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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-12-01 · Heft 12 (1.12.1904) · p. Seite 271

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
24 (1904)
Issue
Heft 12 (1.12.1904)
Date
1904-12-01
Page
Seite 271 (sequence 9)
Language
German
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271 Dänemark, Holland und Belgien erlaubt und in Ungarn seit 1895, während übrigen Oesterreich der eine Verlobte entweder die Konfession deS anderen anneh oder beide sich als konfessionslos erklären müssen. Seit dem Gesetze vom 6. Febr 1875 ist in Deutschland die Mischehe gestattet und das. Hindernis, welchedahin derselben— in einigen Kleinstaaten ausgenommen — entgegenstand, endgil beseitigt worden. Nach diesen Ausführungen wollen wir unsere Aufmerksamkeit ne dem Standpunkte der modernen jüdischen Theologie in der Mischehefrage zuwendemH In der am 30. Mai 1806 durch Napoleon I. einberusenen Notablen-Bersammkv in Paris kgm es am 14 August desselben Jahres, in. .welcher unter audruÄ Fragen auch die gestellt wurde: Darf sich eine Jüdin mit Jinem Christen oder estg Jude mit einer Christin verheiraten oder dürfen nur Juden untereinander heirate«^ zu ernsten, erregten Debatten, nachdem schon früher in Kommissionssitzungen Geister heftig aufeinander stieben, die den Gegensatz kennzeichnen, welcher Mendelssohn in die jüdische Geisteswelt eingekehrt war. Es gab unter der 110 Deputaten bestehenden Versammlung nicht wenige, die von dem Freiheit gedanken berauscht, kein Bedenken trugen, die Frage freudig aus vollster Seele sofot zu bejahen, aber viele hatten auch schwer mit sich zu ringen, bei Beantwor einer Frage, die so tief in das Wesen des althergebrachten Judentums einschr Im Eingänge der jedoch einstimmig angenommenen, bejahenden Antwort wo betont, daß den Juden nur die Ehe mit den sieben kananitischen Völkerschaften boten war und daß selbst dom talmudischen Standpunkte Mischehen mit Chris gestattet seien, da der Talmud die europäischen Völker nicht für Götzendieuer halb Nur würden die Rabbiner Anstand nehmen, eine solche Ehe religiös einzusegne wie ja auch die katholischen Priester ihre Mitwirkung bei einer solchen Eheschlie versagen, was aber belanglos wäre, da ja der Staat eine solche Ehe anerke und auch die Rabbinen und die jüdische Gemeinde, einen Juden oder eine JützW die eine M ischehe eingehen, als vollwärtige Religionsgenossen betrachten. S der durch keine talmudische Gelehrsamkeit hervorragende Samuel Holdheim, wackere und begeisterte Vorkämpfer des modernen Judentums, bezeichnet das die französischen Notablen in Bezug auf die religiöse Einsegnung einer Mist äußerten, fir durchaus falsch und ungerechtfertigt, da es der Sache nicht entspreö sei, die Unmöglichkeit der Ehe zwischen Juden und Christen nicht aus dem We selbst, sondern lediglich aus den Formen zu erklären, und es steht, nach feint Ansicht un!viderleglich fest, daß jede Ehe. die nicht ihrem Wesen nach, nach Gesetze Moses und Israels verboten sei, und das sei ja die Mischehe unbeftrit nicht» auch religiös eingesegnet werden dürfe. In das letzte Stadium der Wickelung mat die Mischehrfrage in der Rabbinerversammlung zu Braunschweig in Jahre '184(4, in der die Erklärung abgegeben wurde, daß der religiösen Einsegnv einer Ehe zwischen Juden und Christen ein Bedenken jüdischerseits nicht entg« stehe, vorausgesetzt, daß der Staat den Eltern keinen Zwang zur Erziehung

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