Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1894-04-01 · Heft 4 (1.4.1894) · p. Seite 83

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
14 (1894)
Issue
Heft 4 (1.4.1894)
Date
1894-04-01
Page
Seite 83 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2969669-2969961-2969966--4130-2977228
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

83 Am 2. Adar I (6. Februar) 502 d. kl. Z. befahl der erste der französichen Futterage-Meister, daß die Juden die Lebensmittel für die Pferde, Futterage genannt, liefern und soglAch, noch innerhalb 24, schickte er jedem der Gemeindevorsteher 5 Reiter aus den Soldaten, denen sie tags und nachts Speise und Trank, ausgestopfte Hühner, dann die Hühner, die Fasane heißen, Schweinefleisch teuern Wein und Kaffee geben mußten. Die Auslagen beliefen sich auf die Summe von achthundert Gulden außer den sechs tausend Gulden, die sie für die Fütterung der Pferde gaben, die dann jene Execution von den Gemeindevorstehern erhoben. Am 2. Adar II. 502 d. kl. Zt. (6. März) trug der genannte französische Befehlshaber den Bürgern auf, ihm allmonatlich hundert und vierzig Tausend Gulden zu geben, eine obrigkeitliche Person jedoch reizte durch verführerische Reden und klagte uns an tut Vereine mit seinen Gesinnungsfreunde, dem Rathsherrn Scherschik; sie, die zu unserer Benachtheiliguug stets bereit und gegenwärtig waren, stachelten die französischen Fürsten gegen uns auf, von uns als Antheil zu diesen hundert vierzig Tausend Gulden vier und zwanzig Tausend Gulden zu erheben- Sie schickten hundert Soldaten in die Judenstraße und die Gemeindevorsteher schickten diese Execution nach ihrem Ermessen an unsere Gemeindemitglieder. Jeder Soldat erhielt 16 Groschen täglich. 8 Groschen für die Alimentation und 8 Groschen ExecutionSgebühr, nachdem es bei den Franzosen cingeführt ist, daß man zwei Livres, d. ,i. 16 Groschen in unserem Gelde giebt. Dies verursachte viele Hunderte au Auslagen, bis man diese 24 Tausend Gulden gab und die Franzosen die Judenstraße von der Execution befreiten. (Fortsfolgt). . Weber die Anpassungsfähigkeit der israelitischen Wetigion. Kurz vor der eidgenössischen Abstimmung. durch welche das Schächten als unerlaubte Schlachtmethode für die Schwei,sabgcschasst worden ist, hatten wir ein Gespräch mit einem jüdischen Reisegefährten, der dabei auch eine Aeußerung gcthan, wonach es den Bekennern der mosaischen Religion geradezu unmöglich sei, irgend etwas in ihren Religionsgebräuchen abznändern, weil ihnen hiezu die „kirchliche" Organisation fehle. Nun erhielten wir von Seiten eines gebildeten, ja gelehrten Bekenners des israelitischen Glaubens eine längere Zuschrift, welche diese Ansicht unseres Reisegefährten als eine irrige bezeichnet. Wir lassen einige Stellen aus dem Briefe hier folgen: „Ihr Reisegefährte vom 22. Januar mag ein strenggläubiger Jude gewesen sein — aber er scheint auch einer großen Unwissenheit in religiösen Dingen sich zu erfreuen; bekanntlich sind Orthodoxie und religiöse Unwissenheit nicht nur keine Gegensätze, sondern bedingen häufig einander.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.