Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 23 (1903)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1903)
- Date
- 1903-10-01
- Page
- Seite 231 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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1 231 Interessant ist das Kapitel über die Wahl der mährischen Oberlandrqbbiner von 1753 bis 1789. 1719—1753 stand Bernd Gabriel Eskeles als Landr^bbiner an der Spitze der mährischen Judenschaft. Nach seinem Tode wurde zu seinem Subsistuten Moses Aron Lemburger bestimmt. Am 20. September 1753 fand in Brünn die Wahl des Landrabbiners statt, bei welcher Moses Aron Lenchurger gewählt wurde, der am 24. Oktober 1753 als solcher von der Kaiserin bestätigt wurde und legte er am 1. November in Nicolsburg in der Synagoge den feierlichen Amtseid ab. Lemburger starb mit 26. Dezember 1757. Am 30. März 1758 fand die Neuwahl statt und wurde Gerson Aron Pollitzer gewählt. Er wurde mittelst Reskript vom 6. Mai bestätigt und legte am 19. Mai den Amtseid ab. Pollitzer starb am 21. Februar 1772. Abraham Schaye Auspitz wurde zum Subsistuten ernannt und blieb in diesem Ehrenanite bis zum 13. Dezember 1774, an welchem Tage Samuel Herschel Lewi zum Landrabbiner gewählt wurde. Trotz gegen ihn erhobener Beschwerden blieber in seinem Amte bis zu seinem am 28. April 1778 erfolgten Tode. Am 3. Mai 17*0 findet die Neuwahl des Landrabbiners statt und wurde Gerson Abraham Lokal-Rabbiner in Nieolsburg gewählt. Die nächste Wahl des Laudrabbiners fand am 4. November 1789 statt. Empfohlen war durch den Fürsten Dietrichstein Marcus Benedict, der damals in einem Alter von 35 Jahren stand und der auch des Deutschlesens und Schreibens kundig war, was den Ausschlag für seine Wahl gab. Das letzte Kapitel des sehr lehrreichen Werkes trägt die Überschrift: Wie das Toleranzpatent für Mähren entstand. Die Anfänge des Tolerauzpatentes, wonach die die Inden bedrückeüden Beschränkungen aufgehoben werden sollten, datieren vom 16. Mai 1781 iji einem Dekrete, in welchem der dahingehende Wille Kaiser Josefs 11. zum Ausdruck kommt. In Brünn wurde das Toleranzpatent am 13. Februar 1782 ansgegeben, welches mit dem Satze anlautet: Seit dein Antritte unserer Regierung haben wir es eines unserer vorzüglichsten Augenmerke sein lassen, daß alle unsere Unterthanen ohne Unterschied der Nation und der Religion an dem öffentlichen Wohlstände den wir durch unsere Sorgfalt zu vergrößern wünschen, gemeinschaftlichen Anteil nehmen. Erwähnt zu werden verdient die Eingabe eines Advokaten Anton Rupp in Kremsier vom 8. Oktober 1782 an das Gubernium, in welcher er nichts mehr und nichts weniger beantragte, als Inden mit Gewalt zu Christen zu machen und ihre Synagogen als christliche Gotteshäuser zu weihen. Wir schließen unseren Bericht mit den herrlichen Worten des Verfassers, der, nachdem er den Antisemitismus und Zionismus als Rückständigkeiten bezeichnet, schreibt: Aber noch gährt eben der Most einer neuen Weltanschauung in dem so außerordentlich reich gefüllten Behälter der historischen Kultur und eine lange Zeit mag noch vergehen, bevor sich aus dem schäumenden Chaos der perlende Weil: einer neuen, zwar an der Erde haftenden aber dennoch ideal schönen, des Menschen würdigen Weltanschauung und