Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 24 (1904)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1904)
- Date
- 1904-10-01
- Page
- Seite 226 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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WM in Deutschland" im WM ,ll|l|.l,Uilfl|||l ‘ 'ft4MV4»4PK« wmr^p. 226 — großen Saale des „König von Portugal" veranstaltete Gottesdienst an den hrihest Feiertagen in Kerlin. Dank der umsichtigen und hingebungsvollen Leitung des Herrn Jlia Ber, des bekannten Leiters des jüdischen Arbeitsnachweises, gestalteten sich die gottesdienstlichen Zeremonien in weihevoller Feierlichkeit und in ungestörter Harmonie. Die anwesenden Damen und Herren, deren Zahl etwa 250 betrug, kannten — infolge der eigens zu diesem Zwecke besorgten Gebetbücher mit entsprechenden Amveisungen — dem Vorbeter immer gut folgen. Verschiedene besonders erhebende Gebete ivurden von einem Taubstuiiimen verdeutscht, in der Gebärdensprache vorgetragen. Ebenso wurden die eindrucksvollen Predigten des Herrn Josef Lin, des Bibliothekars der „Jüdischen Lesehalle und Bibliothek", auch in. der Gebärden prc che wiedergegeben. Das tiefe Interesse der Taubstummen an stein Gottesdienste zeigte sich äußerlich darin, daß sie am Versöhnungstage vom •' frühen Morgen bis zum Schluß ohne Unterbrechung im Betlokal bliebe». Und so trug diese beispiellos! gottesdienstliche Veranstaltung dazu bei, eine große Anzahl von Glaubensgenossen, die sonst infolge ihrer physischen Gebrechen von jüdischen Geistesleben so aut wie isoliert sind, dem Judentume innerlich näherznbringen. — Über die Zulässigkeit der Beisetzung von Aschen-Urnen auf israelitischen Friedhöfen ist von dem Regierungspräsidenten ip Schleswig anläßlich eines ganz konkreten Falles eine Entscheidung getroffen worden, deren Bedeutung es rechtfertigt, wenn wir sie hier im Wortlaut wiedergeben. Der dieser Entscheidung zugrunde liegende Tatbestand ergibt sich ohneweiters aus dem Wortlaut des Bescheides, der an den Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn gerichtet ist und folgenden Wortlaut hat: „Die Beisetzung von Aschen-Urnen widerspricht der jüdischen Glaubenslehre und ist geeignet, in den Kreisen der jüdischen Glaubensgenossen die lebhafteste Beunruhigung hervo:zurufen. Der Herr Oberrabbiner zu Altona hat daher mit Recht zu wiedecholie» Malen darauf hingewiese», daß die Beisetzung der Asche krematorisch Verbrannter auf jüdischen Friedhöfen nach dem israelitischen Rcligionsgesetzt unzulässig ist. Da der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn eine der Mlffassung des Oberrabbiners gegenteilige Anschauung vertritt, nehme ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Beisetzung von Aschenresten aus Fried- Höfen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juli 1863 verstößt. Wenn es im ß 21 a a. O. heißt, daß die Juden auf einem jüdischen Begräbnisplatze zu bestatten sind, so ist damit zum Ausdruck gebracht worden, daß den Juden ein besonderer Begräbnisplatz gestattet wird, sowie daß eine Bestattung, d h. eine Beerdigung ihrer Todten stattzufinden hat. Es ist nicht angängig, diese Bestimmung dahin inszulegen, das; an Stelle der rituellen Beerdigung jegliche andere Art der Bestattung treten daif. Ich weise den Vorstand hiernach an, die Aufnahme von Aschenresten auf dem jüdischen Friedhofe nicht zu gestatte»." — Am 7. September waren es 50 Jahre, daß der Grundstein zu der an der Zentralstraße gelegenen Synagoge in Leipzig gefegt worden ist. Der erste Rabbiner dieser