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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1894-04-01 · Heft 4 (1.4.1894) · p. Seite 84

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
14 (1894)
Issue
Heft 4 (1.4.1894)
Date
1894-04-01
Page
Seite 84 (sequence 12)
Language
German
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84 Wäre Ihr Reisegefährte besser vertraut gewesen mit der Entwicklung seines eigenen Glaubens, so hätte er Ihnen gesagt, daß nur die Grundlagen der jüdischen Religion, wie der anerkannte Gesetzlehrer Hillel sie definiert hat: „Liebe Gott von ganzer Seele und Deinen Nächsten wie Dich selbst" als unveränderlich aufgefaßt werden; daß dagegen die - religiösen Gebräuche, zu denen u. a. auch das Schächten gehört, von verschiedenen Gesetzeslehrern verschieden ausgelegt werden konnten lind wurden, also ihrer Natur nach nicht unveränderlich sind. Er hätte Ihnen für diese Anpassungsfähigkeit der jüdischen Religionsgebräuche zwei gewichtige Beispiele anführen können; um so gewichtiger, als sie das Eherecht und die Sabbatruhe berühren. Hier sind sie: 1) Jin Mittelalter tagte eine Synode von Rabbinern zur Entscheidung der Frage, ob dem Juden auch ferner noch die Polygamie gestattet sein solle, wie es zu Zeiten des jüdischen Reiches war. Nach eingehenden Beratungen verbot die Synode fortan die Polygamie, und diese gilt seitdem auch dem orthodoxesten Juden als schweres Verbrechen, obgleich die Monogamie weder ein biblisches noch ein talmudisches Gebot ist. 2) Als unser Jahrhundert in das „Zeichen des Verkehrs" trat, regte sich bei orthodoxen Juden die Gewissensfrage, wie sich längere Schiffsreisen mit der Sabbatruhe vertragen, da es am Sabbat nicht gestattet ist, jenseits umfriedeter Wohnstätten größere Strecken zurückzulegen? Und wieder entschied eine Nabbinerversammlung, daß größere Schiffsreisen über den Sabbat hinaus gestattet seien, wenn sie vor Beginn des Sabbats angetreten werden und über den Sabbat hinaus dauern. Sie sehen, es giebt auch im orthodoxen Judentum Instanzen, welche den veränderten Verhältnissen angemessen etwas verbieten und erlauben können, was früher nicht verboten oder erlaubt war; und Verbot wie Erlaubnis werden auch von den orthodoxen Juden als gewissensverpflichtend angesehen. Ihr Mitreisender irrte also init seinem Ausspruche von der „Unmöglichkeit reformirter Zugeständnisse des Judentums gegenüber dem Knltnrfortschritt der Welt", und damit fällt auch der Satz, „daß das Judentum nicht die Fähigkeit und Organisation besitzt, um aus sich selbst heraus mit Bräuchen zu brechen, die es in Gegensatz zu allen anderen Völkern und dem Geiste der fortschreitenden Civilisation setzen". Die Polygamie war ein Brauch, und das Judentum hat aus sich selbst heraus mit ihm gebrochen. Wir haben zu dieser Darstellung zu bemerken, daß immerhin die Abschaffung der Polygamie kein ganz zutreffendes Beispiel ist, da die Polygamie im Altertum zwar erlaubt aber jedenfalls nicht geboten war. Ferner glauben wir. daß allerdings im Mittelalter solche Entscheide einer Rabbinersynode noch bei allen Juden autoritative Gewalt haben mochten, weil die soziale Stellung der Juden

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