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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1892-06-01 · Heft 6 (1.6.1892) · p. Seite 126

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 6 (1.6.1892)
Date
1892-06-01
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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126 teil und übet alle bei spondenz mit den kaise! der Generaldireetion Relationen einleiteten. Alle Correrlichen Behörden mußte deutsch geführt werden, zu welchem Zwecke beide Directioi en christliche Aktuare und Schreiber angestellt hatten. Die jüdischen Gemeinden teilten die „Ordnung" in vier Kategorien ein, deren Stufen sich nach der Höhe der Stenern, die in die Kahalkassen abgeführt wurden, richteten. Eine Gemeinde, die nicht mehr als 4000 polnische Gulden zahlen konnte, durfte nicht bestehen. In Folge einer solchen Maßregel löste sich eine Menge kleiner Gemeinden, deren Census die vorgeschriebene Höhe nicht erreicht batte, und die sich noch zur Zeit der polnischen Herrschaft organisirt hatten, ans. Das Verzeichn s vom Jahre 1786 wies in Galizien 140 berechtigte Kahalen auf. Die erste Klasse bestimmte die Steuer von 4000 fl., die letzte d. i. die vierte schon 14,000 polnische Gulden und dieser Zahl entsprach die Anzahl der Mitglieder, welche der Kahal znr eigenen Verwaltung wählte: in der^ ersten Kategorie 6, in der zweiten 8 und in der dritten 10 und in der vierten 12. An der Spitze des Kahal stand der Rabbiner, welcher nach Beratung mit dem.Kahalschriftgelehrten öffentliche Lehrer für die jüdischen Schulen der betreffenden Gemeinde ernannte; nur die von ihm eingesetzten waren befugt, Unterricht zu erteilen. Wo aber kein Rabbiner war, hielt sich der Kahal einen Lehrer, aber auch ein solcher jüdischer Bester Z mußte vorerst von dem Rabbiner des benachbarten Kahals geprüft und bestätigt werden, gleichfalls galt dies von einem Privatlehrer, da reiche Familien den Kindern zu Hause den Unterricht zuteil werden lassen konnten; bei anderen Familien waren die Kinder beiden Geschlechtes vom vierten bis zum dreizehnten Lebensjahre gezwungen eine jüdische öffentlichen Schulen: Lesen und Schreiben! chule zu besuchen. Der Kahal bestritt die Kosten dreier in der untersten wurde den Kindern der Unterricht im und die Grundsätze der mosaischen Religion beigebracht, nebstdem wurde Bihelunterricht erteilt; in der zweiten wurde der Talmud auseinander gesetzt und erklärt, endlich in der dritten wurde das Recht, die weltlichen und religiösen Vorschriften und Verordnungen gelehrt. In dieser wurden hauptsächlich > die Schriftgelehrten, Landesjuristen") und Rabbinen herangebildet. Die Semestralprüfungen wurden unter Vorsitz der Rabbinen öffentlich vorgenommen. Die Oberaufsicht über das sümmtliche Schulwesen führte der erst, nachdem er die Landesrabbiner. Der Kahalrabbiner prüfte auch den Schächter, und setzte ihn Prüfung mit Erfolg bestanden, in sein Amt ein. Da die österreichische Regierung den galizischen Juden den sogenannten „Chilluk"6) b’’ h. Prüfungen über Themata der Streitfragen ans dem Talmud, von denen namentlich die Schriftgelehrten in den Bethäusern an dem Ueberschreitungs- und Laub- 4) Helfer, eilte beiläufig dem lateinischer :>) Im böhmischen fremdanssehende Wort tfulinitl clmcjiain lSchul nennen; genau jo nanu „Weife", sondern ..Frenr Chilluk hei fit fühl lich handle ich hierü Oberrabbineri in Prag, das geistreiche Wort: Spitzfindigkeit^ zngethan Kraft und verhatf zu s)\ seine Anwendung finden ^nsammenzieh'.lng ans dem rein deutschen Worte Befielfer, entspricht Worte: ('orropotitor oder (/oachntor. M. 06. Orig.nal steht Tuehovove Landesjurisien; es ist jedoch dieses so nichts anderes als die Abbreviatur der zwei hebräischen Worte r eines Weisen,, wie jüdische Gelehrte in gewohnter Bescheidenheit sich en sich die griechischen Gelehrten von Socrates angefangen nicht mehr de von Weisen". M. G wörtlich „TfieNnng", in dem Sinne feiner Tistinctivn. Auster in meiner Monographie: Rabbi Salomo Ephraim aus Lenlschitze, Kanffmann. Frankfurt a. M. Auch von diesem Chilluk gilt lialuk libboni, atta jest*huniau (Ihr Herz ist der Haarspalterei und so versinken sie in Schuld). Und doch besitzt der Chilluk eine große nsehen und Vermögen, so daß das römische Wort divide et impera konnte. M. G.

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