Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1892-06-01 · Heft 6 (1.6.1892) · p. Seite 125

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 6 (1.6.1892)
Date
1892-06-01
Page
Seite 125 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2969669-2969947-2969954--3546-2976939
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

125 — oder Geldstrafen von 100 Ducaten geahndet. Gleichzeitig wurde von dem Gubernium angeordnet, ein Dispens zu Ehen nur in Ausnahmsfällen zu erteilen. Die Juden wußten jedoch, die für sie nicht vorteilhaften Maßregeln listig zu umgehen, indem sie auch ohne Erlaubnis der Rabbiner Ehen schlossen. Fremde Jude», welche sich mit einen: Vermögen von wenigstens 5000 st. nicht ausweise» konnte», durften sich in Galizien nicht ansäßig machen. Die Absicht, die Zahl der Angehörigen des Semitenvolkes abzuschwächen, leuchtet aus diesen Erlässen zur Genüge hervor.-) Erst als der Einfluß Josefs II. die Oberhand gewann, wurde Galizien der Schauplatz jüdischer Experimente der Wiener Regierung; zu den am wenigsten gelungenen gehörte die berüchtigte „Jndenordnung" vom Jahre 1786 Sie hatte zwar nur einen zehnjährige» Bestand, aber die Folgen derselben vermochte das ganze folgende Jahrhundert nicht zu beseitigen. Dieselbe organisierte jüdische Acmter, jüdisches Schulwesen, jüdische Polizei, jüdische Steuern, jüdische» Handel, jüdisches Gewerbe und jüdisches Gerichtswesen. Dieser Ordnung gemäß wurde die General- oder Landesdirection in Lemberg zur höchsten Instanz des jüdischen Amtwesens; dieser Korporation gehörte das Oberhaupt der Juden Galiziens, der Oberlandcsrabbiner und sechs Landesälteste an. Die Anordnungen der Generaldirection erfüllten die Kreisdirectionen mit sechs Directoren, deren Anzahl der der Kreise,. in welche zur damaligen Zeit das ganze Land eingeteilt war, entnommen wurde. Aus der freien Wahl aller jüdischen Religionsgemeinden oder Kahalen ging der Landesrabbiner und die Mitglieder der Generaldirection und der Kreisdirectionen hervor. Die Wahl ging auf die Art vor sich, daß jeder Kahal den Kahalältesten wählte, und diese Aeltesten kamen in die Kreisstädte zusammen um unter der Oberaufsicht eines kaiserlichen Kreisherrn zu sechs Kandidaten in beide Direktionen, also zusammen 36 Kandidaten zu wählen. Von diesen bestimmte der Statthalter 12 Mitglieder für 'die Administration: zu zweien aus jedem Kreise, einen imnier in die Generaldirection und einen in die Kreisdirectionen. Darauf schritten auf ähnliche Weise alle Deputierten gemeinschaftlich mit den Mitgliedern der Generaldirection zur Wahl ihres höchsten Oberhauptes: drei Kandidaten mit der größten Stimmenanzahl ivurden dem Gubernium vorgeschlagen und dieses erstattete der Hofkanzlei in Wien Bericht über die Wahl. Aus diesem Terno ernannte der Kaiser den Landesrabbiner, welcher so zu sagen den Sadducäer3) des alten Testaments vorstellte, während die ihm untergeordneten 12 Funktionäre an die 12 Stämme Israels erinnerten. Die Generaldirection mit dem Landesrabbiner an der Spitze führte die Aufsicht -über die Religion und die Erziehung der jungen Generation, kontrollirte die Thätigkeit des Rabbinats und der Kahalen, sorgte für Synagogen und Schulen und, so weit die Streitangelegenheiten der Kompetenz der jüdischen Gerichte angehörten, war diese Direction die letzte und höchste Instanz. Dieselbe machte die Gubernialerlässe den Kreisdirectionen kund, während diese das Material über die Bedürfnisse und Mängel der Stämmesgenossen in den Kreisen sammel- *) Eine alte pharaonische Mastrcgel. Bgl. Exodus Cap. 1 Becs 10: Wotan, wir wollen klug sein, da.uit es -das israelitische Volk) sich nicht vermehre. (W. G.) 3i Sadducaer ist hier nicht in deni spateren Sinne der Sekte der Sadducäer zu verliehen, sonder» bedeutet hier Nachfolger des hohen Priesters „Zadok". sEzechiel Cop. 44 Vers 15.) Ob jedoch die Sadducäer als Sekte von dein hohen Priester Zadok abstammen und sich nach ihm benannten, ist bis heute eine nicht entschiedene Streitfrage (all dov inter iuäiees lis «st). (M. G.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.