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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-03-01 · Heft 3 (1.3.1904) · p. Seite 66

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
24 (1904)
Issue
Heft 3 (1.3.1904)
Date
1904-03-01
Page
Seite 66 (sequence 20)
Language
German
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66 Aus Dr. Michaels Greizenach's Schutchan Aruch. Im Jahre 1833 I. ist in der Andrae'ischen Buchhandlung in Frankfurt a. M. xin Werk unter dem Tiel: Schulchan Aruch oder encyklopädische Darstellung des mosaischen Gesetzes, wie mit Hinweisung auf die worden sind, erschienen, aus vier Buchstaben des Mist der Prüfung, der haben der früheren Ein fätze unter den Juden und Neologe, strenge Zeit anheimgestellte Bef es durch die rabbinischen Satzungen sich ausgebildet hat, Reformen, welche durch die Zeit nützlich und möglich gedessen erster Teil „Thariag" heißt, ein hebräisches Wort, lehend, dessen Zahlenwert 613 den mosaischen Vorschriften entspricht — 248 Gebo e und 365 Verbote. — Wir lassen aus dieser Schrift hier einiges folgen. Creizenach schreibt: Verbesserte Jugenderziehung, eine größere Mannigfaltigkeit der Erwerbsmittel, häufige Berührungen mit den christlichen Mitbürgern, aber am meisten der' von dem Charakter der Jahrhunderts ausgehend, sich auch in den vormals so gänzlich abgeschlossenen Kreis der Juden einen Weg gebahnt. örmigkeit und der Alleinherrschaft der rabbinischen Grundein Ende gemacht. Die Juden teilten sich in Orthodoxe Beobachter der Ritualgebote und Aufgeklärte, die alle Religionsformen mit wenigen Ausnahmen für unwesentliche und dem Einflüsse der 'onbteüe der Religion halten. Soll das mosaische Gesetz nach dem Geiste oder nqch dem Buchstaben interpretiert werden? Ist ja oder nicht eine Sichtung vorzunehnten um die Lokal- und Staatsgesetze, welche dem mosaischen Gesetze beigemischt sind, von den eigentlichen Rrligionsvorschriften zu scheiden? Ist der Talmud ja oder nicht als eine verbindende Autorität in Ritualsachen anzuerkennen? Gibt es eine historisch begründete traditionelle Lehre? In wie fern sind die Religionsvorsteher berechtigt, Ritualvorschriften einzuführen, zu modifizieren oder abzustellen? Der eifrige Wunsch, schreibt Creizenach, so weit es in meinen Kräften liegt, zur religiösen Fortbildung mitzuwirken, ein Wunsch, den schon meine Stellung als' Prediger und Religionslehrer der ausgezeichnetsten israelitischen Gemeinde in mir erzeugte, hat mich mit dem erforderlichen Mute beseelt, ein umfassendes Werk unter dejn Titel „Schulchan Aruch" zu entwerfen. Nicht Spott ist das Mittel, welches den Sieg der Wahrheit fördern kann, sondern ernste sind freundschaftliche Diskussion. Aber eben diese Ansicht, gibt auch den Mut, allen feindlichen Angriffen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, ruhig entgegen zu sehen. Zu Lev. 19, 26 „Ihr sollt keine Ahnungskünste treiben" bemerkt Creizenach: Ungeachtet der besonderen Strenge, mit welcher der Talmud die Beachtung dieses Gebotes einschärst, haben sich leider unter uns manche abergläubische Gebräuche eingeschlichen, gegen welche Religionsvorsteher sich mit aller Gewalt ihres Einflusses erheben sollten, z. B. das Schlachten der Versöhnungshühner j in den 10 Bußtagen und das Abwerfen der Sünde in liiiir ii

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