Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 24 (1904)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1904)
- Date
- 1904-08-01
- Page
- Seite 190 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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— 190 MWWHWMWW Neserate und Witteitungen. ^m Verlage der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei in Karlsruhe ist erschienen: Die Grganisation des jüdischen Proletariats in Rußland von Sara Kabinowitsch als VH- Band, 2. Ergänzungsband zu de»: Volkswirtschaftliche» Abhandlungen 'der Badischen Hochschulen, heransgegeben von Johannes Fuchs, Karl Rathgen, Gerhard von Schulze Gävenitz, Max Weber. Diese Studien, von vieler Sachkenntnis und von Beherrschung eines reichen Materiales zeugend, werfen hauptsächlich über das jüdische Proletariat der Stadt Mohileff am Dnjeper ihr Licht und werden gewiß, weil brennende Zeitfragen in denselben objektiv behandelt werden, das Interesse weiter Kruse erregen Wie aus de» sächlichen Ausführungen der Verfasserin zu ersehen, fingen die Juden an, sich in Polen und Litauen noch vor , der^Verschmelzung dieser beiden Staaten (1569) anzusiedeln. Die Juden genoßen ^tlfelbst große politische und wirtschaftliche Rechte. Infolge von später eingetretene» ^Verfolgungen schlosse» sieh die Juden, da die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen i Unterschiede vor der geme nsamen Gefahr znrücktraten, eng und fest an einander und - bildete» aus sich jene so idarische Körperschaft das „Kahal", heraus, das bis vor j^kürzem noch fast allein das ganze wirtschaftliche und soziale Leben der russischpolnischen Inden regelte und so eine» Staat im Staate bildete. Der religiöse Cultus wurde das äußer! Merkmal und der innere Halt der jüdischen Gemeinschaft. .An der Spitze des „Kahal" stand der Rat der Gemeindevorsteher, die sogenannten jüdischen Ältesten, welche die Gemeinde nach außen hin zu vertreten hatten. Die innere Gesetzgebung und Schlichtung von Streitigkeiten lag den Rabbinern, de» sogenannten geistlichen Ricktern, ob. Als Mittel, die Mitglieder zur Befolgung der Gesetze zu zwingen, diene der Bann (Cherem, nicht Cherim, wie Frl. Rabinowitsch konsequent schreibt), d. h. die synagogale Exkommunikation, welche mit Vogelfrei- Erklärnng gleichbedeutend war. Der „Kahal" diente nicht nur als Gewerbspolizei, (sondern auch als Kredits rperschaft und auf den Jahrmärkten zll Hnblin, Jaroslaff, Wrozlaff u. A. gab es vom Kahal eigens bestellte Jahrmarktsrichter (Dajane rhajriclim), welche die Streitigkeiten zu schlichten hatten, die bei Kauf und Verkauf entstanden. Im Jahre 1772 bei der Teilung Polens, als Rußland zur Herrschaft gelangte, hatte der „Kahal" sich den neuen Verhältnissen anpassen müssen und war es besonders de>: Handwerkerstand, der sein Abhängigkeitsverhältnis zu dem alten Kahalsysteme löste, zumal Handwerkerzünfte von der Regierung gerne gesehen "wurden, weil sich dabei tie Zahl der Handwerker wegen der Kopfsteuer besser feststellen ließ. Da das Kohal aus der Religion Kraft und Inhalt seiner Potitik .schöpfte, wurde die Relig ou unter seinen Händen überhaupt zu einer theoretischen ^Disziplin und das scholastische Studium des Talmud galt als frömmste Leistung diese Scholastik, welche jede unmittelbare Innigkeit des religiösen Kultus unmöglich machte, wandte sich eine religiöse Bewegung, welche unter dem Namen