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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1892-08-01 · Heft 8 (1.8.1892) · p. Seite 178

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 8 (1.8.1892)
Date
1892-08-01
Page
Seite 178 (sequence 10)
Language
German
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178 Angelegenheiten wurden der Exekutive der jüdische» Administration übergeben, ' eren Mitglieder bloß die Juden wählten, welche sich jedoch zugleich an der Zahl ähnlicher katholischer Funktionäre für das oben erwähnte Fach beteiligten. Ueber alles regte jedoch die Juden der Paragraph auf, demgemäß das Ausmessen der Geniest,debeiträge, sei es schon zu christlichen oder jüdischen Zwecken, mit Zustimmung der Gemeindevertretung vorgenommen werden sollte.. Dagegen rekurrierten die Juden nach Wien. Das Ministerium Belcredi ließ sich von der Statthalterei die Streitparagraphen erklären, und überzeugt, daß sie auf keinerlei Weise den Rechten des jüdischen Elementes nachteilhaft sind, bestätigte es mit einem besonderen j Erlasse, daß die Juden angelegenheiten der Kontrolle der autonomen Behörden nicht anvertraut werden könne», da sie den politischen Instanzen unterliegen, worauf erst das Gesetz sanktioniert wurde mit der günstigen Zufügung „Wenn spezielle Gesetze nicht anders bestimmen", versehen. Die Juden triumphierten daher und das Bestreben der polnischen Patrioten, daß keine Scheidewand zwischen Juden und Christen sei, zerschellte an der mosaischen Stammesleidenschaft.! Sobald das Gemeindegesetzbnch vom Jahre 1866 ins Leben trat, verlangten die jüdischen Fanatiker von Krakau das Allsheben der Praxis, welche seit den Zeiten der Krakauer Republik bestehend dem dortigen Magistrat das Mitwirken an de» weltlichen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zusicherte. In einer umfassenden Schrift an das Ministerium bewies der Krakauer Magistrat die Berechtigung jener Praxis; das Ministerin n richtete sich nach dem Grundsätze, daß die politischen! jüdischen Angelegenheiten ausnahmslos den Staatsbehörden zugeteilt werden sollen. Im Jahre 1868 legte die Regierung dem Landtage eine Borlage vor,! welche einige Beschränkungen in Betreff der Teilnahme der Juden in den Gemeindevertretungen aufhebt, und als durch deren Annahme die Schranken gefallen sind, welche den Juden hinderten Gemeindevorsteher ani Dorfe oder Bürgermeister^ in der Stadt zu werden, wurde das Judentum mit dem Christentum gleichberechtigt, aber was die Gesellschaft anbelangt, hörte es auch ferner nicht auf, eine Kaste unter dei Bewohnern des Landes zu bilden. Die jüdische Gleichberechtigung wurde dann (in der Landtagsitzung am 10. October 1868) ergänzt; es ist nicht uninteressam, aus der Debatte wenigstens einige Aussprüche der bedeutender» Abgeordneten und daher auch ihre Ansichten, die offenen Wunde» des Königreiches Galizien betreffend, kennen zu lernen. Zuerst sagte Franz Taroszewicz: „Die Juden sind ein fremdes Element in Bezug auf die übrigen Schichten der Gesellschaft, sie beuten rücksichtslos die Dorfbewohner aus, welche sie bethören und in den Stand der Leibeigenschaft erniedern; die Bürger verdrängen sie aus jeder Stellung und in jeder Hinsicht in größeren Städten. Sie bevölkerten ausschließlich kleine Städtchen und hemmen daselbst die munizipiale und nationale Entwickelung, ja sie machen sie gerade unmöglich. Indem sie Bauerngüter besitzen, richten sie dieselben zu Grunde und töten zugleich die Nationalität und die nationale Kultur; sie verletzen einen Schlag der polnischen Litteratur und Journalistik. Sie sind der Satan, der Verführer der Beamten und der unbewachten Jugend, sie sind kein schaffendes, sondern ein vernichtendes Element. Indem dieses Element die Reaktion gegen die übrige Gesellschaft ist, hat es eigene nationale Mission. Es vereinigt sich nicht mit uns, seine Kinder erzieht es in antinationalen Tendenzen. Die Blutsteuer, dieses höchste Bürgeropfer, zahlt es nicht, indem es sich der Wehrpflicht entzieht. Es richtet sich nach den Kahalen, und deshalb verliert es das Recht

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