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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-10-01 · Heft 10 (1.10.1890) · p. Seite 230

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 10 (1.10.1890)
Date
1890-10-01
Page
Seite 230 (sequence 14)
Language
German
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230 Besti zu den noch konnte. Auch Jahre loskaufi Wandler oder des Sclaven zahlte er im Preises, war Einkaufspreises Sclaven, so gegen die gehoben war israel. Sclave israel. Sclaven diese Bestimm Maß und Ziel Gehe und u eine bestimmt nicht arbeiten Arbeiten, die machen lassen nachtragen, Friseur oder werbe früher irgend ein anhi Der jüdische und LohnarHi durch die vollkommen g Wohnung; dir." Der geben, nicht darf nicht auf sich begnügen Stadt wohnejn wahrster Bed schaft, der dischen Sclase theil werden, beiten mit ziehen habe? Nach ein freies ‘ lassende Herr und die Gesc Gelde ca. 54 irgend eine S Am der Sabbatjajh die di!I de: sel i abzudienenden Jahren, wogegen der Herr keinen Einspruch erheben oon dem israelitischen Herrn konnte sich der Sclave innerhalb der 6 n, aber nur wenn er selbst das Geld erlangte, nicht aber sein Ver- Freund. Bei der Loskaufung mußte immer der Preis zu Gunsten berechnet werden. War unterdessen der Preis der Sclaven gefallen, Verhältnis des gegenwärtigen Wertes trotz des Hähern Einkaufsder gestiegen, so brauchte er bloß im Verhältnis des niedrigeren , s zu zahlen?) Fiel das Jobeljahr in die Dienstzeit des jüdischen c ieng er unter allen Umständen frei aus, selbst wenn er im 7. Jahre timmunä von seiner Freiheit keinen Gebrauch geniacht hatte. Aufin Wirklichkeit die Sklaverei durch die Behandlung, deren sich der von Seiten seines Herrn zu erfreuen hatte. Dieser durfte seinen > zu keiner sclavischen Arbeit gebrauchen. Der Talmud erläutert ung dahin: Der Herr darf ihm keine Arbeit auftragen, die ohne sich etwa ins unbestimmte, ins endlose ausdehnen kann, wie etwa: cabe den Weinberg, dis. ich dahin komme. Jede Aufgabe muß für t Zeit, -wohl abgesteckt angewiesen werden. Ebenso darf er ihn lassen, wenn er der Arbeit nicht bedarf, nur um ihn anznstrengen. ihn verächtlich machen, zum Sclaven erniedrigen, soll er ihn nicht Er lasse ihn beispielshalber nicht die Wäsche in die Badeanstalt Schuhe ab- und anlegen. Er darf ihn nicht zum Ladendiener, zum Bäcker für die Leute machen; es wäre denn, daß er dieses Geöffentlich betrieben. Aus diesem Grunde darf er ihn auch nicht eres Handwerk erlernen lassen, damit er es für die Leute betreibe. Sclave ist nur ein Miethling und darf auch nur als Taglöhner iter verwendet werden. Die Sklaverei ist auch ferner beseitigt pflegung, die der jüdische Sclave genoß. Er mußte dem Herrn eichgestellt sein in Bezug auf Essen und Trinken, auf Kleidung und nn die Schrift befiehlt: „Es muß ihm gut gehen, wohl sein bei Herr darf somit nicht Weißbrot essen und den« Diener Schwarzbrot Eilten Wein trinken und dem Diener jungen zutheilen. Der Herr Matratzen schlafen, während der Diener mit einer Streu von Stroh muß; er darf nicht auf dem Lande wohnen und den Diener in der l lassen und umgekehrt, so daß das Sprichwort in des Wortes :utung zur Geltung kam: Wer einen hebräischen Sclaven sich ansich einen Herrn gekauft. In allem und jedem sollte dem jün eine rücksichtsvolle, wohlwollende» brüderliche Behandlung zuwohingegcn selbstverständlich der Sclave allen ihn« obliegenden Arihm geziemenden Unterthänigkeit und Bereitwilligkeit sich zu unter» der Freilassung sollte dem Sclaven die Möglichkeit geboten sein, ständiges Leben zu beginnen. Zu dem Zwecke muß der ihn entihm Geschenke von dem Kleinvieh, von der Tenne und Kelter geben, enke sollen nicht weniger.als 30 Selah betragen, was nach unserem fl. ö. W. ausmacht und jedenfalls einen hübschen Ansatz giebt um hätigkeit beginnen zu können?) ^leisten lockerte der Sabbat die Sclavenkette. Machte der Sabbat re, das Jobeljahr, eine lebenslängliche Sklaverei unmöglich und 1) Kidhusch 2Ol 8) Maimon. Hal. Abhad. c 1, 2 *) ebend. c 3, 14.

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