Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1890)
- Date
- 1890-12-01
- Page
- Seite 281 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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281 Drucker. Der ganze Handwerkerstand war sonnt ausschließlich durch Juden vertreten?) | Von einer Arbeitsfeindlichkcit und Arbeitsscheu der Juden kann also in Wirklichkeit nicht die Rede sein. Wäre es in Wahrheit der Fall, anstatt daß nur eine größere Hinneigung znm Handel als zum Handwerk vorherrscht, so ist der Grund dafür wohl ganz anderswo zu suchen und zu finden. Das Bestreben der Kirche im Mittelalter, das Judentum hinabzudrücken und zu demütigen, die Juden aus der christlichen Gesellschaft auszuschließen und ihnen eine verachtete Stellung zuzuweisen, einerseits und andererseits das System der weltlichen und geistlichen Herren, die Juden als die ergiebigste Melkkuh auszusaugen und auszupressen, arbeitete darauf los, jede ehrliche Thätigkeit, jeden ehrlichen Beruf ihnen unmöglich zu mache». j Abgesehen von den Demütigungen und Beschränkungen im byzantinischen Reiche, das ganz unter dem Einfiusse der Geistlichkeit stand, wurde den Jude» in Spanien unter dem Westgotyenkönige Egica der Besitz von Ländereien und Häusern verboten und dieses Dekret von einer Kirchenversammlung bestätigt?) Der kanonische Beschluß des Lateranconcils verbot den Juden christliche Dienerschaft zu halten, und je mehr dieses Verbot durchdrang, desto mehr mußten die Juden ihren Landbesitz nach und nach veräußern und sich in die Städte zurückziehen und auf Handel und Geldgeschäfte sich verlegen?) Auch das Lehensystem hinderte die Juden iu Deutschland Grund und Bodeu zu erwerben und zu besitzen. Wurde nun den Juden alsmälig theils durch das Verbot des Grundbesitzes, theils durch das Verbot christliche Diener zur Arbeit zu halten, die Bearbeitung des Bodens unmöglich gemacht, so sollte es bald nicht besser mit dem Handwerk gehen. Auf Betreiben eines fanatischen Mönches Vicente Ferrer erließ die Regentschaft von Arragonien im Namen des Kindes Juan 11. ein Edict von 24, Artikeln gegen die Juden am 12. Januar 1412, welches ihnen verbot, irgend welches Handwerk zu treiben?) Benedict XIII. erließ am 11. Mai 1415 eine Bulle von 11 Artikeln, in welcher unter andern den Juden verboten wird, ei» Handwerk zu treiben.5) Am 19. April 1566 verbot Pabst Pius V. den Juden, irgend welchen Grundbesitz zu haben und andere Geschäfte als Trödelhandel zu treiben"). , ' ’ Trotzdem den Juden auf diese Weise systematisch die Feldarbeit und auch das Handwerk abgewöhnt wurde, scheint dennoch ihr Augenmerk stets neuerdings darauf gerichtet gewesen zu sein, die Erlaubnis zur Ausübung des Handwerks wiederzuerlangen. Dieser Versuch ist ihnen gewiß des öfter» auch gelungen. Das beweist das bereits erwähnte Dekret Juan 11 gegen die feindselige Bulle Pabst Eugens, und in gleicher Weise ein Privilegium, welches die böhmischen Juden von Ferdinand 111. am 6. April 1648 zum Lohne für ihre Leistungen bei der Belagerung Prags durch die Schweden erhielten. In diesem Privilegium wird' ihnen unter anderem auch das Recht eingeräumt, daß sie neben ausgedehntem Handel auch alle Handwerke mit Ausnahme des Waffenschmiedens betreiben dürfen?) In der That niußteu die Juden trotz aller Verbote auch im Mittelalter bis in die neueste Zeit Handwerke ausgeübt haben. Das beweisen auch die Familiennamen, die sich die Juden seit Kaiser Josef gegeben haben. *) Grätz V S. 147; ebend. VI 250: v ebend. VIII6.100; 4) edend. «. 125: dieser Pabst, wenn auch nicht allgemein, war in Spanien anerkannt, und deffen Bullen in Spanien bindend; *) ebend. IX S. 379. ') ebendas. X S- 50. 12