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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1905-01-01 · Heft 1 (1.1.1905) · p. Seite 14

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
25 (1905)
Issue
Heft 1 (1.1.1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 14 (sequence 22)
Language
German
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14 dem Volke. Die Ceremonieen sind nur Erziehungsmittel, aber nicht Selbstzweck, sie leiten auf dem Wege der Anschauung zur Erkenntnis, zur religiösen Gesinnung, zum sittlichen Wandel. Die Ceremonieen sind Ausdrucksmittel einer Gottesverehrung und eines religiösvolkstümlichen Gebens, wie sie vergangenen Zeiten entsprochen haben. Mose selbst schon wies uns auf den geschichtlichen Weg, den Weg der Entwickelung, der Ausgestaltung oder Umgestaltung. Er wies uns für alle Zukunft auf die Lehrer, die in ihrer Zeit wirken und aus ihrer Zeit heraus die Entscheidung zu treffen hätten. Dieser Hinweis auf die Männer ihrer Zeit führt uns zur mündlichen Thora.! I. Den Ramen „mündliche Thora" hat sie ans jener ersten Zeit, da sie noch nicht niedergeschrieben, sondern nur mündlich, von Meister auf Jünger, von eineni Geschlecht zum andern sortgepflanzt wurde. Die volle 'Bedeutung dieser miindlichen Tradition oder, wie sie auch genannt wird: Talmud, Belehrung, ihre volle Bedeutung kennzeichnet der Ausspruch; Gott schloß mit Israel einen Bund um der mündlichen Lehre willen. Das will sagen: Der Bund, den Gott mit Israel geschlossen, erhielt nur dadurch eine Bürgschaft für seine Verjüngung, für feine1 fortdauernd sich erneuernde Lebenskraft, daß es im religiösen Leben ein flüssiges Element gab, wonach nicht der Buchstabe, sondern der Geist zu entscheiden hatte. „Die Schrift spende das Getreide, die mündliche Lehre gewinne ans ihm das Mehl: jene gebe die Wolle, diese das Kleid." Religiöse Fragen, die an die Gesetzlehrer gerichtet wurden oder die sich selbst aufwarfen, im Geiste und im Sinne der schriftlichen Lehre zu beantworten - das bildet den Inhalt der mündlichen Thora. So wohnte Gott nach der Tempetzerstvrung innerhalb der vier Wände des Lehrhauses. Selbst für diejenigen Gesetze, die mehr keinen praktischen Zweck hatten, für alle die Pflichten, die nur an Palästina gebunden waren, stellte man die theoretische Erklärung so hoch, als ob sie der Gesetzesübung gleich käme. Was die Rechtsbestimmungen betraf, so befolgte, man den Grundsatz: Das Rechtsgesetz des Landes, in welchem die Juden eine Heimat gefunden, ist auch für sie entscheidend und bindend. Nur die Ceremonieen hielt man als persönliche Pflichten in ihrem ganzen Umfange aufrecht, ja man erweiterte sie, indem inan die Erweiterung als einen „Zaun" betrachtete, um das mosaische Gesetz selbst vor der einfachsten Übertretung zu schützen. Bei alledem waren die Gesetzeslehrer nicht so einseitig, um nicht auch ans die Zeitlage und Umgebung Rücksicht zn nehmen. Es sei ratsam, meinten sie, einzelne Gesetze anfzuheben, wenn dadurch die eigentliche Thora erhalten bleibt. Ja, sie gingen soweit, die Möglichkeit der Aufhebung des ganzen Ceremonialgesetzes ins Auge zn fassen. „Es kann eine Zeit kommen, da die retigionsgesetzlichen Übungen überhaupt aufhören." Freilich gab es auch 'entgegenstehende Ansichten. „Die Übung des Gesetzes von der Zeitlage abhängig, machen, heißt die Thora zerstören," eine Ansicht, die bekanntlich auch Mendelssohn vertritt, wenn er das ^eremonialgesetz, das ihm ebenfalls zu der „offenbarten Gesetzgebung" gehörte, und welches er nicht früher aufgehoben wissen wollte, als bis nicht eine neue göttliche Offenbarung erfolgt wäre.

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