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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-10-01 · Heft 10 (1.10.1890) · p. Seite 229

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 10 (1.10.1890)
Date
1890-10-01
Page
Seite 229 (sequence 13)
Language
German
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größer« Ersatz zur Folge, als der Diebstahl eines Lammes, das zur Arbeit nicht verwendet werden kann?) Einen weitern Vorzug räumt der Arbeit das Gesetz ein, bei der Rückgabe eines Fundes. Wenn jemand ein verirrtes Thier auf dem Felde findet, hat er die Pflicht es mit sich zu Nehmen und zu sorgen, daß sein Eigentümer es zurückerhält; würde der Finder aber durch die Rückerstattung in seiner eigenen Arbeit gestört, daß er selbst einen größern Schaden erleidet, als der Wert des gefundenen Thieres ausmacht, so ist er der Pflicht der Rückerstattung enthoben?) Die Frömmigkeit räumt der Arbeit einen bevorzugten Platz ein. Der von seiner Händearbeit Lebende steht höher als der bloß Gottesfürchtige. Von diesem heißt es: „Heil dem Manne, de» gottesfürchtig ist"; von jeneiü aber: „Wenn du von dem Ertrage deiner Hände deinen Unterhalt findest, heil dir und wohl dir", das heißt: Heil dir in diesem Leben und wohl dir im ewigen Leben?) So wird die Arbeit dem Menschen auch außer dem Paradiese zum Segen; ja so oft in der heiligen Schrift ein Segen dem Volke gesprochen wird, wird er immer zur Arbeit in Beziehung gebracht. „Gesegnet bist du bei deinem Eintritte" mit deiner Thätigkeit, „gesegnet bist du bei deinem Austritte" mit deiner Thätigkeit, so ergänzen die Weisen das göttliche Segenswort?) Der hohe Wert, den das Judentum der Arbeit beilegt, wirkte auch umgestaltend auf die gesellschaftliche Stellung der Arbeiter. Mit Fug und Recht kann man behaupten, das Judentum hat den Namen und den Begriff Arbeiter erfunden und in die menschliche Gesellschaft eingeführt. Bis dahin-kannte die alte Welt nur Sclaven und Sklaverei, aber keine Arbeiter. Sowohl in Rom, als auch in Griechenland war es der leibeigene Sklave und nicht der freie Mann der den Acker bestellte und die Handwerke betrieb, und es waltete in der Sklaverei der Unterschied ob, daß es Sclaven gab, welche wie in Griechenland als Staatseigenthum den Bürgern zur Arbeit, aber nicht zum gänzlichen Eigenthum überlassen wurden, und Sclaven, über welche der Herr volles unumschränktes Berfügungsrecht besaß. Erst dem kleinen jüdischen Staate, dem unansehnlichen und äußerlich politisch bedeutungslosen Ländchen Palästina war es Vorbehalten, die ersten Anfänge der Aufhebung der Sklaverei durch das mosaische Gesetz nicht allein ausgesprochen, sondern auch wirklich durchgeführt zu haben- Zwei Punkte waren es, mittels welcher das göttliche Gesetz Israels wie ein Archimedes die Welt der Sklaverei aus ihren Angeln hob, nämlich: Die Loslösung der Arbeit von ihrem Träger durch die Abschätzung ihres Wertes und der Sabbath. Mit dem Augenblicke, da das jüdische Gesetz bestimmte, der Hebräer darf nur 6 Jahre dienen und geht unter allen Umständen im 7 Jahre frei aus, ohne dem Herrn auch nur ein Lösegeld zu geben, war die eiserne Sclavenkette in, jüdischen Volke durchbrochen. Denn beim Kaufe eines Hebräers wurde fortan nicht mehr der Wert und die Brauchbarkeit der lebendigen Arbeitsmaschine berechnet, sondern der Wert der Arbeit in 6 Jahren. Wie mit einem Schlage ward die Sklaverei in ein gewöhnliches Miethverhältnis verwandelt, das sechs Jahre nicht überschreiten dürfte. Der Zeitraum von 6 Jahren erfuhr noch eine Einschränkung durch die Bestimmung, daß der dem Fremden im Lande verkaufte Jsraelite von seinen Verwandten innerhalb des Zeitraumes von 6 Jahren ausgelöst werden konnte, ja daß er sich selbst, wenn er in irgend einer Weise in den Besitz des entsprechenden Betrages gelangt war, loskaufen konnte und zwar im Verhältnis des Kaufpreises *) Bab. kam. 79; •) Beroch. 19; ') Berach. 8; *) Midr. Debar. rab. e. 7.

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