Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 25 (1905)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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10O bände in ihrer überwiegenden Mehrh.-tt einen Beschluß des Deutsch-Israelitischen Gemeiudetages als augenblicklich undurchführbar bezeichnen, obwohl die Berliner Zentrale ivergl. „Mitteilungen vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde" Nr. 59, S. 10f.) für die Ausführung des Beschlusses' besonders warm eingetreten war. Dieser Gegensatz wird keinen überraschen, der den Verhandlungen d^r Deutsch-Israelitischen Gemeindetage wiederholt beizuwohnen Gelegenheit hatte. Der ganze Verlauf dieser Verhandlungen macht es unmöglich, in ihnen eine Willensäußerung der deutschen Judcnheit zu erblicken. Nur verhältnismäßig sehr wenige Gemeinden sind durch besondere Delegierte vertreten. Für die übrigen ernennt die Bundesleitung, selbstverständlich unter formeller Zustimmung der betreffenden Gemeinden, nach eigenem Ermessen Delegierte, die, ohne die Wünsche und Interessen jener Gemeinden zu kennen, dennoch ihr Votum für sie abgeben. Von einem wirklichen Gedankenaustausch über die zur Debatte stehenden Fragen kann nicht die Rede sein. Tie Referenten begründen in längeren Ausführungen ihre Anträge; in der sich anschließenden Debatte, in welcher naturgemäß nur sehr wenige Delegierte zu Worte kommen, wird die Redezeit auf 5, höchstens 10 Minuten beschränkt, so daß es den Gegnern geradezu unmöglich gemacht wird, ihren abweichenden Standpunkt eingehend zu begründen. Bei der Abstimmung vollends gilt das Votum der kleinsten Gemeinde fast ebensoviel wie das der größten. Selbst die unbedeutendste Winkelgemeinde, die höchstens 50 Seelen zählt, verfügt über-eine Stimme, während Berlin mit 90 000, Breslau mit 20 000, Frankfurt a. M. mit 22 000, Hamburg mit 18 (.HX) Seelen usw. nur höchstens fünf Stimmen besitzen. Ein solcher Modus ist nicht demokratisch, sondern er bedeutet eine Majorisierung der großen Gemeinden durch die kleinen. So kommen Beschlüsse zustande, denen die innere Berechtigung fehlt, weil sie von willkürlich gebildeten Majoritäten gefaßt werden, und die weitere Folge ist dann, daß die Provinzialverbände bei der Durchführung der Beschlüsse versagen, wie es sich in der Angelegenheit der Bezirksrabbinate recht drastisch gezeigt hat. Es ist nötig, auf diesen Vorgang hinzuweisen, weil auch auf dem am 12. und 13. Juni d. Js. in Frankfurt stattfindenden ordentlichen Gemeindetage aufs neue über die „Bezirksrabbinate" verhandelt wird. Solange die vorstehend skizzierte Art der Geschäftsführung bestehen bleibt, sind die Beschlüsse der Gemeindetage nicht-als Willensäußerungen der deutschen Judenheit anzusehen. Welche Stellungnahme erscheint nun vom Standpunkte des freisinnigen Juden gegenüber den Bezirksrabbinaten geboten? Ich will versuchen, diese Frage objektiv zu beantwortend Zwei Momente sind es, die nach dem Beschlüsse des IX. Gemeindetages die Institution auch für Norddeutschland wünschenswert erscheinen lassen: 1» die Wahrung der religiösen Angelegenheiten; 2) die Hebung des Religionsunterrichtes. Betrachten wir zunächst den ersten Punkt: Wahrung der religiösen Angelegenheiten. Was ist unter „religiösen Angelegenheiten" zu verstehen? Ich will in der Definition des Begriffes nicht so weit gehen wie Landgerichtsrat Löwe, der als