Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 25 (1905)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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101 Delegierter des Berliner Gemeindevorstandes ans dem JX. Gemeindetage nach dem stenographischen Bericht ausgeführt hat, man könne „zweifelhaft sein, ob nicht schon der Ankauf eines Grundstücks für eine Synagoge oder die Einrichtung einer Synagoge eine religiöse Angelegenheit ist". Ich verstehe unter „religiöser Angelegenheit": Seelsorge, Gottesdienst und Überwachung der religiösen Institutionen lSchechitah usw). Darauf hätte sich also vor allem die Tätigkeit des Bezirksrabbiners zu erstrecken. Tie Seelsorge ist zwar im allgemeinen etwas Unjüdisches: sie entspricht nicht dem Wesen der Religion, die als ihren höchsten Grundsatz das Wort verkündet: Ihr sollt mir ein Reich von Priestern sein und ein heiliges Bolk. Aber ich will sie dennoch als einen wesentlichen Teil der Wirksamkeit des Bezirksrabbiners gelten lassen, zumal Tr. Werner-München zur Begründung des Antrages ans Bildung von Bezirksrabbinaten in der Sitzung vom 2H. Februar nach dem Stenogramm ausgeführt hat: „Die Seelsorge ist in den kleinen Landgemeinden von ganz eminenter Bedeutung, sie ist von großem Segen und wird manches Unheil auch damit verhütet. Ein Dorfjude sieht nicht allzu häufig in seinem Crtc intelligente Juden, die das Judentum Hochhalten. Der Bezirks! abbiner kann da manchem Schaden Vorbeugen." Wie betätigt sich nun die Seelsorge'? Doch wohl ausschließlich durch den mündlichen Gedankenaustausch zwischen Raboiner und Gemeinde und durch die Predigt. Ihre Bedeut u n g erhält die S e e l i o r g e also nur durch d e n E i n f l u ß, welchen dier Geistliche krajft seiner Persönlichkeit ausübt. Ich kann mir denken. daß der rechte Mann am rechten Platze in einem solchen Falle viel Segensreiches schaff! : aber ich bestreite, daß der Bezirksrabbiner hier der rechte Mann ist. Er kann es nicht sein, weil ihm die Ieit zu erfolgreichem Wirken vollständig fehlt. Kommerzienrat Gall inger -Nürn be rg hob in der Debatte vom 2:\. Februar UN>2 zur E mp fe ) tung der Bezirksrabbinare nach dem Stenogramni hervor: ..Es unterstehen z. B. dem Distriktsrabbinate Ansbach zirka 2<) Gemeinden." Man denke also: der betreffende D i str i k tsr a b b i n er tv ir k t zu n ä ch st i n seiner Gemeinde Arsbach, der 7t) Familien angehören, und vollzieht außerdem noch die Funktionen eines R ab b i ners in den 2<) Ge meinde n seines Bezirkes. Will er seine eigene Gemeinde nicht vernachlässigen— und als gewissenhafter Mensch kann er das nicht wollen —, so wird er allerhöchste n s einmal i m Laufe eines Ja h r e s in jeder G e rn e i n d e s e i n e s T i st r i k t e s persönlich erscheinen können. Im günstigsten Falte hält er dann eine Predigt und wird als gern gesehener Ehrengast festlich bewirtet. Eine solche Wirksamkeit aber wird selbst der kühnste Optimist nicht als „Seelsorge" bezeichnen. Ter Bezirksrabbiner bleibt den Mitgliedern der seiner geistlichen Führung anvertrauten kleinen Gemeinden ein Fremder. Es fehlt die enge persönliche Beziehung, die allein eine Seelsorge ermöglicht. Die Predigt mag noch so trefflich sein, das Vertrauen, das nur in jahrelanger, : äglich in Erscheinung tretender Arbeit erworben werden kann, ist durch