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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1903-02-01 · Heft 2 (1.2.1903) · p. Seite 35

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
23 (1903)
Issue
Heft 2 (1.2.1903)
Date
1903-02-01
Page
Seite 35 (sequence 13)
Language
German
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35 Zweck, nur Form und nicht Wesen ist; so lange beides sich deckt, haben wir kein Recht, daran zu änderr, sondern im Gegenteil die Pflicht, es zu erhalten. Dem auf keinem Gebiete uehr als auf religiösem kann das konservative Prinzip von großer Bedeutung ünd Berechtigung sein; mehr als irgendwo gilt hier das Ueberlieferte, mehr als irgendwo der Satz: Was grau vor Alter ist, das ist ihm heilig, und mit gewissem Recht, denn die Religion soll ja an ein Ewiges, an ein in allem' Wechsel Beharrendes uns gemahnen. Was aber kann mehr das Ewigseiende uns nahe bringen als§ das uralte, das aus grauester Vorzeit zu stammen scheint und dadurch am ehesten das! Gefühl der Ewigkeit erweckt? Darum soll man auch nur aus den triftigsten, zwingendsten und gewichtigste» Gründen sich entschließen, in der Religion zu reformieren^ und zwar so wie unser Tcxtwort es andeutet: Es gibt eine Zeit zum Beharren nud eine Zeit zum Weiterschreiten, aber die Zugmuß der Lagerordnung entsprechest, der Fortschritt dem Stand- und Zeitpunkt von dem er ausgeht und weitergeht.j Das Wichtigste aber bleibt, daß wir nur da aufbrechen dürfen, d. h. mit dem Älten brechen, wo die Wahrheit und das Heil der Gesamtheit es erfordert, aber da unter allen Umständen, selbst wenn das graue Haupt der Vergangenheit, das ehrwürdige Alter der Tradition und der vieldeutige Buchstabe deS Gesetzes dagegen sind. AäubenspecK als Erzieher. Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach in Frankfurt o. M. veröffentlichte dieser unter Überschrift v ir einiger Zeit im „Berliner Tageblatt" einen Artikel, den wir beachtenswert genuc finden, um ihn auch unseren gesch. Lesern zur Kenntnis zu bringen. Herr Dr. Auerbach schreibt: Zufällig kam mir dieser Tage die achte Auflage des sehr rerbreiteten Werkes „Referat, Bistum und llrteil" von Reichsgerichtsrat a. D. Hermann Daubenspeck (Berlin 1902, Franz Brhlen) in die Hand. Wenn ich diese Schrift zum Gegenstand einer Besprechung mache, so habe ich nicht die Absicht, eine Rezension zu schreiben. Hierzu fehlt n ir nicht blos der Beruf, sondern auch die Neigung; letzteres insbesondere im Hinblick auf die Vorrede Daubenspecks zur achten Auflage. Denn „Haß, Mißgunst, Neid" sind die gewöhnlichen Beweggründe, die der Verfasser bei seinen Rezensenten zu ver nuten pflegt, welch letztere er überdies noch mit Freundlichkeiten ähnlichen Charaktirs überhäuft. In solchem Falle ist es nicht angenehm, den Rezensenten zu spielen, selbst wenn inan mit den ernsten und schönen Bestrebungen des Werkes im Interesse! der Ausbildung unserer jungen Juristen im Allgemeinen einverstanden ist. Wohl aber fühle ich mich zu einem Werke der Abwehr und ernsten Verwahrung gedrungeu.

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