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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-03-01 · Heft 3 (1.3.1904) · p. Seite 67

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
24 (1904)
Issue
Heft 3 (1.3.1904)
Date
1904-03-01
Page
Seite 67 (sequence 21)
Language
German
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67 einen Fluß Zeiten wählt." Es ist sehr zu bedauern, daß manche Gebräuche unter uns herrschen. die diesem zunehmen, Zu Gebote zuwider lauft«, z. B., nach Vollmond keine Trauung voram Montag kein wichtiges Geschäft zu beginnen. Enod. 20, 10: der siebente Tag ist ein Ruhetag dem Herrn deinem Gotte, da darfst du keine Arbeit verrichten, schreibt Creizenach: Es wurden neununddreißig Pentateuch teuche vor) Arbeiten verboten, weil neununddreißig Mal das Wort „Arbeit" im vorkommt (das Wort Arbeit kommt eigentlich vierzig Mal im Penta- Es gibt Stammarbeiten und hergeleitete Arbeiten. Schreiben oder Geschriebenes auswischen, um auf demselben Blatt wieder zu schreiben, wird für eine Arbeit halber die löscht, ist regelmäßige man auch Sabbath ist ' Es am Gedächtnistagc. „Es soll sich keiner unter dir finden, der die gehalten, weil man bei Errichtung der Stiftshütte der Ordnung Bretter mit Buchstaben bezeichnen mußte. Das Schreiben mit der linken Hand oder mit einem Stoff, bei dem die Schrift von selbst wieder vericrboten aber nicht verpönt. Eigentlich ist das Verbot nur auf die hebräische Schrift zu beziehen. Die hebräische Currentschrift und die Schrift in Anderen Sprachen werden blos als Unizäunung verboten, d. h. um zu verhüten, dhß man nicht auch das regelmäßige Hebräisch schreibe. Um ein Haus von einem Heiden zu kaufen, wurde das Schreiben in anderen Sprachen am Sabbath sogar ausdrücklich erlaubt. Musizieren darf man nicht, weil das Veranlassung geben kann, ein verdorbenes Musikinstrument zu reparieren» weshalb nicht tanzen darf. Das Alles stimmt aber nicht zu dem Satze: der euch gegeben und ihr nicht dem Sabbath. ist zu bemerken, daß der Talmud viele Fiktionen ersonnen hat» um großen Unbequemlichkeiten am Sabbath abzuhelfen. Im Bezug auf die zweiten Feiertage schreibt Creizenach; als die Kalenderberechnung eingeführt wurde, hätte man ohne Bedenken die Feier des zweiten Festtages» von dem man jetzt sicher weiß, daß er ein bloßer Werktag ist. unterlassen können. Wenn man auch den zweiten Gedächtnistag, weil durch Synodalbeschluß einjgeführt, nicht ohne Verstoß gegen den Talmud in den Synagogen abschaffen konnte, so durfte das hingegen bei den anderen Festtagen um so unbedenklicher geschehen da die Verfasser des Talmud sich selbst nicht alle dem Gebrauche fügten; so ein gewisser Nathan bar Assi (Pesachim 52), welcher zwar dafür in den Bann getan wurde aber blos, weil er gegen den örtlichen Gebrauch verstoßen, denn in Orten, wo keine Israeliten wohnen, erlaubt der Talmud ausdrücklich, am zweiten Festtage zu arbeiten. Auch das Barbieren wurde am Halbfesttage verboten, aus Furcht, man möchte es nicht vor dem Feste zur Ehre desselben tun. Hierzu bemerkt Creizenach: > Indessen setzen sich in Frankfurt a. M.» wo alle zeitgemäßen Berbesserungsvorschläge mit dem löblichen Eifer beherzigt werden die wärmsten Anhänger des Talmud über dieses Verbot seit Kurzem hinweg und huldigen dadnrch

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