Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1892)
- Date
- 1892-12-01
- Page
- Seite 267 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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267 Aer Grtaß des Hessischen Ktaatsministeriums gegen den Antisemitismus. Bei einem besonderen Anlässe ist zu unserer Kenntnis gelangt, daß eine größere Anzahl von Beamten, insbesondere der .mittleren und unteren Dienstklassen, sich durch Wort und Schrift, durch Mitgliedschaft an Vereinen und Besuch von Versammlungen an den sogenannten antisemitischen Bestrebungen beteiligen; dabei ist uns zugleich bekannt geworden, daß es selbst Beamte gibt, welche glauben, sich für ein solches Verhalten auf den seiner Zeit in der „Darmst. Ztg." publizirten, IN allerhöchstem Aufträge an den Rabbiner Dr. Salfeld in Mainz, als den Repräsentanten einer von Sr. kgl. Hoheit dem höchstseligen Großherzog empfangenen Abordnung israelitischer Staatsangehöriger, gerichteten Erlaß berufen zu dürfen und mit den darin kundgegebenen allerhöchsten Anschauungen und Absichten in Uebereinstimmung zu sein. Nichts könnte verkehrter sein, als diese soeben erwähnte Auffassung jenes i» allerhöchstem Aufträge ergangenen Erlasses. Dieser letztere betont vor Allem, daß Se. kgl. Hoheit mit Bedauern von den seit einiger Zeit in mehrere» Teilen des Großherzogtums stattfindenden. von Außen hereingetragenen gehässigen Anfeindungen Allerhöchst Ihrer israelitischen Unterthanen Kenntnis genommen haben, spricht sodann aus, daß Se. kgl. Hoheit diese Anfeindungen auf das Ernstlichste mißbilligen und ein baldiges Aufhören derselben erwarten, und hebt am Schlüsse hervor, daß nach dem Willen Sr. Königl. Hoheit Allerhöchstderen israelitische Unterthanen in ihren verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechten ebenso wie Allerhöchstderen Unterthanen anderer Konfessionen zu schützen seien. Wenn inzwischen gesagt ist, daß es zu dem Aufhören jener Gehässigkeiten wesentlich mit beitragen werde, wenn der sittlich höher stehende Teil der israelitischen Bevölkerung es sich nach Kräften werde angelegen sein lassen, den Ursachen zu Klagen über die Handlungsweise mancher seiner Glaubensgenossen nachzuforschen und denselben mit den geeigneten Mitteln abzuhelfen, so ist damit nicht mehr ausgesprochen, als eine wohlmeinende landesväterliche Mahnung, bei welcher nichts ferner lag, als der Gedanke, den unmittelbar vorher ausgesprochenen schärfsten Tadel, der gegen die Israeliten gerichteten Angriffe und deren allerhöchste Mißbilligung wieder aufzuheben, oder auch nur abzuschwächen und den so gekennzeichneten Bestrebungen irgendwelche Berechtigung zuzugestehen. Eine derartige Auffassung ist gänzlich ausgeschlossen und steht in gradem Gegensatz zu den allerhöchsten Intentionen. In Uebereinstimmung mit diesen Intentionen ist wiederholt auch von Organen der Staatsregierung das Auftreten und Verfahren der unter mehrfachen Namen bekannten antisemitischen Ptlrtkien öffentlich mißbilligt worden, so daß den ihr unterstehenden Beamten zur Genüge bekannt ist, welche Stellung die oberste Staatsbehörde den fortgesetzten Anfeindungen der israelitischen Staatsangehörigen gegenüber einimmt, insbesondere > den Bestrebungen gegenüber, welche dahin abzielen, jenen Staatsangehörigen die ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Rechte wieder zu entziehen oder zu schmälern. So wenig es an sich tadelnswert sein kann, im öffentlichen Leben Bestrebungen zu unterstützen, welche rein und ohne Nebenabsichten die Erhaltung und Hebung deutschen Wesens und christlicher Sitte bezwecken, so verwerflich erscheint es, wenn dieselben, wie dies bisher fast ausnahmslos bei der antisemitischen Bewegung im Großherzoglum hervorgetrete» ist, ganz wesentlich darin gipfeln, Haß und Bosheit gegen die israelitische Bevölkerung zu erregen und mehr oder 23*