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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-12-01 · Heft 12 (1.12.1904) · p. Seite 268

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
24 (1904)
Issue
Heft 12 (1.12.1904)
Date
1904-12-01
Page
Seite 268 (sequence 6)
Language
German
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wenigstens eine Israelitin zur Frau nehme, allein die heilige Schrift fügt bemerkend hinzu: „Sie wußten nicht, daß es von Gott so gefügt sei." wonach also Gott selbst, eine solche Mischehe gebilligt hat. (Richter 14,4.) Machlon und Kiljon nahmen sich Moabiterinnen zu Frauen, deren eine Ruth, als die Stammutter de- Königs David verherrlicht Und gepriesen wird, und König David selbst hatte wie viele seiner Nachfolger eine Heidi», Maacha, eine Tochter des Königs Talma aus Geschur zur Gemahlin. Und wenn alljährlich das Purimfest gefeiert wird, sobildet doch den Mittelpunkt desselben Esther, eine Jüditl, die dem heidnischen König Ahasveros als Gemahlin zugeführt wurde, von der die Rettung Israels ausging. Die Kabbalisten nahmen allerdings allen Ernstes Anstand an dieser Mischehe, sie korrigierten deshalb die Erzählung und lassen Ahasveros statt Esther einen von ihrem Pflegevater in ihrem Ebenbilde zu diesem Zweck geschaffenen Dämon heiraten, was aber für uns nicht von Belang sein kann. Im dritten Buche Mosis (21,14) heißt es von dem Hohenpriester, daß er nur ein Mädchen aus seinem Volke zur Frau nehmen soll, woraus deutlich hervorgeht, daß er darin wegen seiner vorbildlichen Stellung eine Ausnahme von den anderen Israeliten zu bilden hatte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen im fünften Buche Mosis (21,10) durfte man ohne weiteres kriegsgefangene Mädchen ohne Rücksicht auf ihre Abstammung zu Frauen nehmen. Die talmudische Auffassung, daß hier ausnahmsweise eine Konzession gemacht wurde, ändert nichts an der feststehenden Tatsache. Das biblische Gesetz verbietet ausdrücklich nur die Eingehung einer Ehe mit den sieben kananitischen Völkerschaften (Deut. 7, 1—2), weil diese im groben Götzendienst befangen, auf einer so niederen sittlichen Stufe standen, daß sic nicht einmal die noachidischen Gebote, die elementarsten Grundbegriffe der Moral anerkannten. Nebstdem verbietet das mosaische Gesetz ferner noch die Ehe mit den Abkömmlingen von Amon und Moab bis in das zehnte und von Aegypten und Edom bis in das dritte Geschlecht. (Deut. 23, 4. 9.) Letztere Bestimmungen jedoch wurden in der talmudischen Zeit, was von weitragender, prinzipieller Bedeutung ist, außer Kraft gesetzt, weil Josua im Gegensätze zu Gamaliel II schon damals unserer modernen wissenschaftlichen Anschauung huldigte, daß es reine unvermischte Rassen überhaupt gar nicht gebe, unter Berufung auf die Schriftstelle in Jesaia, welche lautet: „Und ich verschob die Grenzen der Völker und sprach, sind denn die Amoniten und Moabiten noch in ihren alten Wohnsitzen? Hat sie doch König Sanherib bei seinen Eroberungen unter die anderen Völker verpflanzt? (Jes. 10,13.) Die erste Zerstörung Jerusalems im Jahre 586 und das babylonische Exil haben an den bestehenden Verhältnissen in Bezug auf die Mischehe nichts geändert und es läßt sich aus der heiligen Schrift, der Grundquelle unserer Religion, ebensowenig wie aus der Geschichte ein Beweis dafür erbringen, daß bei uns heute die Mischehe religionsgesetzlich verboten sein sollte. Eine andere Wendung nahm die Mischehefrage iiz^der nachexilischrn Zeit bei der Wieberbegründung des zweiten jüdischen Staates, als das Prophetentum im Erlöschen begriffen war. Esra und seinen Genossenj Mi süftüiüfi

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