Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 25 (1905)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 92 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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— 92 riesige Summen zur Verfügung stellte. Er ließ sich von seinen Verehrern „der heilige Herr" nennen. Diese Schwärmer erzählten einander von den Wundertaten, die dieser neue Messias ausgeübt. Als er jedoch von den Rabbinern verfolgt wurde, ging er zum Schein zum Christentum über, während er heimlich die sabbatianischen Grundsätze und Lehren zu verbreiten bemüht war. Im Besitze großer Geldmittel lebte er auf fürstlichem Fuße und unternahm in Begleitung eines glänzenden Gefolges große Reisen, um für seine Partei Propaganda zu machen, während seine Anhänger in Polen die strenggläubigen Juden verunglimpften, den Talmud als ein gefährliches gemeinschädliches Lästerwerk bezeichneten und überhaupt alte törichte Märchen anffrischten. Frank hielt sich in Wien und Brünn aus, wo er, umgeben von einer uniformierten Leibwache, als Baron lebte, wurde aber, nachdem man ihn bald als einen gemeinen Betrüger und Schwindler, erkannte, aus den österreichischen Staaten ausgewiesen. Von hier ging er nach Ofsenbach a. M., wo er mit der berüchtigten Eva Frank ein fürstliches Schloß bewohnte und zurückgezogen von aller Welt lebte. Mit seinem 1794 erfolgten Tode schwand auch seine Partei, „die Frankisten" aus der Geschichte. Ahonatsrcbaii. In der Generalversammlung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus in Berlin, in der die Frage der verfassungsmäßig gewährleisteten konfessionellen Gleich berechtigung in der preußischen Justizverwaltung den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete, wurde nach lichtvollen Referaten der Herrn Justizrat Rembacher-Schöne berg und Dr. Ernst Aherbach Frankfurt a. M. folgende Resolution einstimmig ange nommen: „Ter Grundsatz konfessioneller Gleichberechtigung wird in der Praxis der preußischen Justizverwaltung zuungunsten von Juristen jüdischen Glaubens fortgesetzt verletzt. Der Verein fordert die unzweideutige Anerkennung und Befolgung des Grund satzes der Verfassung, wonach die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion keinen Grund für die Zurücksetzung bei der Besetzung einer Stelle bilden darf, für die der Betreffende an sich qualifiziert, erscheint. Der Verein hält es für entsittlichend, daß die Regierung auf den! Gtaubenswechsel eine Belohnung setzt." — Ter Großherzogliche Oberrat der Israeliten in Baden hat zur Verbreitung von Wissen und Bildung der israelitischen Bevölkerung, namentlich auf dem Lande, Wanderbibliotheken errichtet. Ta die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um allen Gemeinden dieses erwünschte Bildungsmittel zuteil werden zu lassen, so wendet sich der Großh. Oberrat an die israelitischen Familien des Landes mit der Bitte, in ihrem Besitze befindliche entbehrliche Bücher der Wanderbibliothek überlassen zu wollen, zunächst jedoch Verzeichnisse der abzugebenden Bücher »ausgeschlossen sind Schulbücher, veraltete Werke und Zeitschriften) dem Sekretariat des Großherzoglichen Oberrats der Israeliten in Karlsruhe zu übersenden. Auch ninnnt das Sekretariat Geldbeiträge zur Beschaffung von Büchern für die Wanderbibliothek, welche mit dem Namjen des Spenders bezeichnet werden, ent-