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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1892-07-01 · Heft 7 (1.7.1892) · p. Seite 158

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 7 (1.7.1892)
Date
1892-07-01
Page
Seite 158 (sequence 14)
Language
German
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— 158 - ’ J ' Synagogen ausschließlich deutsch abgehalten werden. Damit ist das Register der Germanisationsvorkehrungen noch nicht erschöpft. Obwohl die „Ordnung" den Juden die ausgedehnteste Autonomie verlieh, stellte sie dieselbe dennoch nicht zufrieden. Nach polnischer Herrschaft sich sehnend, stifteten sie gemeinschaftlich mit dem Adel einen Aufstand gegen den Kaiser an, gerade in der Zeit, als im Jahre 1785 der Berliner Hof durch seinen Gesandten in Warschau den Polen Hilfe zur Trennung Galiziens versprach, welches Versprechen im Lande eine bedenkliche Aufregung zur Folge hatte. Der Kaiser Josef II. verließ sich bei dem Durchführen der jüdischen und überhaupt galizischen Reformen auf die büreaukratischen Beamte» und als er seine Hoffnungen endlich getäuscht sah, entbrannte in ihm ein Zorn, zuerst gegen die Juden. Ihnen schrieb er die Erfolglosigkeit seiner Unternehmungen zu. Die Judenordnung wurde aufgehoben. Ihren Fall verkündeten die Patente, welche mehr und mehr die bisherigen Privilegien der Juden beschränkten. So erging schon in, Jahre 1780 der Befehl, welcher zwar die Juden aus der Repräsentanz der christlichen Gemeinden nicht ausschließt, jedoch beauftragt, daß sie darin in möglichst geringster Anzahl vertreten seien. Das Patent von, 24. Januar 1785 wehrt den Juden Schenken, Aecker und Höfe zu mieten, wenn sie dieselben persönlich zu verwalten nicht beabsichtigen. Ganz und gar schließt es sie aus als Pächter von Mühlen und Marktzins; es verbietet ihnen Salz zu transportieren, die Zehnte von Herrschaftsfeldern und die der Geistlichen zu pachten und Tabak zu verkaufen. In demselben Jahre folgte am 27. Mai das Auflösen der Lemberger Generaldireetionen aller jüdischen Rechtspflege und der Kreisdirectionen als auch der Mamera?') Die politische» jüdischen Angelegenheiten wurden den Cirkulyräniteru und dem Gubernium der Rechtsangelegenheiten den kompetenten kaiserlichen Behörden und der Appellation zngewiesen. Die innere Thätigkeit des Kahalamtes schrumpfte also auf rein rituelle Angelegenheiten zusammen, auf Almosenverteilungen, Unterstützungen und Bewirtungen der Kranken. Als Kahalfunktionäre bestätigte das Kreisamt von sechs vom Kahal vorgeschlagcncn Kandidaten nur drei; Lemberg und Brody wählten sieben Kahalmänner jede drei Jahre. Zwecklos wurde der Zorn der Juden durch das Verbot erweckt, lange Kaftane zu tragen, welches Verbot nach dem Tode Josefs II. aufgehoben wurde, obwohl es die Juden nicht verlangt haben. Am schwersten berührte die Juden, freilich wieder nur auf kurze Zeit, die Wehrpflicht, der sie wieder im Jahre 1789 behoben wurden. Schon damals war das häufige Verschwinden der Juden vor j:der Assentierung auffallend. Die letzten fünf Jahre der Regierung Josefs II. charakterisieren die unvernünftigen Versuche, die komplizierte Judenfrage radikal zu lösen. Die Anträge, die Juden zu vertilgen, wurden öffentlich wie eine Staatsnotwendigkeit besprochen. Hieher gehören die verschiedenen Entscheidungen über die jüdischen Ehen: für den ersten Sohn sollte der Vater, eine Taxe zahle»!und jedem folgende» männlichen Nachkommen wurde eine Taxe, die zweimal so groß war als die des vorhergehenden, auferlegt. Zu diesem Zwecke waren die Juden ihrer Beschäftigung nach in drei Kasten cingcreiht. Der Landmann, dessen Einkommen 100 fl. nicht überstieg, zahlte für den Erstgeborenen 3 fl., hatte er ein größeres Einkommen, zahlte er 6 fl., und demnach für den Zweitgeborenen 12 fl. und den dritten Sohn 24 fl. u. s. w. Die Taxe der Kahalbeamten, der Lehrer und anderer im Dienste der Gemeinde stehender Personen betrug 12 fl., während die Händler und Gewerbetreibenden mit 1T) Bgl. Anmerkung 13, Düte 6.

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