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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1892-07-01 · Heft 7 (1.7.1892) · p. Seite 154

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 7 (1.7.1892)
Date
1892-07-01
Page
Seite 154 (sequence 10)
Language
German
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— 154 wo Vereingung und Einigkeit wünschenswerth wäre. Darum ist es unrichtig, wenn' inan die Speisegesetze von dem Wunschzettel der Reformbestrebung verbannte, weil sie Privatsache, Sache der Einzelnen seien. Sie sind Anliegen der Gesammcheit, denn Einer richtet sich nach dem Änderen und die abhängigsten von Allen die Beamten, die Armen können allein nicht Vorgehen, wenn sie nicht die Stütze der öffentlichen Meinung zur Seite haben. Diese muß energisch ihr oeteruui eenseo rufen: Hinweg mit den Speisegesetzen. Nicht länger soll der Jude den modernen Tantalus darstellen, umringt von den erlaubten Genüssen des Lebens zu^derben, zu faste», zu entsagen nicht kraft freien Willens, sondern unter dem Drucke eines vermeintlichen Gottesgebotes. Z>ie Juden in Galizien. Eine Studie vpn Franz Rehor. Aus dem Böhmischen in's Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen von Dr. M. Grünwald in Jungbunzlau. (Fortsetzung). Die „Ordnung" gewährte den Juden Ehrentitel zu trage», wenn sie dieselben nur bezahlt hatten. Den Titel des einfachen Reb erteilte der Kahalrabbiner den Schriftgelehrten um 2 fl., die Juden, die keine Schriftgelehrten gewesen, sich jedoch anderweitige Verdienste erwarben, erlangten denselben um einen Dueaten. Den Titel Reb - Rajb'') alias Morajn10) durfte der Landesrabbiner gelehrten Juden für einen Dueaten, ungelehrten hingegen für denselben Preis von jedem Hundert Steuer, welche sie in die Kahalkassc zahlten, geben. Der erste Titel hieß Rcb-Rajb oder Chaber,") und niemand, der nicht mindestens zwei Jahre verheiratet, war, konnte ihn erreichen. Wer nicht diese zwei Titel hatte, konnte kein Tuch") werden, d. h. Assessor beim jüdischen Gericht. Der ledige durfte überhaupt keinen Titel haben, noch irgend eine amtliche Stellung in einer jüdischen Institution erhalten. Während der polnischen Unterthänigkeit zahlte jeder Jude eine unbedeutende Kopfsteuer, welche die österreichische Regierung im Jahre 1772 auf 2 fl. damaliger Währung erhöhte, vier Jahre darauf verdoppelte'und überdies noch eine Einkommen- und Vermögenssteuer in gleicher Höhe ausschrieb. Das Ausheben der Steuer wurde den Kahalen anvertraut, welche den einzelnen die Staatssteuer zur Zeit der alljährigen Generalversammlungen ausmaßen. Dem kaiserlichen Amte lag bloß hie Empfangsbestätigung der Summe ob. welche für die ganze Rcb-Rajb ist unrichtig, und soll heißen Rab-Rabbi „der Herr, mein Herr", eine orientalische Höflichkeitssormel, wie wir sie schon im Neuen Testament (Mathäus 7, 15; 21; 22—23) und an anderen Orte» finden. M. G. ‘"i Morajn soll heißen Morenu „unser Lehrer"; ein Titel, den nicht nur jüdische Gelehrte d. h. solche, die sich mit der Wissenschast des Judentums befassen, sondern auch Doctoren der Medici«, der Jurisprudenz. und Philosophie erhalten; denn von den ältesten Zeiten achtet das Judentum jegliches Streben nach Wissen hoch. M. G. ") CHaber heißt zu. deutsch „Genosse", daraus ist in mala parte das Wort Chabrus, das bei Deutschen und Cechen gebraucht wird, entstanden. Denn ursprünglich bedeutet das Wort nichts niehr und nichts weniger als Genossenschaft. M. G. '*) Tuch vgl. Anmerkung 5. M. G.

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