Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1892)
- Date
- 1892-06-01
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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127 hüttenfeste disputirten, bestätigt hat, fanden auch Inden vorgerückten Alters Gelegenheit sich auszubilden. Solche Themata schlugen die Rabbinen vor, damit die Wissenschaft des Talmuds gefördert und ergründet werde, anderseits sollte das anwesende jüdische Publikum niit den berühmtesten Theologen und Rednern unter den Rabbinen und Landesjuristen bekannt werden. Der Rabbinatskandidat legte die Reifeprüfung vor dem Landesrabbiner in Lemberg ab; konnte er jedoch die Reisekosten nach der Hauptstadt nicht bestreiten, ernannte der Landesrabbiner von den Rabbinen der benachbarten Gemeinden einen Examinator, welcher dem Kandidaten ein rechtsgiltiges Zeugnis ausstellte. Wen» sich der Kahal über seinen Rabbiner beim Lemberger Rabbinate beschwerte, ließ der Landesrabbiner die Sache von einer Kommission, die aus Rabbinern benachbarter Kahalen bestand und deren Protokoll auch entscheidend war, ermitteln. Fand man ein Vergehen bei dem von dem Kahal beschuldigten Rabbiner, so wurde derselbe vom Landesrabbinate abgesetzt und auch bestraft. Wenn er sich außerdem noch etwas gegen das kaiserliche Recht zu Schulden kommen ließ, war die Generaldirection verpflichtet, davon die kompetenten kaiserlichen Behörden in Kenntnis zu setzen, die einen gewissen Einfluß auf die Wahl dieser Kahalrabbiner hatten, da diese namentlich die.Regierung uni die Bestätigung ihrer Würde bitten, den Vokationsbrief der Gemeinde und die Bestätigung, daß sie in die kaiserliche Kassa die vorgeschriebene Steuer entrichtet haben, vollegen mußten. Ohne Einwilligung der politischen Behörde» durfte der Kahal keine Synagogen, Bethäuser, Schulen bauen, ebenso wurde das Ueberbauen und Renovieren ähnlicher Gebäude verboten. Dafür konnte jeder Jude für 25 fl. sein Haus in ein Bethaus verwandeln und darin die Thora aufstellen. Und das geschah zu einer Zeit, wo die christlichen Heiligtümer häufig zerstört wurden; Hunderte von Rabbinen, Laudesjuristen und Belfert, wurden erhoben, während Hunderte von vertriebenen katholischen Geistlichen nicht das Haupt wo zu bergen hatten. Wenn wir weiter erwägen, daß die christlichen Kinder in kleinen wie in größeren Städten, so auch die Kinder des ärmeren Adels — geschweige die des Bauernstandes — ohne Elementarbildung aufwuchsen, hatte sich bei den zahlreichen jüdischen Schulen das hebräische Element eines umfangreicheren Rechtes zu erfreuen; denn die Regierung hat sich nicht einmal einen Teil der Aussicht über diese Cheder^» imö Schulen und somit über die Erziehung des jungen jüdischen Nachwuchses Vorbehalten. (Forts, fol^ Weber Deopotd Dukes. Bon H. Zirndorf. Das Denkblatt, welches wir diesem Pfadfinder auf etwa einem halben Dutzend literarischer Gebiete zu widmen unternommen, ist weder ein unverdientes, noch ein überflüssiges. Es traf sich so, daß wir erst nach einigen Monaten an diese pietätsvolle Arbeit gehen konnten, und während dieser langen Frist ist uns seltsamer Weise kaum eine einzige Zeitstimme zuvorgekommen. Diese ebenso :) Siehe Anm. 4. Cheder, ein rein biblisches Wort, bedeutet ursprünglich Zimmer abgeschlossenes Gemach; wie der Profet Jeremijahu seinen Zeitgenossen zuruft: „Gehe mein Volk, ziehe Dich in Deine Zimmer zurück, harre ein wenig, bis die Wuth vorüber zieht.^ Dem Ghetto nach außen entsprach das Chcder nach innen. M. G.