Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 23 (1903)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1903)
- Date
- 1903-07-01
- Page
- Seite 182 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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182 Mausoleum, erklärt jedoch, dcch die Bedeutung dieses Baues noch rätselhaft erscheint. Von großem Werte erachtet der Forscher jedoch einen Fund, von dem er in einem anderen Bauwerke überrascht wurde. Auf der Zimmermauer stand eine große viereckige Kiste, 65 Zentimeter hoch, 60 Zentimeter breit, ans 4 Zentimeter dickem Ton nicht weit davon zwei Tonta-feln, beide mit Keilschrift bedeckt wie sie in Palästina gebräuchlich waren. Eine zweite größere Tafel mit Keilschrift lag in einer zerbrochenen Schüssel und daneben ein reizender kleiner Krug ans Alabaster. Professor Sellin erklärt, daß er die Tafeln zur Entzifferung der kaiserlichen Akademie in Wien überbringen werde, doch kann jetzt schon behauptet werden, daß diese Tafeln eine hervorragende Bedeutung haben für die Geschichte Palästinas vor und während des Eindringens der Hebräer. Bisher ist nur ein einziger derartiger Fund gemacht worden, aber stark beschädigt, die nun gefundenen Tafeln sind fast tadellos erhalten. Professor- Sellin hat jetzt eine kurze Reise tiefer in das Innerere des Landes angetreten, um die richtigen Plätze für künftige Grabungen zu erkunden- — Universitätsprofessor Hofrat David Heinrich Müller hat sich der Mühe unterzogen, das Gesetzbuch des Hammurabi, dessen Auffindung so weitgehendes Interesse erregte, aus dem assyrischen Urtext ins Deutsche und ins Hebräische zu übersetzen. Professor Müller hat nun der Akademie der Wissenschaften einige sehr bemerkenswerte Probestücke vorgelegt Der Forscher führt in einem Begleitwort ans, daß er insbesondere den Wunsch gehegt habe, das Verhältnis dieser Gesetze zu der mosaischen Gesetzgebung festzustellen Von den der Akademie vorgelegten Arbeiten bezieht sich das erste Stück auf die Schuldhast, und Professor Voller weist nach, daß hier vieles mißverstanden worden ist. Im zweiten Teile verhält es sich gleichermaßen. Das dritte Stück, welches über die Erbberechtigung be:: Kinder zweier Frauen handelt, bietet sehr interessante Tatsachen für die.Erkenntnis der Beziehungen der mosaischen Gesetzgebung zu den Gesetzen Hamnmrabis. An einer weiteren Reihe einzelner Bestimmungen zeigt der Bearbeiter, wie groß die ethische und sozialpolitische Entfernung von den Gesetzen Hamnmrabis zu der mosaischen Gesetzgebung sei. —Man berichtet: In Eger veranstaltete der Verein „Ahavath Zion" einen Vortag des J U C. R. £rttub über „Jaroslav Vrchlicky und das Judentum". Der Vortragende behandelte ausführlich Brchlickys dichterisches Wesen und Wirken. Er zog Brchlickys Vielseitigkeit und geradezu staunenswerte Produktivität in Betracht, befaßte sich mit seiner kolossalen Übersetzungsarbeit und seinen Essays und würdigte ihn als einen rastlosen Vermittler fremder vorzugsweise romanischer literarischer Kultur, als einen vornehmen Propagator der künstlerischen Bildung eines Volkes. In )er Behandlung des eigentlichen Vorwurfes wandte der Vortragende sein Augenmerk vor allem dem „Bar-Kvchba" zu. Er nannte ihn ein großmächtig angelegtes Epos'in dramatischer Form, eine plastisches Hervortreten entschwundener Vorzeit, einen Eckstein des imposanten Traums des Dichters, den Entwicklungsgang der Menschheit in einer Epopöe zu umfassen. „Bar-Kochba" — fuhr der Redner fort — führt uns in die Zeit des letzten Aufstandes gegen die römische