Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 25 (1905)
- Issue
- Heft 7 (1.8.1905)
- Date
- 1905-08-01
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 149 über die Bezirksrabbinate eine kurze Würdigung. Als hocherfreulich ist da vor allem die Tatsache hervorzuheben, daß fast sämtliche Redner sich mehr oder weniger für die M i t h e r a u z i e h u n g der Lehrer zur Inspektion des Religions - n nterrichtes ausgesprochen haben. Tie Auffassung einzelner Heißsporne, daß nur der Rabbiner der berufene Inspektor des Religionsunterrichtes sein könne, und daß demgemäß der Lehrer prinzipiell von der Inspektion ausgeschlossen werden müsse, darf als vollständig überwunden angesehen werden. Das Ztenogranml der Verhandlungen wird das bestätigen. Ja, so selbstverständlich erschien jetzt mit einem Male die Forderung der gemein s a m e n Arbeit von Rabbinern und Lehrern auf diesem Gebiete, daß ein anwesender College, der vor einigen Jahren noch die Beteiligung der Lehrer an der Inspektion schriftlich schroff zurückgewiesen hatte, unter dem Eindruck der Frankfurter' Verhandlungen in einer privaten Unterredung, deren Zeuge ich war, ausdrücklich erklärte, jene schriftliche Äußerung müsse falsch aufgefaßt worden fein: sie sei nicht so gemeint gewesen. Das ist ein Erfolg, mit dem die Lehrerwelt wohl zufrieden fein darf. Tas Stenogramm des X. Gemeindetages wird bei der späteren definitiven staatlichen Regelung der Regierung gegenüber als wertvolles Beweismaterial dafür dienen, daß man auch in Rabbinerkreisen allmählich zu der Anschauung sich bekannt hat: die Inspektion des Religionsunterrichtes ist nicht einseitig vom Rabbiner, sondern gemeinsam von Rabbiner und Lehrer zu vollziehen. So erfreulich nun auch das Ergebnis der Verhandlungen nach dieser Richtung ist. so bedauerlich erscheint mir auf der anderen Zeile die Ablehnung des Philippson'schen Antrages, der dahin ging, die Bildung von Bezirksrabbinaren bis zur gesetzlichen Regelung der Materie im Zinne des Rosin'schen Gesetzentwurfes zu vertagen. Herr Prof. Philippson batte seinen Antrag mit gradezn zwingenden Gründen belegt. Er wies auf die ablehnende Haltung fast sämtlicher Bezirksverbände hin, die doch in der ganzen Frage das entscheidende Wort zu sprechen haben: er betonte ferner, daß der Mangel an Mitteln den Plan vorläufig unausführbar mache, und er kennzeichnetc endlich treffend die schwierige Lage des geschäftsführenden Ausschusses des T. I. G. B.,' dem man durch erneute Annahme eines Beschlusses betreffs Beschleunigung der Bildung von Bezirksrabbinaten eine in ihrer Ausführung unmögliche Aufgabe stelle. Herr Prof. Philippson sprach klar und überzeugend: man hätte meinen sotten, er müsse auf die Delegierten wirken, und doch lehnte man seinen Antrag ab, und zwar mit der ausdrücklichen Motivierlmg, es solle nach außen nicht der Glaube erweckt werden, als sei die Zache damit begraben worden. Also um des Scheines nach außen willen hat man einen so unklugen Beschluß gefaßt! Tenn unklug ist ein Beschluß auf alle Fälle, wenn man von vornherein weiß, er wird und kann nicht zur Ausführung kommen. Und darüber hatte doch Herr Prof. Philippson, nach den Erfahrungen urteilend, die er in den letzten drei Jahren in seiner