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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-04-01 · Heft 4 (1.4.1904) · p. Seite 77

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
23 (1903)
Issue
Heft 4 (1.4.1904)
Date
1904-04-01
Page
Seite 77 (sequence 7)
Language
German
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77 — nicht zu verwundern, wenn gerade zu der Zeit, ' da Rom über das niedergeschmetterte Judäa triumphierend einherschritt, sich so viele Römer zum Judentum bekehrten. Auch Folgendes beleuchtet die talmudische Denkungsart in Bezug auf strenge Uneigennützigkeit und Redlichkeit. Der Vater des Schuloberhauptes Samuel zu Nchadea in Babylonien war gestorben, ohne seinem Sohne verraten zu haben, an welchem Ort er die ihm anvertrauten Waisengelder ausbewahrt. * Da sagte man, der Sohn des Verstorbenen lebe von dem Vermögen der Verwaisten. In seiner Verzweiflung ging nun Samuel auf den Gottesacker, beschwor hier seines Vaters Geist, daß er ihm den Orr nenne, wo er die fraglichen Gelder aufbewahrt. Er beschied ihm: sie liegen im Grunde der Mühle. Das oben befindliche gehört uns, ebenso das unten befindliche, aber was in der Mitte ist, gehört den Waisen. „Warum Haft Du es gerade dorthin gelegt, mein Vater?" „Damit, wenn Diebe kommen, sie von dem unserigen stehlen, und wenn der Erdboden daran zehrt, er von dem unserigen zehre." Berach, 18, 6. Die strengste Anforderung ward an die Unbestechlichkeit des Richters gestellt. Wie ungemein peinlich man es damit nahm, veranschaulichen u. A. folgende Stellen. (Kethub. 105.) „Bestechung sollst du nicht annehmen". das bezieht sich nicht nur auf Bestechung durch Geld, sondern überhaupt auf jegliche Art, wodurch man den Richter für sich einnehmen kann. So traf es sich einst, daß der oben erwähnte Samuel über einen Strom setzte, uno Einer kam, der ihm nur die Hand reichte, um ihm behülflich zu sein. Was willst du von mir? fragte ihn Samuel. Ich bitte dich, mir einen Prozeß zu schlichten. Darauf Jener: Ich darf es nicht mehr. — Ähnlich erging es jenem Pächter des R. Jsmael (ib.), der diesem immer am Rüsttage des Sabbats einen Korb mit Früchten zu bringen hatte. Einst brachte er sie ihm schon einen Tag vorher. Warum diesmal so früh? fragte ihn der Rabbi. „Weil ich einen Rechtsstreit habe, den du mir schlichten sollst, und da dachte ich, ich mache es in Einem ab." Am Donnerstag wurden nämlich immer Gerichtssitzungen abgehalten. „Geh' mit deinen Früchten," bedeutete ihm der Rabbi. „Dein Benehmen hat mich untauglich gemacht, deine Sache zu entscheiden", und erwies ihn an einen Anderen. Während der Verhandlung aber dachte Jsmael bei sich, sein Pächter könnte dies, könnte jenes. Moment zu seinen Gunsten geltend machen. Plötzlich unterbrach er sich mit der Verwünschung: Zu Grunde mögen die Bestechungannehmenden gehen! Ich, der ich Nichts von ihm genommen, und wenn ich genomnlen hatte, so würde ich ja nur das mir Zukommende genommen haben, fühle mich so befangen, wie befangen müssen erst diejenigen sein, die wirkliche Bestechung annehmen! Um ja jeder Spur von Parteilichkeit aus dem Wege zu gehen, erklärte Mar bar Rab Aschi: Ich halte mich für unbefugt, die Streitsache eines Gelehrten mit einem Nichtgelehrten zu schlichten; denn ich liebe einen

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