Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1890)
- Date
- 1890-11-01
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Prager gebildet hat. Mit dieser? gemeinsam hatte sie die jetzt aufgehobene Bestimmung, daß nur Verheirathete Mitglieder werden konnten. Ebenso wird es sich mit der gleichzeitig im Jahre 1756 errichteten Chewras bikur cholim, der Krankenverpflegungsgesellschaft verhalten. Sie war früher nur Berheiratheten zugänglich und dies veranlaßte deßhalb im Jahre 1788 die Unverheiratheten zur Errichtung eines eignen Vereins der „löblichen Gesellschaft der ausübenden Wohlthätigkeit", der sogen. Jungenchewra die nach mannigfachen, behördlich ausgetragenen Streitigkeiten zur Bildung des jetzigen Krankenunterstützungsvereins (Mischenes hacholim) führte (1807). Auch jener Krankenverpflegungsverein, der an der Spitze seiner (hebräischen) Stiftungsurkunde von 1750 die Worte stehen hat: „Die Unterzeichneten haben sich vereint, eine geschlossene Gesellschaft zu bilden, um Kranke zu besuchen, so wie es in allen Gemeinden Israels bräuchlich ist" — verdankt seine Statuten jedenfalls dem Prager Vorbild. In diesen ersten Statuten ist den Mitgliedern gutes Betragen, tägliches Gebet, allsabatlicher Besuch des Morallehrers der Gesellschaft, Meidung leichtfertigen Umgangs, des Würfelspiels, des Billards, bei Geldja Ausschlußstrafe zur Pflicht gemacht, ein alljährlicher Schmaus beim Casiirer nach vorgängigem Fasten am Vorabende des 1. Schwat vorgesehen, einträchtiges und liebreiches Verhalten vorgeschriebe». Jedenfalls war aber für die innere Einrichtung dieser alten jüdischen Vereine das Vorbild ähnlicher Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde mit maßgebend, wie denn ein sorgfästiger Einblick in die Entwickelung des jüdischen Cultus- und Gemeindewesens lehrt, daß die heutzutage so oft, z. B. als Einwand gegen das Orgelspiel, die Confirmation, geäußerte Scheu vor sogenannten cliukkas kagojim, vor christlichen Bräuchen, sich erst in den letzten zwei bis drei Jahrhunderten entwickelt hat, unseren weit freisinnigeren Ahnen in früheren Jahrhunderten dagegen fernlag. So ist beispielsweise die Seelenfeier (ma8kir uesobomaus) aus der katholischen Selenmesse in die Synagoge ausgenommen, ebenso ist katholischen Ursprungs das Klingelspiel und Silbergerät der Thora, das Prachtbehänge des arvn hakodesch; selbst die Barmizwah - Feier, der Morene - (Doktor-) Titel, die synagogale Trauung und Beschneidung, der Brauch am Passahfest Eier zu essen, am Schebuothfest die Synagoge mit Pflanzen zu schmücken und Ähnliches, ist aus der Kirche auf die Synagoge übertragen worden. Das alte jüdische Sittenbnch (8efer hamidoth) lobt die Andacht und Weihe in den Kirchen und empfiehlt sie zur Nachahmung in den Synagogen. So erklärt sich's auch, daß Manches von dem, was mittelalterliche Zunftordnungen für Krankheits-und Todesfälle in den Innungen vorschrieben, in die Satzungen der jüdischen Vereine übernommen wurde, z. B in die alten Prager Obevrüb-Statuten die Klassen- und Rangeinteilung der Mitglieder je nach Alter und Würdigkeit, ähnlich der Unterscheidung in Meister, Gesellen und Lehrlinge. Die Stiftungsfeste und Feierlichkeiten jener alten Innungen kehren ebenso bei den jüdischen Wohlthätigkeitsvereinen wieder, hier allerdings mit einer dem Zweck und dem Ernst des jüdisthen Charakters entsprechende Maßeinhaltung. Freilich kam noch eine alttalmudische Sitte hinzu: der Sijum. Hatte der Lehrer einen größeren Abschnitt der Bibel oder des Talmud beendet, so gab man den Schülern ein kleines Fest. Darauf und auf das Schülerfest am lag beomor beschränkten sich im Mittelalter die Schulfeste und Schulferien. Ähnliche Feste — Sudoth — jedoch mit Maß und feierlicher Würde wurden, und