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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1894-03-01 · Heft 3 (1.3.1894) · p. Seite 58

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
14 (1894)
Issue
Heft 3 (1.3.1894)
Date
1894-03-01
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
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anhängen soll, sondern der Mann, der physisch stärkere, soll seinem Weibe anhängen, das auf einer hohen Stufe der Menschheit ihm sittlich überlegen ist. Eine Welt von Sentimentalität, die so allgemein der modernen Denkweise zugeschrieben wird, liegt in diesem alten hebräischen Ausspruche. Er verkündet den Ruhin des prophetischen Gedankens, er liefert den Schlüssel für die hohe Stellung der Frau bei den Juden, die eine so merkwürdige Ausnahme bildet im Vergleich zu der aller alten und vieler neueren Völker. Es mag zugleich bemerkt werden, daß dieses hohe Ideal nicht nur den Stammescltcrn der Israeliten allein zugeschrieben, ■, sondern daß cs als Grundsatz für die gesamte Menschheit aufgestellt ward, als deren gemeinsame Eltern Adam und Eva angesehen wurden. Es darf uns nicht überraschen, einen niedrigeren Standpunkt in den der Gesetzgebung gewidmeten Teilen des Pentateuch vorzusinden, die ja die wirkliche Lage der Frau zu einer viel früheren Zeit darstellt; und außerdem stimmt das die Praxis regelnde Gesetz niemals völlig mit den ethischen Theorien der vorgeschrittestcn Denker überein, Aber selbst hier brauchen die alten Inden nicht zu erröten beim Vergleich mit andern und zumal mit zeitgenössischen Nationen. Während der Vater das Recht' hatte, seine Tochter als Sklavin zu verkaufen, war dieselbe doch dagegen geschützt, das Opfer tierischer Lust zu werden. Wenn sie ein Kind geboren hatte oder wenn sie dem Sohne des Hauses überlassen wurde, so ward sie dadurch frei und trat in die Rechte der legitimen Frau. Selbst wenn sie geschieden wurde, war dafür gesorgt, daß sie reichlich mit allem ausgestattet wurde. Der Greuel der Prostitution zu religiösen Zwecken, etwas ganz Gewöhnliches bei allen orientalischen Völkern, war gebrandmarkt als das scheußlichste Verbrechen. Der junge Ehemann'war für ein ganzes Jahr von allen öffentlichen Verpflichtungen ’ befreit, um sich ganz dem Glücke der Frau zn widmen. De Pflichten gegen Vater und Mutter waren völlig gleich. Die Frauen waren nia|jrtion der.Gesellschaft der Männer ausgeschlossen. Sie wurden nicht in das Innerste des Hauses verwiesen und dort in äußerster Unwissenheit erhalte» in Bezug auf alles, außer den Pflichten des Haushalts, sondern frei nahmen sie Anteil an allem, was ihre Gatten und Väter betraf und zogen Nutzen aus der Erziehung und Bildung, die ihnen dieser freie Verkehr verschaffte. Frauenchöre waren zu öffentlichen Festen zugelassen, dafür fehlt cs nicht an Beispielen. Am Sabbat und Neumond erschienen sie an den Stätten der Gottesverehrung, um „Gott zu suchen", und gingen in die Prophetenschulen, um dort der Unterweisung im Gesetze zu lauschen. Also weit davon entfernt, bedingungslos dem Manne unterworfen, im Frauengemach eingeschlossen und durch Einsamkeit geschützt zu sein, konnten sie sich frei und ungehindert unter den Männern bewegen und an den öffentlichen Angelegenheiten teilnehnien; ja, sie waren selbst von den höchsten Stellungen nicht ausgeschlossen. Sie waren Richterinnen und Prophetinnen.

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