der Firma eines christlichen Kollegen hätte er in Hamburg praktizieren können. Jede dieser Möglichkeiten stellte ihm der Vater vor. Der Sohn lehnte sie alle ab, er wollte selbständig, unabhängig sein. Riesser ging nach Heidelberg zurück. Er hoffte, wie er scherzend sagte, dort als Privatdpzent nicht blos leben, sondern auch sterben zu können. Auch diese Laufbahn wurde ihm versagt, — unter dem Scheinvorwande, daß schon zuviel Privatdozenten vorhanden seien (es waren 7, während Leipzig damals 30 in der juristischen Fakultät zählte), weil ferner die vorhandenen Dozenten den Professoren den Verdienst schmälern, die Regierung zudringlich um Anstellung belästigen und unanständige Reklamö machen. Mit solchen Scheingründen wurde ein ausgezeichneter Jurist abgewiesen — weil er Jude war. Ec hätte es leicht gehabt diesen Grund zu beseitigen und damit sich die 'glänzendste Laufbahn zu eröffnen. Aber er war, und er blieb, und er wollte sein — Jude. Hief verletzt wandte sich Riesser von Heidelberg nach Jena. Auch dort nicht als Privatdvzent zugelaffen, ging er 1830 nach Hamburg und meldete sich zur Advokatur. Er setzt^ dem Senat auseinander, daß das ihm als Juden versagte Bürgerrecht als Vorbedingung zur Advokatur nur Nicht-Hamburger ausschließen solle, er sei aber kraft seiner Geburt und Zugehörigkeit Hur israelitischen Gemeinde, Hamburger. Bereits 1811 hätten yie Juden in Hamburg eigene Gerichtsbarkeit gehabt, damals hätten Juden juristische Tätigkeit geübt. Im benachbarten Dänemark, in Schleswig-Holstein seien sie zur Anwaltschaft zugelaffen. Umsonst — er ward abgewiesen.