Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 24 (1904)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1904)
- Date
- 1904-12-01
- Page
- Seite 270 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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: kann doch unmöglich von einer heidnischen Umgebung sprechen, in der wir leben, l Es ist ungerecht und falsch nach der Ansicht aller jüdischen Theologen, der konser» f vativen sowohl wie der freisinnigen das talmudische „Akkum" eine Bezeichnung für f; Heiden, wie das nicht selten von christlicher judenfeindlicher Seite noch heute geschieht, l mit „Nichtisraeliten" zu übersetzen und darunter auch Christen zu verstehen, welche gleich uns das erhabene Sittengesetz des Judentums vollauf anerkennen und nur!- durch dogmatische Differenzen von uns getrennt sind. Diese Anschauung teilen die i hervorragendsten Geister aller Zeiten im Judentum und begegnen wir derselben auch bei den angesehensten und gläubigsten Rabbinern des Mittelalters und der Jetztzeit.! Und wie sollte es auch anders sein bei einer Religionsgemeinde, deren Weisen schon : im Talmud den herrlichen, unvergleichlichen Ausspruch getan haben: Wer sich vom Götzendienst lossagt, bekennt sich damit zur ganzen Gotteslehre (Kid. 40.) Ja es - ist noch ferner zu beachten, daß Rabbi Gerschon Ben Jehudah (f 1026) die Leuchte l des Exils genannt, im elften Jahrhundert auf Grund der christlichen Umgebung die .Polygamie für die Juden in Europa bei Strafe des Bannes verbot, und wir uns * sogar gerade in Bezug auf die Ehe von den Völkern in deren Mitte wir leben l beeinflussen ließen. Ich will nur noch hervorheben, daß in den ersten Zeiten des ( Christentums Mischehen nichts Seltenes waren, und daß sogar im Mittelalter in * Frankreich und Spanien von Ehen zwischen Christen und Juden berichtet wird, ja ' daß es sogar als ein Zeichen des erwachenden Judenhasses galt, wenn von christlicher;• Seite Mischehen mit Juden verboten wurden. Die Kirchenversammlung von Elvira (320) - verbot den Christen bei Strafe von der Kirchengemeinschaft ausgeschloffen zu werden, ( Ehen mit Juden einzugehen, und in der Kirchenversammlung zu Toledo (589) und r Rom (743) wurde dieses Verbot unter Androhung strenger Strafen erneuert und j; sollten die Kinder ans diesen Mischehen mit Gewalt zur Taufe gebracht werden. * Ja man pries ehedem die Fessel mit der man die Juden drückte, als ein ihnen f lieb gewordenes Geschmeide und den Fleck den man ihnen anheftete, machte man zu einem Kleinod, ohne das sie augenblicklich nicht leben könnten. In Luzern konfisziert man noch im 16. Jahrhundert das Vermögen derjenigen Christen, die Juden ehelichen' ( In Freiburg konnte die Eingehung der Ehe eines Christen mit einer Jüdin, die Strafe des Verbrechens noch verschärfen. Ein gewisser Paul Nidlinger wurde 1518 wegen Mordes zu dem Tode durch das Rad verurteilt, wegen Diebstahls sollte ein Galgen über das Rad errichtet werde» und endlich soll „von sins unchristlichen I Wybes wegen" ein Feuerbrand als drittes sich zugesellen. Ebenso ergeht es einem ( anderen jüdischen Verbrecher „so aus der Christenheit gewybett." Ja bis in die neueste Zeit hatten die Gesetzbücher in den meisten Ländern eine Bestimmung, wonach! Christen mit Personen, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennen, eine Ehe , nicht eingehen dürfen, welche heute noch in Spanien, Portugal Rußland und in | fast allen Ländern der griechisch-katholischen Kirche besteht. Dagegen ist die Mischehe > schon seit langer Zeit in Frankreich, England, den Bereinigten Staaten, der Schweiz,