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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1903-11-01 · Heft 11 (1.11.1903) · p. Seite 259

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
23 (1903)
Issue
Heft 11 (1.11.1903)
Date
1903-11-01
Page
Seite 259 (sequence 21)
Language
German
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Monatsblättern für die Provinz Posen" macht I. Kandsberger auS den Akten de- Posener Staatsarchivs einige interessante Mitteilungen über die „Emanzipationsbestrebungen am Ende des 18. Jahrhunderts zu Gunsten der Posenschen Juden." Derselbe schreibt: „Sogleich nach der Erwerbung Südpreußens (1793) ließ es sich die Regierung sehr angelegen sein, die Lage der dortigen Juden zu verbessern, weil sie/ wie der Minister v. Voß schon in einem Reskript vom Januar 1794 aussprach, der Ansicht war, daß im Ganzen genommen der südpreußische Jude ein kultivierterer Mensch sei, als der Bürger in den kleinen Städten und der Bauer auf dem platten Lande. Der Minister wollte daher der Industrie der Juden aushelfen, zugleich empsiehlt er der Erwägung des neuernannten Oberpräsidenten von Südpreußen, v. Buchholz, ob jenen nicht die Anlegung von Ackerwirtschasten verstattet werden könne. Noch weiter ging der Minister für Schlesien, Graf Hoym, zugleich Nachfolger Boß' für Südpreußen, der in einer Denkschrift vom März 1795 anssprach, die Juden müßten, um sie zu glücklichen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft zu machen, vollkommen gleiche Rechte mit den übrigen Untertanen erhalten. Hierin stimmte denn freilich die Posener Kriegs- und Domänekammer, die sich über jene Denkschrift des Ministers gutachtlich zu äußern hatte, Hoym nicht ganz zu; immerhin war sie so weit mit dessen Ideen einverstanden, daß sie sich dafür aussprach, die Juden sollten in allen den Punkten, die nicht genauer festgesetzt seien, in der Regel nach dem Recht der christlichen Bewohner der Provinz behandelt werden. Aber Hoym wollte entschieden weitergehen; er verlangte in seinem Reskript an die Kammer vom August 1795 gewisse Nachweise, um darüber Beschluß zu fassen, wie weit den südpreußischeu Juden ein ausgedehnterer Handel, Betrieb der Handwerke, sowie der Ankauf städtischer Häuser und Grundstücke zugestanden werden könnte u. dgl. m. Dann erklärt das Aktenstück weiter, der König sei „gesonnen, die jüdische Bolksklasse in Südpreußen den Wohltaten und Gerechtsamen der dortigen christlichen Bürger und Untertanen möglich nahe zu führen, um in dieser Provinz, wo der Zunftzwang wenig Hindernisse in den Weg legen wird, ein Beispiel aufzustellen, daß der jüdische Staatsbürger, sobald er seinerseits seinen Berbindlichkeiten nachkommt und selbige ebenso wie die christlichen Einwohner erfüllt, auch in seinen Nations- und Religionsverhältnissen dem Staat durch gehörige Einschränkungen nicht schädlich werden kann, keineswegs wegen seiner Religion in Druck gehalten, sondern in gute und möglichst gleiche Nahrungsverhältuisse mit allen Einwohnern im Staat, nach Maßgabe seines Standes und Gewerbes, gesetzt werden muß." Diese schönen, löblichen Grundsätze konnten denn freilich nicht auf einmal in's Le^en . geführt werden; immerhin gewährte nicht nur das General-Judenreglement für Posen vom 17. April 1797 den Juden sehr wesentliche Verbesserungen ihrer Lage, sondern wir sehen auch nach dessen Erlaß die leitenden Kreise bemüht, die Juden der christlichen Bevölkerung anzunähern; als letztes Ziel dieser ganzen Judenpolitik nämlich wird — in einem Reskript vvm Dezember 1797 — bezeichnet „die poli-

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