Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1894)
- Date
- 1894-04-01
- Page
- Seite 79 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2969669-2969961-2969966--4126-2977224- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
79 d ienten, d a alle Juden ihrer Gesetzesvorschrift nach sich jeglichen Blutes enthalten müssen. Wenn aber ein Jude durch einen Christen der Tötung eines Christenkindes beschuldigt wird, so soll er durch dreiChristen und ebensoviel Juden überführt werden; ist er überführt worden, so soll der Jude die auf das begangene Verbrechen gesetzte Strafe erleiden. Wenn aber die obgenannten Zeugen und seine Schuldlosigkeit ihn frei sprechen, so soll der Christ die Strafe, welche der Jude würde haben erleiden müssen, für die Verlä umdung wohlverdien t e r Weise verbüßen. Besondere Bedeutung erhielt das Statut, als 100 Jahre später, 1334, Kasimir der Gro ße, eine jener imposanten Herrschergestalten, deren klarer Blick die Vorurteile ihrer Zeit iu ihrer ganzen Nichtigkeit zu durchschauen vermag .und deren gewaltiger Geist Menschen und Verhältnisse seinen Zwecken sich zu beugen und dienstbar zu machen weiß, ohne vor solchen. von der Beschränktheit aufgcrichteten Schranken Halt zu machen, dasselbe für ganz Polen bestätigte. Der niedrige Haß seiner Feinde, deren kleinlichen Anschauungen selbstlose Humanität unerklärlich war, dichtete ihm eine Liebschaft mit einem jüdischen Mädchen namens Esterka an. Eine jüdische Schneiderstochter soll den. König durch, die Macht ihrer Reize'gefesselt haben und die Frucht dieser Verbindung sollen mehrere Söhne gewesen sein. Der bibl. Name Esther, der an jene jüdische Königin der Perser erinnert, zeigt schon die Unhistorität dieser allgemein acceptirten Sage*). _ » (Schluß folgt). ZeMneks Schute und Schüler. „Willst den Dichter du verstehen, mußt in Dichters Lande gehen!" Wenn wir der genialen Entwicklung und Entfaltung des Heimgegangenen Nestors und Meisters der jüdischen Gelehrsainkeit und Kanzelberedsamkeit gerecht werden wollen, müssen wir uns im Geiste nach seiner Heimat begeben und den Zustand des mährischen Judentums während Jellineks Jugendzeit näher in's Auge fassen. Obschon Dr. Jellinek in Drslovitz im Juni 1821 das Licht der Welt erblickte, können wir gleichwohl das rege, altehrwürdige Ung.-Brod an der mährischen Grenze als seinen Heimatsort betrachten. — Als kleiner Knabe wurde er etwa 3U Stunden weit täglich in's „Chcder" zu Reb Gabriel Brösler getragen, den der große Gelehrte auch im Alter nicht vergaß, wo er sich ihm und seinen Angehörigen, die nach Wien übersiedelten, in jeder möglichen Weise gefällig und erkenntlich zeigte. *) Gegen Grap, dem wie gewöhnlich auch hier kritiklos nachgeschrieben wird.